mich würde mal interessieren, welche erfahrungen ihr mit dem rückgaberecht bei onlinebestellungen gemacht habt.Im Falle einer Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen sowie schuldhaft nicht gezogene Nutzungen herauszugeben.
Bei Verschlechterung, Untergang, Verarbeitung, Umgestaltung, Veräußerung oder Belastung der Ware ist Wertersatz zu leisten.
Der Wertersatz beläuft sich auf 20 % des Kaufpreises, dem Käufer ist jedoch der Nachweis keines oder eines geringen, dem Verkäufer der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.
Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf der Prüfung, wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist.
Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Bei fehlender oder beschädigter Originalverpackung ist Wertersatz für die Verpackung zu leisten.
Dieser wird nicht fällig, wenn die Verpackung ordnungsgemäß und ohne Beschädigung geöffnet wurde.
Bei Ausübung des Rückgaberechtes erfolgt die Kaufpreiserstattung nach Rücksendung der Ware.
gebt ihr schonmal bestellte artikel zurück wenn ihr nicht zufrieden damit seid und habt ihr problemlos euer geld wiederbekommen, oder gab's auch mal probleme.
v.a. was das einbehalten von teilbeträgen betrifft, z.b. bearbeitungsgebühren.
die regelung ist ja ziemlich schwabblig und willkürlich, denn was ist die überprüfung des gerät und was ist ein "in gebrauch nehmen"?
in einem ladengeschäft z.b. habe ich ja durchaus die möglichkeit ein gerät ausführlicher zu "testen", es evtl. auch mal intensiver 2 oder 3 mal auszuprobieren.
wo sind da die grenzen?
mal abgesehen davon, dass ein artikel natürlich in einwandfreiem und unbeschädigten zustand zurückgegeben wird.