Grundsätzlich richtig.David 09 hat geschrieben:Grundsätzlich ist das richtig, ABER - Butterflys sind in d verbotene Messer, also nicht nur das Führen ist verboten...Auch der Besitz und Erwerb. ..lalamichel hat geschrieben:
Trotzdem ist das führen von Butterflys in D verboten (ob es Sinn macht steht auf einem anderen Blatt) ...
mfg Michael
Aber:
Man beachte die Feststellungsbescheide des BKA. Demnach gibt es auch Butterflys, die nicht unter das Waffengesetz fallen, wenn sie bestimmte Eigenschaften haben.
Siehe auch:
Einstufung von Butterflymessern und Springmessern mit einer Klingenlänge bis zu 41 mm und einer Klingenbreite bis 10 mm vom 19.12.2006 Feststellungsbescheid (Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 244 vom 29.12.2006)
Scheint zumindest nicht pauschal so zu sein mit dem Verbot.
Gruß joe