Letzteres ist immer wieder Ursache für (teure) Abmahnungen. Trifft es ein Internetforum (weil zum Beispiel ein Teilnehmer einen geschützten Markennamen als Nutzernamen verwendet), wird der Betreiber abgemahnt und muss - soweit ich weiß - zahlen.
obacht - eine abmahnung (in aller regel mit einer strafbewehrten unterlassungserklärung verbunden) zieht ja nicht automatisch eine zahlungsverpflichtung der kosten nach sich (im falle des markenrechtlich geschützten nicknamens ging es iirc gleich mal um rund 5000 eur) - der betroffene hat ja verschiedene möglichkeiten zu reagieren:
- die erklärung abgeben und kosten zahlen
- die erklärung abgeben und kosten nicht zahlen
- eine modifizierte erklärung abgeben und kosten zahlen
- eine modifzierte erklärung abgeben und kosten nicht zahlen
- einen aussergerichtlichen vergleich anstreben, kosten ggfs. senken
- schutzschriftrolle hinterlegen und einstweilige verfügung abwarten
- negative feststellungsklage erheben
- ggfs. schadensersatzklage erheben
- ggfs. gewerbeuntersagung beantragen
gerade nachdem der abgemahnte die freie des landgerichtes hat (und ja nun wirklich nicht unbedingt hamburg wählen muss) ist die negative feststellungsklage bei der klassischen abmahn-abzocke ein durchaus probates mittel (z.b. gelten stuttgart und düsseldorf als recht betreiberfreundlich) - und bei entsprechender gegenwehr erledigt sich so ein thema schneller als man denken sollte...
allerdings sind abmahnungen teilweise nun einmal auch durchaus berechtigt - und hier kann es dann eigentlich nur darum gehen, die kosten möglichst niedrig zu halten.
recht interessanten lesestoff zu diesem thema findet man übrigens unter
http://www.dr-bahr.com/ - insbesondere auch den promotionstext
Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet.