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caine2011
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Re: Off-Topic

Beitrag von caine2011 »

d.h. es können sich die mieter eines hauses nicht mehr zusammenschließen um die gez zu sparen...na ein schelm wer da nur die gründe, die joe genannt hat vermutet

ich finde das gut, ganz ehrlich wer will seine wohnung schon alle jahre stur nach ner bgh richtlinie renovieren...einmal fix mit alpina wenn man auszieht...ende aus
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SaulG
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Re: Off-Topic

Beitrag von SaulG »

caine2011 hat geschrieben:einmal fix mit alpina wenn man auszieht...ende aus
Das fällt für dich weg, wenn du beim Einzug schon was machen musstest.
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caine2011
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Re: Off-Topic

Beitrag von caine2011 »

nö ich durfte nur verzögert einziehen, weil da der hausmeister (nicht der maler!) noch alle zimmer schludrig durchgestrichen hat...und das noch trocknen musste
dann angekommen hatten wir nicht mal strom, weil der zähler gesperrt war...
warmwasser ging nicht und das eckventil in der küche war auch hinüber

überklobrille und duschkopf möchte ich jetzt keine worte verlieren, da einige vlt. noch in der mittagspause sind

achja die löcher die der vormieter für sein sat-kabel in die fenster und türrahmen gebohrt hat, habe ich dann acuh selber verschlossen

ansonsten habe ich eine echt schöne wohnung :wink:
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mk_stgt
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Re: Off-Topic

Beitrag von mk_stgt »

einzug find ich auch besser, da jeder ja anderen geschmack hat
alles Gute und bleibt gesund!
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nicolas_graeter
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Re: Off-Topic

Beitrag von nicolas_graeter »

SaulG hat geschrieben:BGH zu Schönheitsreparaturen, sinngemäß:
Ein Mieter, der eine unrenovierte Wohnung übernimmt, wird benachteiligt, wenn er gem. Fristenplan alle 5,6,7 Jahre die Räume renovieren soll/muss. D.h. im Ernstfall wird die Wohnung bei Auszug in einem besseren Zustand an den Vermieter zurückgegeben.
dieser Satz ist also jetzt gültig, nachdem die Klausel gekippt wurde (?). Aber ist das nicht, wiederum zunächst mal nur "im Prinzip", gerecht so?

Ich hatte ganz konkret folgenden Fall in einer meiner früheren Mietwohnungen:

Bei Einzug (Sommer!) war renoviert bzw. alles in sehr guten Zustand. Nach kurzer Zeit war klar, dass die Wohnung (das Haus) durch Pfusch am Bau ein Schimmelproblem hat, da im Winter an den Wänden (und an den Fenstern sowieso) Kondenswasser auftrat. Nur am Rande: Ich hab da 4 bis 5 mal Täglich komplett gelüftet, also alle Fenster ca. 6 -8 Minuten lang komplett offen und gleichzeitig auf 21°C geheizt. War halt nur EG mit teilweise Erdreich an einer Außenwand und offensichtlich ohne jede Isolierung.

Ende vom Lied war, dass ich nach knapp 2 Jahren ausgezogen bin und dann noch auf ausdrücklichen Wunsch des Vermieter (mit Verweis auf den Mietvertrag) frisch gestrichen habe. Immerhin hab ich meine Kaution wieder bekommen, auch wenn die Kommunikation zwischendurch mal grenzwertig wurde. Hatte da schon Befürchtungen, das ich einen Anwalt brauchen würde, zum Glück nicht.

Ich bin jedenfalls sehr froh, dass ich das zwecks Eigenheim jetzt hinter mir habe...

Gruß
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Re: Off-Topic

Beitrag von ergu »

SaulG hat geschrieben:Soll Scheinanmeldungen verhindern. Irgendwo in D soll es ein Wohnhaus geben, wo sich paar 100 Leute angemeldet haben. :mrgreen:
Es gab/gibt Situationen, wo sich pro Wohnung fast 100 Personen angemeldet haben. :D
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Re: Off-Topic

Beitrag von joe.i.m »

Richtig teuer wird es für den Vermieter, wenn er so einen Schein aus Gefälligkeit ausstellt für jemand, der garnicht bei ihm einzieht sondern nur eine Meldeadresse benötigt, das kann bis 50000 Eurönchen kosten. 8O

Gruß joe

Edit: Ich denke mal das solleben auch verhindern, das über diesen Weg solche hundertfachen Anmeldungen möglich sind.
Wenn es das dann noch pro fall gäbe, ich meine 100 mal 50000 Euro, da müßte ne alte Omi ganz schön lang für stricken.
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Weyoun
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Re: Off-Topic

Beitrag von Weyoun »

SaulG hat geschrieben:@Weyoun: Hast du denn auch die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter erhalten?
Das nächste große bürokratische Schwachsinnsteil.
Aber sicher, ich informiere mich ja schließlich vorher über etwaige Gesetzesänerungen! :mrgreen:

Im Ernst: Beim ersten Ummeldeversuch im Nürnberger Einwohnermeldeamt bin ich abgeblitzt, weil ich bereits Ende Oktober melden wollte, dass ich zum 01.11. umziehe. Immerhin hat mir die nette Dame gleich die gesetzlichen Regelungen zum 01.11. mitgeteilt, u.a. dass ich vom Vermieter eine Bestätigung brauche und dass ich Nebenwohnsitze künftig nur noch in der Gemeinde mit dem Hauptwohnsitz abmelden kann.

Dann der zweite Versuch direkt am 01.11. => Die Dame (diesmal im Bürgeramt Nürnberg) hat gleich zugegeben, dass ich der erste "Kunde" bin, den sie nach neuem Melderecht abzufertigen hätte. Deshalb hat es erstmal eine halbe Ewigkeit gedauert, bis alle Daten in der neuen EDV eingepflegt waren => ich habe nachgefragt, ob sie denn diesbezüglich VOR dem 01.11. keine Schulung erfahren hätten. Der traurige Blick, den ich erntete, sagte alles. :wink:

Das Ende vom Lied: Wenige Tage später kam ein Brief, dass bei der Ummeldung etwas schiefgelaufen sei und ich noch mal hin müsste.
Also wieder hin (habe mir zuvor zusichern lassen, dass ich dieses mal ohne Nummernziehen sofort dran komme), hat eine Unterschrift auf einem neuen Formular gefehlt. Desweiteren wurde mir erklärt, ich hätte noch zwei weitere Nebenwohnsitze, einen bei Regensburg und einen im Schwabenländle, obwohl ich beide (per Abmeldebescheinigung auf Papier nachweisbar) einmal 2007 und einmal 2009 abgemeldet habe. Also durfte ich an einem Samstag noch mal in Chemnitz ein zweites mal diese Wohnsitze abmelden (ab 01.11. geht das nur noch am Hauptwohnsitz).

Fazit: Das will ich so nicht noch mal mitmachen! :evil:
Zuletzt geändert von Weyoun am Mi 2. Dez 2015, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Weyoun
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Re: Off-Topic

Beitrag von Weyoun »

mk_stgt hat geschrieben:ach das. ja davon hab ich mal gelesen. ohne worte. gut, dass du das aufgebracht hast. ich vermiete aktuell und dann betrifft mich das ja auch .
Mir wurde auf dem Bürgeramt mitgeteilt, der Grund für das Bundesmeldegesetzt ist, eine einheitliche Regelung zu haben (bisher hat das wohl jede Komune auf eigene Weise geregelt). Es war notwendig, weil es zu viele "Karteileichen" bei den Wohnsitzen gibt. Anscheinend versuchte der ein oder andere früher mit "virtuellen" Wohnsitzangaben die ein oder andere Leistung zu erschleichen. Aus dem privaten Umfeld habe ich sogar schon mal gehört, dass eine Frau eine Zweitwohnung nur deshalb "virtuell" angemeldet hat, damit ihre Tochter auf die Wunsch-Grundschule gehen kann. Dem soll jetzt ein Riegel vorgeschiben werden, dafür steigt aber wieder mal die Bürokratie...
SaulG hat geschrieben:Genau, und wer eine Nebenwhg. aufgibt oder ins Ausland geht, muss vom Vermieter eine Auszugsbestätigung vorlegen, da sonst nix Abmeldung möglich.
Das hat man bei mir nicht verlangt! Die Bestätigung des Vermieters für den Auszug muss der Vermieter dem Meldeamt vorlegen, nicht der Ex-Mieter.
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Re: Off-Topic

Beitrag von SaulG »

nicolas_graeter hat geschrieben:
SaulG hat geschrieben:BGH zu Schönheitsreparaturen, sinngemäß:
Ein Mieter, der eine unrenovierte Wohnung übernimmt, wird benachteiligt, wenn er gem. Fristenplan alle 5,6,7 Jahre die Räume renovieren soll/muss.
dieser Satz ist also jetzt gültig, nachdem die Klausel gekippt wurde (?). Aber ist das nicht, wiederum zunächst mal nur "im Prinzip", gerecht so?
Prinzipiell ist es schon gerecht, ja. Trotzdem ist die neue Regelung echt hart, da auch für alle(!) in der Vergangenheit geschlossenen Verträge nun die neue Rechtsprechung Anwendung findet. Unsere Verträge gingen immer mit der jeweils gültigen BGH-Rechtsprechung konform. Man ahnt doch nicht, dass hier so ein Knaller kommt.

Fakt ist:
Unrenovierte Wohnung zum Einzug = keine Schönheitsreparaturen vom Mieter bei Auszug nötig

Natürlich gibt es wieder den Sonderfall, dass die Klauseln bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung gelten, sofern der Mieter vom Vermieter zum Einzug einen angemessenen Ausgleich erhält. Wie sich "angemessen" definiert, lässt der BGH -natürlich- offen. Der Ausgleich kann in Form von Geld (aber welcher Betrag?) oder Sachleistungen (Einbauküche oder nur ein Teil, paar Eimer Farbe, Gutschein über X EUR für IKEA etc) fließen.
Weyoun hat geschrieben:
SaulG hat geschrieben:Genau, und wer eine Nebenwhg. aufgibt oder ins Ausland geht, muss vom Vermieter eine Auszugsbestätigung vorlegen, da sonst nix Abmeldung möglich.
Das hat man bei mir nicht verlangt! Die Bestätigung des Vermieters für den Auszug muss der Vermieter dem Meldeamt vorlegen, nicht der Ex-Mieter.
Aha, sollen wir den Mietern auch noch neue Kennzeichen besorgen oder den Telefontarif vereinbaren?
Nee mein Lieber, die Wohnungsgeberbestätigungen gehen an den Mieter.
Wenn der sich dann nicht korrekt abmeldet, kann das unser Problem nicht sein...
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