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Garantieabwicklung LCD-TV
Amazon hat ein Lager und repariert nicht selber. Sie schicken es ein (an den Hersteller, im Normafall generell bei einem Defekt an den Hersteller). Demnach sind die Kosten gleich,ob Reparatur oder Austauschmodell. Ergo, Amazon müsste mir nachweisen, dass sie das Gerät partout nicht bekommen könnten. Das könnte ich ganz schnell beim Hersteller herausbekommen bzw. als erstes online bei der Bestellung.... usw. usw.
Ich habe das alles schon durch mit Amazon. Ich kenn mich da aus.
Ich habe das alles schon durch mit Amazon. Ich kenn mich da aus.
siehe Antworten oben, auf and. Seite.dnitsche hat geschrieben:Ja, ist klar aber solange noch im gesetzlichen Rahmen sind die auch für Privatleute gültig. Sofern ich das richtig interpretiere?Homernoid hat geschrieben:
Eine AGB muss nicht zwingend rechtens sein. Da kann man sonstwas reinschreiben...
Das BGB gibt denke ich alle Antworten auf die Fragen. Ansonsten bräuchte man die Gewährleistung nicht, wenn jeder Händler seine AGBs einfach vollbombt mit irgendwas und das generell bindend wäre. Das betrifft natürlich auch den Widerruf.
Im Normalfall sollten die AGB die $ des BGB aufführen. Meine Ansicht.
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Stümmt von der Warte aus hab ich das noch gar nicht betrachted. Für Amazon sind die Kosten jedenfalls Versandtechnisch gleich - klingt logisch.Homernoid hat geschrieben:Amazon hat ein Lager und repariert nicht selber. Sie schicken es ein (an den Hersteller, im Normafall generell bei einem Defekt an den Hersteller). Demnach sind die Kosten gleich,ob Reparatur oder Austauschmodell. Ergo, Amazon müsste mir nachweisen, dass sie das Gerät partout nicht bekommen könnten. Das könnte ich ganz schnell beim Hersteller herausbekommen bzw. als erstes online bei der Bestellung.... usw. usw.
Ich habe das alles schon durch mit Amazon. Ich kenn mich da aus.
Nur was ist wenn der Hersteller zu Amazon sagt ich geb Dir kein neues Gerät weils unverhältnismäßig teuer wäre und er es billig reparieren könne. Dann wird es für Amazon doch wieder teuerer weil sie ja extra für Dich ein neues Gerät kaufen müssten oder? Was wiederum ein Ablehnungsgrund nach §439 3. für ein Austauschgerät sein könnte.
Find ich noch nicht alles so einleuchtend aber Interessant auf jeden Fall. Muß jetzt aber schlafen...
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Hi Homernoid,
in den ersten 6 Monaten würde ich dir voll recht geben hier sind es aber schon 15 Monate. Im Betreff steht Garantie und da trifft das hier alles nicht zu denn Garantie ist freiwillig in Art und Umfang.
Ralf
in den ersten 6 Monaten würde ich dir voll recht geben hier sind es aber schon 15 Monate. Im Betreff steht Garantie und da trifft das hier alles nicht zu denn Garantie ist freiwillig in Art und Umfang.
Ralf
Denon 4400H, Rotel RB980, Zappiti One HDR, Pioneer BDP450, VU+ Ultimo4K, Kodi, Fire-TV, 2*NuBox 580+ABL, 2*NuBox380, 2*NuBox 300, 2*NuBox 330, 2*Dali Alteco C-1, 2*CM1, Heco Phalanx 12A, Jamo SW10E, Philips LED, Epson TW7300
Jop. 15 Monate ist halt schon fast die gesamte Gewährleistung. Die Gewährleistung bezieht sich aber auf 24 Monate. Heisst, wenn Du es nachweisen kannst, dass die Probleme vorhanden waren, dann ist das so, als wenn es in den ersten 6 Monaten wäre. Und da wären wir beim Thema Nachweis. Und der ist für einen Privatmann für lau nur schwer zu erreichen. Anderswo würde man da sicher ein Gutachten etc. einholen, wenn es um wirklich viel Geld geht. Aber bei solchen Gerätschaften, die schnell an Wert verlieren, ist das immer so ne Sache.Kat-CeDe hat geschrieben:Hi Homernoid,
in den ersten 6 Monaten würde ich dir voll recht geben hier sind es aber schon 15 Monate. Im Betreff steht Garantie und da trifft das hier alles nicht zu denn Garantie ist freiwillig in Art und Umfang.
Ralf
Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, die im Normalfall bestimmte Kosten abdeckt, aber eben nicht alle (zumeist Versand- und Rep.kosten fallen mind. an). Austausch auf ein komplett neues Gerät ist dann wohl eher Kulanz bzw. müsste man schauen, ob da nicht eher die Nachbesserung erst greifen muss (danach Wandlung / Minderung).
Aber ich bin wie gesagt Laie und das ist mein Rechtsverständnis zu dem Thema. Aber fest steht, der Händler hat sich an geltende Gesetze zu halten (Widerruf / Gewährleistungspflicht) und kann diese nicht ausschliessen per AGB.
ICH als Privatperson fände es auch "schäbig" würde ich mal sagen, wenn mir der Hersteller zerkratztes Zeug liefern würde. SO kann man keine Kunden halten.
@dnitsche
Amazon wollte das bei mir so machen (sie wollten selber bestimmen, ob Rep. oder Austausch).
Ich habe dann mit Öffentlichkeit gedroht, das hat gewirkt. DENN, erst Austauschgerät, DANN defekte Ware zurück.
Der Privatkäufer hat viel mehr Rechte, als man annehmen könnte.
Ich hatte einen Medienplayer, den Amazon nun mal nicht repariert. Der wird einfach an den Hersteller nach D/Frankreich geschickt und das warŽs dann. Für Amazon entstehen keine Kosten, da sie zumeist nur "Mittler" sind und keine Fachwerkstatt.
Daher ist es auch wichtig, defekte Ware als Gewährleistung zu deklarieren und nicht als Widerruf, weil man nie sicher sein kann, wie der Händler* das hält. Wenn man Pech hat, steckt der Händler die defekte Ware wieder in neues Verp. material und verkauft es wieder als "neu":
DAS verstehen Viele einfach nicht...
*Händlerunabhängig, und nicht auf Amazon bezogen
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Jupp, nur haben die Händler/Hersteller auch nicht wenig. Ich seh den Text im BGB so Du hast zwar Wahlrecht aber der Verkäufer kann es letzdendlich doch ablehnen und wäre sogar legetimiert sofern er das kostentechnisch Begründen kann. Da beißen sich die zwei Paragraphen IMHO. Letztlich seh ich das so wenn man nicht unbedingt vor Gericht zieht ist man wohl auf Goodwill des Händlers/Herstellers bzw. das eigene Verhandlungsgeschick angewiesen.Homernoid hat geschrieben: @dnitsche
Der Privatkäufer hat viel mehr Rechte, als man annehmen könnte.
Wie schon gesagt das würde ich auch nicht so einfach hinnehmen immerhin ist das ein neuer Mängel und gemäß Garantieurkunde verpflichten sie sich ja selbst bei Mängeln zur Nachbesserung oder Austausch.
ICH als Privatperson fände es auch "schäbig" würde ich mal sagen, wenn mir der Hersteller zerkratztes Zeug liefern würde. SO kann man keine Kunden halten.
Aber jetzt warten wir mal ab vielleicht bekommt Micha ja ein unzerkraztes Gerät und alles ist gut wenn nicht nie wieder Sharp kaufen und Händler wechseln.
Danke schonmal für eure Antworten, hat sich ja eine lebhafte Diskussion entwickelt...
Werde wohl nicht drumrum kommen, noch eine Ersatzlieferung hinnehmen zu müssen. Donnerstag wird erstmal das Gerät wieder abgeholt... Es war übrigens wirklich von jemand anders, hab in der Bedienungsanleitung noch Hinweise auf einen Vorbesitzer (keine persönlichen Daten) gefunden... unglaublich. Ich zahle nicht fast 2.500 EUR, um bei einem Garantiefall ein benutztes Gerät zu bekommen, was ich weiternutzen soll und von dem ich nicht weiss, wie es behandelt wurde.
Ich halte euch auf dem Laufenden. Hab dem Händler jedenfalls Fotos vom Gerät geschickt und gesagt, dass ich entweder ein einwandfreies neues mit original verpacktem Lieferumfang will (schliesslich hab ich meins auch so abgegeben) oder eben Geld zurück, wenn sie das nicht leisten können.
Werde wohl nicht drumrum kommen, noch eine Ersatzlieferung hinnehmen zu müssen. Donnerstag wird erstmal das Gerät wieder abgeholt... Es war übrigens wirklich von jemand anders, hab in der Bedienungsanleitung noch Hinweise auf einen Vorbesitzer (keine persönlichen Daten) gefunden... unglaublich. Ich zahle nicht fast 2.500 EUR, um bei einem Garantiefall ein benutztes Gerät zu bekommen, was ich weiternutzen soll und von dem ich nicht weiss, wie es behandelt wurde.
Ich halte euch auf dem Laufenden. Hab dem Händler jedenfalls Fotos vom Gerät geschickt und gesagt, dass ich entweder ein einwandfreies neues mit original verpacktem Lieferumfang will (schliesslich hab ich meins auch so abgegeben) oder eben Geld zurück, wenn sie das nicht leisten können.
JVC HD 350, 21:9 LW 2,60 Meter, Pioneer PDP-LX5090H, DVR-LX70D, BDP-51FD, Playstation 3, Audionet Sam V2, Onkyo TX-NR 905, Nubert NuLine 122 mit ATM, CS-72, 2 x DS-62 (schwarz Schleiflack), Heco Celan Sub 30a kirsche, MusicHall CD 25.2
So, die Sache hat sich sehr zum Guten gewendet. Da Sharp mir offensichtlich kein weiteres Ersatzgerät liefern konnte oder wollte, habe ich eine Gutschrift bekommen. 200 EUR Abzug zum damaligen Kaufpreis finde ich äußerst fair (2400 inkl. Versand Ende 2007 bezahlt, nun 2.200 bekommen).
Der Händler wollte mir natürlich einen neuen Sharp der neuesten Serie verkaufen, aber ich habe mir dann bei der Media Markt Fernsehaktion vor einigen Wochen einen Pioneer 5090H gekauft. Da die Verkäuferin mir dort dreimal versichert hat, dass der Fuss dabei wäre (dem ist ja nicht so), habe ich das sofort klargemacht und anstatt dem Fuss die passenden Lautsprecher genommen, zusätzlich gabs noch die 127 EUR Geschenkkarte und 0% Finanzierung. Erst beim Drucken haben sie gemerkt, dass der Fuss eben nicht dabei ist, da sie mir das aber mehrmals versichert hat, kam sie da auch nicht mehr raus.
Bin also quasi bei plus minus Null rausgekommen, damals konnte ich mir den Pio noch nicht leisten.
Der Vergleich mit dem Sharp erübrigt sich, das sind wirklich Welten. Der Pioneer ist jeden Cent wert. Keine Pixelfehler, keine ungleiche Ausleuchtung, Verarbeitung 1a. Mir kommt kein LCD mehr ins Haus.
Klasse Abwicklung von Sharp und meinem Händler, auch wenn es etwas länger gedauert hat, aber wenn im nächsten Jahr der Beamerkauf ansteht, werde ich sicherlich wieder bei meinem Händler anfragen.
Der Händler wollte mir natürlich einen neuen Sharp der neuesten Serie verkaufen, aber ich habe mir dann bei der Media Markt Fernsehaktion vor einigen Wochen einen Pioneer 5090H gekauft. Da die Verkäuferin mir dort dreimal versichert hat, dass der Fuss dabei wäre (dem ist ja nicht so), habe ich das sofort klargemacht und anstatt dem Fuss die passenden Lautsprecher genommen, zusätzlich gabs noch die 127 EUR Geschenkkarte und 0% Finanzierung. Erst beim Drucken haben sie gemerkt, dass der Fuss eben nicht dabei ist, da sie mir das aber mehrmals versichert hat, kam sie da auch nicht mehr raus.
Bin also quasi bei plus minus Null rausgekommen, damals konnte ich mir den Pio noch nicht leisten.
Der Vergleich mit dem Sharp erübrigt sich, das sind wirklich Welten. Der Pioneer ist jeden Cent wert. Keine Pixelfehler, keine ungleiche Ausleuchtung, Verarbeitung 1a. Mir kommt kein LCD mehr ins Haus.
Klasse Abwicklung von Sharp und meinem Händler, auch wenn es etwas länger gedauert hat, aber wenn im nächsten Jahr der Beamerkauf ansteht, werde ich sicherlich wieder bei meinem Händler anfragen.
JVC HD 350, 21:9 LW 2,60 Meter, Pioneer PDP-LX5090H, DVR-LX70D, BDP-51FD, Playstation 3, Audionet Sam V2, Onkyo TX-NR 905, Nubert NuLine 122 mit ATM, CS-72, 2 x DS-62 (schwarz Schleiflack), Heco Celan Sub 30a kirsche, MusicHall CD 25.2