http://www.n-tv.de/wirtschaft/Takata-is ... 05957.html
Was meinst du mit "verbindlich"?Bravado hat geschrieben:Es ist mir allerdings unverständlich, dass man das Rechtsfahrgebot nicht schon längst verbindlich gemacht hat.
Guckst du hier: http://www.bussgeldkatalog.de/rechtsfah ... rgebot-vor
Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot führt zu Bußgeld und Punkten in Flensburg, aber keinem Fahrverbot:
* Wird das Rechtsfahrgebot vom Fahrzeughalter bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit nicht beachtet und entsteht dadurch eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer, erwartet dem Fahrer neben dem Bußgeld von 80 Euro auch ein Punkt in Flensburg.
* Wird das Rechtsfahrgebot vom Fahrzeughalter auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen missachtet und werden andere im Verkehr dadurch gefährdet, gibt es auch hierfür ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.