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Eure Erfahrungen mit Widerruf und Rücksendung

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Kaddel64
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Eure Erfahrungen mit Widerruf und Rücksendung

Beitrag von Kaddel64 »

Vor 4 Wochen habe ich über einen Berliner Online-Shop einen kleinen Stereo-Receiver geordert. Da er meinen Erwartungen nicht entsprach, habe ich ihn nach einer Woche im Rahmen des Widerrufsrechts für Fernabsatzverträge unter Berücksichtigung aller Bedingungen und Fristen als unfreies Paket zurückgeschickt.

Beim ersten Mal kam das Paket wegen unzustellbarer Adresse zurück. Es stellte sich heraus, dass in den AGB des Shops eine veraltete Adresse angegeben war... 8O :roll:

Zweiter Versuch mit richtiger Adresse: Jetzt verweigert der Verkäufer die Annahme. Den Grund dafür kenne ich noch nicht, das Paket ist zurzeit auf dem Rückweg zu mir. Aber eine Vermutung habe ich.

Auszug aus den AGB:
... Der Verbraucher hat innerhalb von zwei Wochen das Recht ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware den Widerruf zu erklären.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
[Adresse]
Im Falle eines Widerrufs in Textform ist der Verbraucher verpflichtet, bereits erhaltene Ware unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen an die vorbezeichnete Adresse zurückzusenden, sofern die Ware als Paket versandt werden kann. Die Rücksendung geschieht auf Kosten und Gefahr von [Firmenname]. Bei einer Bestellung bis zu einem Wert von 40,00 € trägt jedoch der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Unnötig zu ergänzen, dass der Warenwert die 40 Euro deutlich übersteigt.

Meine Frage: Kann der Verkäufer mir Bedingungen für die Wahl einer Spedition aufdrücken, um Versandkosten zu sparen, wenn dies zuvor offensichtlich in den AGB nicht benannt worden ist?

Es gibt auf deren Website zwar eine "Return-Box" mit Link zu einer Spedition, die den Rücktransport dann für den Verkäufer abwickelt, vermutlich sehr kostengünstig. Doch dazu muss ich eine Adresse angeben, unter der das Paket tagsüber entgegengenommen werden kann. Meine Büroadresse kommt definitiv nicht in Frage. Andererseits möchte ich mir die Übernahme des Pakets durch die Spedition persönlich quittieren lassen und nicht einem Nachbarn aufdrücken. Am bequemsten ist daher für mich der Versand via DHL, was der Verkäufer aus meiner Sicht nicht ablehnen darf.

Habt ihr dahin gehend Erfahrungen oder wisst, wie ich mich verhalten sollte? Das wüsste ich gerne, bevor ich mit denen ein weiteres Mal in Kontakt trete.

Zum Glück habe ich den kompletten Vorgang schriftlich dokumentiert, inklusive aller Nachweise. Zu meinen Forderungen kommen mittlerweile wegen zweifacher, unverschuldeter Rücksendung die Erstattung eines Nachentgelts in Höhe von 24 Euro hinzu. Ich sehe dem Ausgang relativ entspannt entgegen, allein der Zeitaufwand und die Fahrerei zur Post nervt.

Gruß, Kaddel
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Danielocean
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Beitrag von Danielocean »

Hast du die Retoure angemeldet?! Häufig ist das der Fall warum Pakete nicht angenommen werden, da sie eine Art äußerlich sichtbare Retourennummer benötigen... Soetwas sollte aber in den AGB's verankert sein... andererseits werden diese dann wohl die Kosten für das Versäumnis der Rahmenbedingungen für eine Retoure tragen müssen...

Bin kein Anwalt, aber so sagt es mir mein logischer Menschenverstand...

Hast du denn jetzt mal Kontakt aufgenommen?!
Gruß Andy

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Kaddel64
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Beitrag von Kaddel64 »

Hallo Andy,

formal angemeldet oder als Retoure gekennzeichnet habe ich das Paket nicht, kann aber auch keinen Hinweis auf die Notwendigkeit einer Anmeldung finden. Allerdings habe ich der Hotline meine Absicht der Rücksendung schriftlich und telefonisch mitgeteilt.

Ich habe gerade meine Unterlagen nicht greifbar, werde aber nachher da anrufen.
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Danielocean
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Beitrag von Danielocean »

Also hast du ja doch in einer Art die Retioure angemeldet. Wenn es also Richtlinien geben sollte, hätte man dich in diesem Telefonat drauf hinweisen sollen/müssen sofern es in den AGB's nicht verankert ist.
Gruß Andy

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Beitrag von Zweck0r »

Wenn ich mich recht erinnere, dürfen Versandhändler noch nicht einmal unfreie Rücksendungen ablehnen, obwohl sie mehr kosten.

Am besten zur Verbraucherberatung gehen.

Grüße,

Zweck
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Amperlite
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Beitrag von Amperlite »

Zweck0r hat geschrieben:Am besten zur Verbraucherberatung gehen.
Bevor man solche Schritte einleitet, wäre ein Telefonat mit dem Händler angebracht. Vielleicht gab es Missverständnisse und die Sache lässt sich unkompliziert klären.
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Kaddel64
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Beitrag von Kaddel64 »

Amperlite hat geschrieben:
Zweck0r hat geschrieben:Am besten zur Verbraucherberatung gehen.
Bevor man solche Schritte einleitet, wäre ein Telefonat mit dem Händler angebracht.
Auf jeden Fall!
Amperlite hat geschrieben:Vielleicht gab es Missverständnisse und die Sache lässt sich unkompliziert klären.
So. Telefonisch geklärt: Die Warenannahme des Händlers verfügt nicht über eine Kasse, kann also mein unfrei versendetes Paket nicht auslösen. Ich hätte die Versandkosten zunächst tragen und mir anschließend erstatten lassen sollen. So geht das Paket jetzt nochmal raus.

Einerseits: Für mich verständlich, nachvollziehbar.
Andererseits: Warum, bitte, kommunizieren die das nicht??
Danielocean hat geschrieben:Wenn es also Richtlinien geben sollte, hätte man dich in diesem Telefonat drauf hinweisen sollen/müssen sofern es in den AGB's nicht verankert ist.
Exakt. So sehe ich das auch. Ich habe mich jetzt schriftlich auf die oben bereits zitierte Widerrufsbelehrung berufen...
AGB hat geschrieben:Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware... Die Rücksendung geschieht auf Kosten und Gefahr von [Firmenname].
... und die Erstattung auch des Nachentgelts aus der ersten Sendung gefordert. Mal abwarten, wie die reagieren.
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Homernoid

Beitrag von Homernoid »

Lies am besten mal das BGB durch.

Ich habe das Thema "Widerruf / Gewährleistung" bei Amazon durch. ;)

Bei mir war es eine Gewährleistung, welche Amazon mir mal locker mehr oder weniger verweigern wollte. Stattdessen faselten die permanent was von Rückruf / Widerruf... Ein Blick inŽs BGB schaffte Abhilfe auf beiden Seiten. Ich bekam meinen Ersatz sofort via Nachtexpress. ;)

btw. Meines Erachtens sind AGBs nichtend, wenn sie sich mit dem BGB überschneiden. Das BGB hat hier meines Erachtens den Vorrang bei Widerruf / Gewährleistung / Garantie.
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Kaddel64
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Beitrag von Kaddel64 »

Hallo Homer,
auf deine einschlägigen Erfahrungsberichte hab ich ja schon gewartet! :wink:
Homernoid hat geschrieben:Lies am besten mal das BGB durch.
OK, hab ich gerade mal eben getan. 8)
Die betreffenden Stellen im BGB sind, soweit überhaupt behandelt, in der Aussage deckungsgleich mit den AGB.
Homernoid hat geschrieben:Ich habe das Thema "Widerruf / Gewährleistung" bei Amazon durch. ;)
Deinen Thread habe ich mit Interesse verfolgt und bin im Bilde. Ich denke (hoffe) nicht, dass ich so tief wie du werde einsteigen müssen.
Homernoid hat geschrieben:btw. Meines Erachtens sind AGBs nichtend, wenn sie sich mit dem BGB überschneiden. Das BGB hat hier meines Erachtens den Vorrang bei Widerruf / Gewährleistung / Garantie.
Das ist sicher so. Wobei: Allein schon die Angabe einer falschen Adresse in den AGB kann ich mir im äußersten Fall zunutze machen und selbst nach Ablauf aller Fristen vom Vertrag zurücktreten. Ich habe bis heute keine AGB mit korrigierter Adresse zugeschickt bekommen. Das lief nur telefonisch bzw. mit Hinweis auf die HP des Händlers, und das ist in keineswegs ausreichend. Trümpfe habe ich genug in der Hand...
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Beitrag von Danielocean »

Mach dir da keine Sorgen...

Im Zweifelsfall/Streitfall wirst du sicher nicht den kürzeren ziehen... Allein schon die Aussage mit der fehlenden Kasse ist schon amateurhaft... Das mag schlüssig und einleuchtend sein, allerdings müsste dies kommuniziert werden. An sonsten ist dies nicht professionell, oder die Jungs machen nicht viel Versandgeschäft/Fernabsatz :wink: oder sie sind eben noch grün...

Aber wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... also müssen sie wohl - um es charmant auszudrücken - Lehrgeld zahlen :wink:
Gruß Andy

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