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Ich habe das alles schon durch mit Amazon. Ich kenn mich da aus.
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siehe Antworten oben, auf and. Seite.dnitsche hat geschrieben:Ja, ist klar aber solange noch im gesetzlichen Rahmen sind die auch für Privatleute gültig. Sofern ich das richtig interpretiere?Homernoid hat geschrieben:
Eine AGB muss nicht zwingend rechtens sein. Da kann man sonstwas reinschreiben...
Stümmt von der Warte aus hab ich das noch gar nicht betrachted. Für Amazon sind die Kosten jedenfalls Versandtechnisch gleich - klingt logisch.Homernoid hat geschrieben:Amazon hat ein Lager und repariert nicht selber. Sie schicken es ein (an den Hersteller, im Normafall generell bei einem Defekt an den Hersteller). Demnach sind die Kosten gleich,ob Reparatur oder Austauschmodell. Ergo, Amazon müsste mir nachweisen, dass sie das Gerät partout nicht bekommen könnten. Das könnte ich ganz schnell beim Hersteller herausbekommen bzw. als erstes online bei der Bestellung.... usw. usw.
Ich habe das alles schon durch mit Amazon. Ich kenn mich da aus.
Jop. 15 Monate ist halt schon fast die gesamte Gewährleistung. Die Gewährleistung bezieht sich aber auf 24 Monate. Heisst, wenn Du es nachweisen kannst, dass die Probleme vorhanden waren, dann ist das so, als wenn es in den ersten 6 Monaten wäre. Und da wären wir beim Thema Nachweis. Und der ist für einen Privatmann für lau nur schwer zu erreichen. Anderswo würde man da sicher ein Gutachten etc. einholen, wenn es um wirklich viel Geld geht. Aber bei solchen Gerätschaften, die schnell an Wert verlieren, ist das immer so ne Sache.Kat-CeDe hat geschrieben:Hi Homernoid,
in den ersten 6 Monaten würde ich dir voll recht geben hier sind es aber schon 15 Monate. Im Betreff steht Garantie und da trifft das hier alles nicht zu denn Garantie ist freiwillig in Art und Umfang.
Ralf
Jupp, nur haben die Händler/Hersteller auch nicht wenig. Ich seh den Text im BGB so Du hast zwar Wahlrecht aber der Verkäufer kann es letzdendlich doch ablehnen und wäre sogar legetimiert sofern er das kostentechnisch Begründen kann. Da beißen sich die zwei Paragraphen IMHO. Letztlich seh ich das so wenn man nicht unbedingt vor Gericht zieht ist man wohl auf Goodwill des Händlers/Herstellers bzw. das eigene Verhandlungsgeschick angewiesen.Homernoid hat geschrieben: @dnitsche
Der Privatkäufer hat viel mehr Rechte, als man annehmen könnte.
Wie schon gesagt das würde ich auch nicht so einfach hinnehmen immerhin ist das ein neuer Mängel und gemäß Garantieurkunde verpflichten sie sich ja selbst bei Mängeln zur Nachbesserung oder Austausch.
ICH als Privatperson fände es auch "schäbig" würde ich mal sagen, wenn mir der Hersteller zerkratztes Zeug liefern würde. SO kann man keine Kunden halten.