Hi burki,
bei so was würde ich mich an Die Verbrauerzentrale wenden.
Gruß Hagan
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Sie erreichen unsere Hotline werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr unter der 07171 8712 0 (Samstags: 10:00 bis 12:00 Uhr). Außerhalb Deutschlands wählen Sie +49 7171 87120. Im Dialog finden wir die optimale Klanglösung für Sie und klären etwaige Fragen oder Schwierigkeiten. Das nuForum ist seit dem 19. Juli 2023 im read-only-Modus: Das Ende einer Ära: Das nuForum schließt
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Maximale Reparaturdauer
- Graumantel
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Re: Maximale Reparaturdauer
Moin burki,
meines Wissens nach gibt es keine gesetzliche Regelung zur maximalen Dauer einer Reparatur.
In meinem Bekanntenkreis gibt es aber jemanden, der, nachdem ein Gerät (kein Hifi) nach fast zwei Monaten immer noch zur Reparatur war, schriftlich eine Frist von 14 Tagen gesetzt und mit dem Einschalten eines Anwaltes gedroht hat. Die Reparatur ging dann plötzlich ganz flott vonstatten.
Allerdings würde ich mich zunächst an Hagans Rat halten und die Verbraucherzentrale kontaktieren.
Viele Grüße,
Markus
meines Wissens nach gibt es keine gesetzliche Regelung zur maximalen Dauer einer Reparatur.
In meinem Bekanntenkreis gibt es aber jemanden, der, nachdem ein Gerät (kein Hifi) nach fast zwei Monaten immer noch zur Reparatur war, schriftlich eine Frist von 14 Tagen gesetzt und mit dem Einschalten eines Anwaltes gedroht hat. Die Reparatur ging dann plötzlich ganz flott vonstatten.
Allerdings würde ich mich zunächst an Hagans Rat halten und die Verbraucherzentrale kontaktieren.
Viele Grüße,
Markus
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Hi burki,
Du mußt die Werkstatt, rein rechtlich betrachtet "in Verzug setzen".
Da nach der Rechtsprechung gilt "kein Verzug ohne Mahnung" mußt Du die Werkstatt schriftlich abmahnen.
Dies geschieht durch Aufforderung sowie eine sog. angemessene Fristsetzung, sowie Androhung des Rechtsweges; am besten per Einschreiben mit Rückschein. Eine Frist von nochmals 3 Wochen erachte ich als angemessen.
Hat das immer noch keinen Erfolg, dann gehe den Rechtsweg.
Grüße Dich
whitko
Du mußt die Werkstatt, rein rechtlich betrachtet "in Verzug setzen".
Da nach der Rechtsprechung gilt "kein Verzug ohne Mahnung" mußt Du die Werkstatt schriftlich abmahnen.
Dies geschieht durch Aufforderung sowie eine sog. angemessene Fristsetzung, sowie Androhung des Rechtsweges; am besten per Einschreiben mit Rückschein. Eine Frist von nochmals 3 Wochen erachte ich als angemessen.
Hat das immer noch keinen Erfolg, dann gehe den Rechtsweg.
Grüße Dich
whitko
NuLine 32/ATM,Yamaha A-S2000,CD-S2000,Pro-Ject Tuner Box, KH Grado PS 1000 e, Grado GS 1000 e; AKG K812,
HiFi-Man HE 560, Audeze LCD3, KHV Lehmann BCL, Violectric 181 (für symm. Anschluß), Lehmann Rhinelander.
HiFi-Man HE 560, Audeze LCD3, KHV Lehmann BCL, Violectric 181 (für symm. Anschluß), Lehmann Rhinelander.