Weyoun hat geschrieben: Fr 17. Mär 2023, 11:19
Gilt das mit der "Dämmpflicht" etwa auch, wenn der Putz nur einen neuen Anstrich bekommen soll?
Nach meinem Verständnis nicht, sondern nur, wenn schadhafter Putz repariert wird.
edit:
"Die Dämmpflicht aus der EnEV 2014 greift nicht bei einem Auftragen von Putz und/oder Farbe auf den vorhandenen Außenputz. Auch eine Ausbesserung von Putzschäden fällt unter die 10-Prozent-Regel. Die Energieeinsparverordnung greift erst, wenn der komplette Außenputz erneuert und der alte Putz abgeschlagen wird. "
Quelle:
https://www.energie-fachberater.de
Das ist etwas missverständlich formuliert ("der komplette Aussenputz")
Wenn am Haus Putz komplett abgeschlagen wird, bis aufs Mauerwerk und neuer Putz aufgebracht wird, dann besteht eine Dämmpflicht für genau diesen Teil der Fassade, wenn die Fläche 10% der Gesamtfläche übersteigt.
Streichen, Risse spachtel oder auch das Auftragen einer zusätzlichen Schicht auf die alte löst keine Dämmpflicht aus.
Die Verordnung ist - wie der Name sagt: EneV 2014" - von 2014.