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Forumsbetreiber haften für Diskussionsbeiträge

Hier dreht es sich um (fast) alles...
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Graumantel
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Forumsbetreiber haften für Diskussionsbeiträge

Beitrag von Graumantel »

Hi!

Ein weiteres Urteil zur Frage der Haftung bei Beiträgen in Internetforen findet ihr bei spiegel.de.
Da auch wir uns in einem Internetforum bewegen, hier in aller Kürze die Essenz des Urteils des Bundesgerichtshofs:
Betreiber von Internetforen müssen beleidigende Beiträge nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Netz nehmen. Das gelte unabhängig davon, ob der Autor des Beitrages bekannt sei oder nicht, hieß es in dem am Dienstagnachmittag verkündeten Urteil (Az.: VI ZR 101/06).
Quelle: spiegel.de
Das ist nichts wirklich neues, verdeutlicht aber wieder einmal, dass immer der Forenbetreiber haftbar gemacht wird, wenn Nutzer in Beiträgen beleidigende/abwertende Äußerungen von sich geben. "Dass es sich bei den beklagten Diskussionsbeiträgen um Artikel in einem Meinungsforum handle, stehe dem nicht entgegen" zitiert spiegel.de.

Viele Grüße,
Markus
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g.vogt
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Beitrag von g.vogt »

Hallo Graumantel,

wichtiger erscheint mir in diesem Zusammenhang folgender Textausschnitt:
Der Geschädigte habe gegen den Forumsbetreiber einen Anspruch auf das Entfernen von Beleidigungen, hieß es. Dieser bestehe, sobald der Betreiber Kenntnis von den Ansprüchen des Geschädigten erlange.
Für die faktische Betreibbarkeit eines Forums ist nämlich entscheidend, dass der Betreiber nur bei positiver Kenntnis einer Rechtsverletzung zu einem Handeln verpflichtet sein darf, dass er nicht verpflichtet wird, Vorkehrungen zu treffen um jeden Beitrag vorsorglich auf mögliche Rechtsverletzungen zu untersuchen, sondern erst tätig werden muss, wenn ihm eine Rechtsverletzung bekannt wird. In diesem Kontext steht übrigens auch die hiesige Benachrichtigungsfunktion, gelegentlich "Petzbutton" geschimpft.

Mit internetten Grüßen
Gerald Vogt
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Beitrag von Dueren »

Oh je, die Querulanten werden dann schnell auf den Petzknopf drücken. Manche fühlen sich ja schnell beleidigt.
Mich würde mal interessieren was denn eine Beleidigung ist.
Du oder "Sie" Intelligenzbestie? Für manchen ist das beleidigend, für andere ein Lob. Kommt auf den IQ an :lol:
Sie beobachten Dich.....
.....und Du bemerkst es nicht......
......es ist alles noch viel schlimmer als gedacht......
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Graumantel
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Beitrag von Graumantel »

@g.vogt
Hallo Gerald!

Deine Ergänzung ist richtig. Während ich auf einen pfleglichen Umgang miteinander aus Rücksicht auf die NSF hinweisen wollte (im nuForum eigentlich unnötig, ich weiß :)), hast Du dir die Umsetzung rausgefischt.
Für die faktische Betreibbarkeit eines Forums ist nämlich entscheidend, dass der Betreiber [...] nicht verpflichtet wird, Vorkehrungen zu treffen um jeden Beitrag vorsorglich auf mögliche Rechtsverletzungen zu untersuchen [...]
Das wäre das Ende von Internetforen, wenn jeder Beitrag vor dem Einstellen auf eine eventuelle Zensur geprüft werden müsste. Stichworte: Zeit und Meinungsfreiheit. Abgesehen davon empfinde ich es als fragwürdig, wenn Formulierungen wie etwa "xy ist faul" als anstößig empfunden werden und vor Gericht darum gestritten wird, den beanstandeten Beitrag aus dem Netz zu nehmen.
Die NSF selbst geht mit kritischen Wortmeldungen bezüglich ihrer Produkte ja generell ziemlich entspannt um - sei es hier oder in anderen Foren - obwohl häufiger Grund zum Haareraufen bestehen dürfte (zumindest häufiger als bei der Nennung des bösen G-Wortes im Zusammenhang mit den nuBoxen :wink:).

@Düren
Mich würde mal interessieren was denn eine Beleidigung ist.
Du oder "Sie" Intelligenzbestie? Für manchen ist das beleidigend, für andere ein Lob. Kommt auf den IQ an
Ich weiß noch nicht so genau, ob ich mich jetzt beleidigt fühlen soll. Aber ich glaube, ich drück mal vorbeugend den Petztknopf und lasse deinen Beitrag entfernen... :wink:

Viele Grüße,
Markus
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Beitrag von Dueren »

Graumantel hat geschrieben:@
Mich würde mal interessieren was denn eine Beleidigung ist.
Du oder "Sie" Intelligenzbestie? Für manchen ist das beleidigend, für andere ein Lob. Kommt auf den IQ an
Ich weiß noch nicht so genau, ob ich mich jetzt beleidigt fühlen soll. Aber ich glaube, ich drück mal vorbeugend den Petztknopf und lasse deinen Beitrag entfernen... :wink:

Viele Grüße,
Markus
Dadurch das Du meinen Beitrag nicht ernst nimmst fühle ich mich beleidigt. Ich petzte zurück :wink: :lol:
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Beitrag von A.Krapohl »

im speziellen fall ging es ja um die frage, ob man bei 'meinungsforen' (was immer das auch sein soll) als betreiber in der pflicht steht oder die verantwortung (zur löschung etc) auf die jeweiligen verfasser abwälzen kann - und hier hat das bgh (meiner meinung nach zurecht) den forenbetreiber in die pflicht genommen.

das urteil ist damit eigentlich nur die bestätigung des bisherigen status-quo (wenn man einmal von der hamburger sichtweise in bezug auf heise absieht) und bestätigt damit §10 TDG (jetzt TMG)
§ 10 Speicherung von Informationen hat geschrieben:Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder

2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben. 7 Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
ein forenbetreiber haftet nach kenntnis von rechtswidrigen inhalten, vorgezogene kontrollpflichten (also quasi freigabe vor veröffentlichung) werden nicht gefordert. neu ist wohl nur die klärung, dass der forenbetreiber nicht auf den verfasser des beitrages verweisen kann - selbst wenn dieser bekannt ist.
In diesem Kontext steht übrigens auch die hiesige Benachrichtigungsfunktion, gelegentlich "Petzbutton" geschimpft.
yepp - letztendlich ist damit die hoffnung verbunden, dass etwaige auseinandersetzungen durchaus auch 'auf dem kleinen dienstweg' geschlichtet werden können bevor es zu einer eskalation der dinge kommt. mir persönlich ist der ganze abmahnwahnsinn zugegebenermassen suspekt - genauso wie der teilweise recht eigentümliche umgang mit urheberrechtlich geschützten dingen.
mit freundlichen grüßen
andreas krapohl
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Graumantel
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Beitrag von Graumantel »

@A.Krapohl

'n Abend!
A.Krapohl hat geschrieben:mir persönlich ist der ganze abmahnwahnsinn zugegebenermassen suspekt - genauso wie der teilweise recht eigentümliche umgang mit urheberrechtlich geschützten dingen.
Letzteres ist immer wieder Ursache für (teure) Abmahnungen. Trifft es ein Internetforum (weil zum Beispiel ein Teilnehmer einen geschützten Markennamen als Nutzernamen verwendet), wird der Betreiber abgemahnt und muss - soweit ich weiß - zahlen. In diesem Fall ist es also egal, ob der Betreiber "Kenntnis" hatte :?: :!:

Viele Grüße,
Markus
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A.Krapohl
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Beitrag von A.Krapohl »

Letzteres ist immer wieder Ursache für (teure) Abmahnungen. Trifft es ein Internetforum (weil zum Beispiel ein Teilnehmer einen geschützten Markennamen als Nutzernamen verwendet), wird der Betreiber abgemahnt und muss - soweit ich weiß - zahlen.
obacht - eine abmahnung (in aller regel mit einer strafbewehrten unterlassungserklärung verbunden) zieht ja nicht automatisch eine zahlungsverpflichtung der kosten nach sich (im falle des markenrechtlich geschützten nicknamens ging es iirc gleich mal um rund 5000 eur) - der betroffene hat ja verschiedene möglichkeiten zu reagieren:
- die erklärung abgeben und kosten zahlen
- die erklärung abgeben und kosten nicht zahlen
- eine modifizierte erklärung abgeben und kosten zahlen
- eine modifzierte erklärung abgeben und kosten nicht zahlen
- einen aussergerichtlichen vergleich anstreben, kosten ggfs. senken
- schutzschriftrolle hinterlegen und einstweilige verfügung abwarten
- negative feststellungsklage erheben
- ggfs. schadensersatzklage erheben
- ggfs. gewerbeuntersagung beantragen

gerade nachdem der abgemahnte die freie des landgerichtes hat (und ja nun wirklich nicht unbedingt hamburg wählen muss) ist die negative feststellungsklage bei der klassischen abmahn-abzocke ein durchaus probates mittel (z.b. gelten stuttgart und düsseldorf als recht betreiberfreundlich) - und bei entsprechender gegenwehr erledigt sich so ein thema schneller als man denken sollte...

allerdings sind abmahnungen teilweise nun einmal auch durchaus berechtigt - und hier kann es dann eigentlich nur darum gehen, die kosten möglichst niedrig zu halten.

recht interessanten lesestoff zu diesem thema findet man übrigens unter http://www.dr-bahr.com/ - insbesondere auch den promotionstext Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet.
mit freundlichen grüßen
andreas krapohl
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Graumantel
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Beitrag von Graumantel »

Danke für die aufklärende Antwort!
...und den Lesestoff. :)

Einen schönen Abend wünscht,
Markus
Dueren
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Beitrag von Dueren »

Graumantel hat geschrieben:@A.Krapohl

'n Abend!
A.Krapohl hat geschrieben: Trifft es ein Internetforum (weil zum Beispiel ein Teilnehmer einen geschützten Markennamen als Nutzernamen verwendet), wird der Betreiber abgemahnt und muss - soweit ich weiß - zahlen.
Warum muss ich da spontan an die Firma Bofrost denken :?: :mrgreen:
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