Die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft vorzeitig aus der Haft entlassen werden.
Begnadigen ja oder nein? Über diese Frage versuche ich mir gerade eine Meinung zu bilden.FDP-Politiker fordern, zwei Ex-RAF-Terroristen auf Bewährung freizulassen bzw. zu begnadigen.
Hier ein paar Fakten:
- Brigitte Mohnhaupt wurde zu "Fünfmal lebenslang plus 15 Jahre", Christian Klar zu "Sechsmal lebenslänglich plus 15 Jahre" für die RAF-Morde an Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns- Martin Schleyer im deutschen Terrorjahr 1977 verurteilt.
- Inzwischen hat Mohnhaupt insgesamt 28 Jahre Gefängnis hinter sich, Klar sitzt seit 24 Jahren im Gefängnis.
- Mohnhaupt und Klar zählen zu den vier letzten RAF-Terroristen, die noch im Gefängnis sitzen. Die anderen sind Birgit Hogefeld (seit 1993) und Eva Haule (seit 1986). Mehrere ihrer RAF-Komplizen sind in den vergangenen Jahren bereits begnadigt worden.
Ein sehr schwieriges Thema, welches einige Fragen aufwirft:
1. Sollte in diesem Fall "Gnade vor Recht" gelten und ist eine Begnadigung ein Zeichen von Stärke oder Schwäche für unseren Staat?
2. Beide Häftlinge haben sich weder von der RAF losgesprochen, Reue gezeigt oder die Angehörigen um Verzeihung gebeten. Setzt eine Begnadigung nicht erst aufrichtige Reue voraus?
3. Können wir als "freie Bürger" überhaupt beurteilen was 28 Jahre im Gefängnis bedeuten?
4. Würde bei einer Begnadigung eine erneute Gefahr für den Staat ausgehen?
5. Sollten nicht die Angehörigen der Opfer das letzte Wort haben?
Wie ist eure Meinung dazu?