g.vogt hat geschrieben: Fr 21. Apr 2023, 11:36
Die StVO und StVZO sind in Sachen lichttechnische Ausstattung von Fahrrädern ja lange Zeit so modern wie Dinosaurier gewesen. Auch da war meine Beobachtung Anfang der 2000er Jahre (da gab es noch Verkehrskontrollen), dass die Polizei im praktischen Einsatz wesentlich weiter war. Denen war es einfach nur wichtig, dass die Fahrräder überhaupt sichtbar beleuchtet waren, und dass die Lichter nicht blinkten.
Ende der 90-er, Anfang der 0-er Jahre bekam ich mal eine Verwarnung aufgrund meiner batteriegetriebenen Beleuchtungsanlage. Wie konnte ich mich nur erdreisten, mit dem Mountainbike ohne Dynamo unterwegs zu sein.
joe.i.m hat geschrieben: Fr 21. Apr 2023, 11:40
Sind eigentlich blinkende Rücklichter mit der Zeit auch erlaubt? Ich sehe die halt mit den Jahren immer mehr.
Vielleicht weißt Du da auch etwas zu dieser Frage?
Stimmt, heute blinken viele Räder (Rücklicht oder Helm) und mich persönlich stört dieses Pulsieren oder Blinken.
Chris 1990 hat geschrieben: Fr 21. Apr 2023, 11:44
Und wo sind wir heute ?
Nicht Dynamo-betriebene Lampen sind nur erlaubt wenn der Akku fest verbaut ist, also man nicht mal eben ein paar Batterien wechseln kann wenn der Akku leer ist. Der Schwachsinn hört nie auf, zum Glück juckt es die Polizei meist nicht.
Also sind batteriegetriebene Lampen immer noch bei Mountainbikes verboten, wenn man die Lampen statt starrer Befestigung mit leichtem "Klick" abnehmen kann?
Wete hat geschrieben: Fr 21. Apr 2023, 11:57
Ist das neu?
Meine Stecklichter (4 x AA vorne, Spezialbatterie hinten) wurden mir damals als legitim verkauft. Und da kann ich zumindest vorne ja problemlos ortsveränderliche Akkus einsetzen.
Mir wurden sie Ende der 90-er im Fahrradladen verkauft, da machte ich gerade mein Abitur. Damals fragte ich nicht explizit nach "Legitimität".
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