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online bestellungen + rückgaberecht???

Hier dreht es sich um (fast) alles...
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americo
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Registriert: Di 19. Feb 2002, 14:17

online bestellungen + rückgaberecht???

Beitrag von americo »

Im Falle einer Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen sowie schuldhaft nicht gezogene Nutzungen herauszugeben.
Bei Verschlechterung, Untergang, Verarbeitung, Umgestaltung, Veräußerung oder Belastung der Ware ist Wertersatz zu leisten.
Der Wertersatz beläuft sich auf 20 % des Kaufpreises, dem Käufer ist jedoch der Nachweis keines oder eines geringen, dem Verkäufer der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.
Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf der Prüfung, wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist.
Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Bei fehlender oder beschädigter Originalverpackung ist Wertersatz für die Verpackung zu leisten.
Dieser wird nicht fällig, wenn die Verpackung ordnungsgemäß und ohne Beschädigung geöffnet wurde.
Bei Ausübung des Rückgaberechtes erfolgt die Kaufpreiserstattung nach Rücksendung der Ware.
mich würde mal interessieren, welche erfahrungen ihr mit dem rückgaberecht bei onlinebestellungen gemacht habt.

gebt ihr schonmal bestellte artikel zurück wenn ihr nicht zufrieden damit seid und habt ihr problemlos euer geld wiederbekommen, oder gab's auch mal probleme.
v.a. was das einbehalten von teilbeträgen betrifft, z.b. bearbeitungsgebühren.
die regelung ist ja ziemlich schwabblig und willkürlich, denn was ist die überprüfung des gerät und was ist ein "in gebrauch nehmen"?
in einem ladengeschäft z.b. habe ich ja durchaus die möglichkeit ein gerät ausführlicher zu "testen", es evtl. auch mal intensiver 2 oder 3 mal auszuprobieren.
wo sind da die grenzen?

mal abgesehen davon, dass ein artikel natürlich in einwandfreiem und unbeschädigten zustand zurückgegeben wird.
Homernoid

Beitrag von Homernoid »

Keine Ahnung. Mache vom Widerruf im Allgemeinen kein Gebrauch, da ich es selbst hasse bereits geöffnete Verpackungen zu bekommen. :roll:
Gerade bei Elektronikartikeln wie PC-Kram etc. sehr toll, wenn man u.U. kaputten Kram bekommt, weil Viele die Gewährleistung mit Widerruf verwechseln.... :roll:
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Rank
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Beitrag von Rank »

Hallo zusammen,

solche AGb's sind mir durchaus bekannt. Bisher hatte ich aber noch keinerlei Probleme beim Umtausch oder Rückgabe von online-bestellter Ware.
In den AGB's von "Musikhaus Thomann" steht beispielsweise ganz ähnliches geschrieben, konnte dort aber bis jetzt immer die Ware "ohne Abzug durch Wertminderung/Wertersatz" zurückgeben.

Dies sollte generell auch für Onlineshops von anderen Firmen zutreffen, vorausgesetzt dass die Ware unbeschädigt & sorgfältig verpackt (in Original-Verpackung) zurückgeschickt wird & keine Gebrauchsspuren an der Ware entstanden sind.

Um irgendwelchen Unstimmigkeiten vorzubeugen, kann man evtl. auch vor dem Rücksenden der Ware ein paar Fotos mit der Digicam machen - Damit kann man dann evtl. auch den Nachweis erbringen, dass Beschädigungen z.B. durch das Transportunternehmen entstanden sind und nicht selbst verursacht wurden (ist bei besonders hochwertiger Ware bestimmt kein Fehler).




Gruß

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Dueren
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Beitrag von Dueren »

Ich habe 2-3 mal die Ware zurückgesandt (verschiedene Shops) und hatte nie irgendwelche Probleme.
Habe immer anstandlos mein Geld zurückerhalten.
Sie beobachten Dich.....
.....und Du bemerkst es nicht......
......es ist alles noch viel schlimmer als gedacht......
..............ein Alptraum.............
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