nicolas_graeter hat geschrieben:Problematisch wird's allerdings, wenn diese Grundentlohnung durch diverse "Beratertätigkeiten" und "Aufsichtsratsposten" etwas "aufgebessert" wird (sprich: Diese Zuwendungen übersteigen teileweise das eigentliche Gehalt deutlich). Das es "Interessenkonflikte" gibt, wenn jemand von demjenigen bezahlt wird, den er über die Gesetzgebung eigentlich den Rahmen stecken soll, ist wohl mehr als offensichtlich. Mir würde da für diese Form der Entlohnung ein ganz anderes Wort einfallen.... Dadurch erhält die Wirtschaft -alles andre als eine demokratische Struktur- beängstigen viel Macht.
Da bin ich zwiegespalten.
Einerseits wäre es natürlich wünschenswert, wenn Politiker keinerlei Nebeneinkünfte haben würden. Ich glaube auch, dass es bei Amtsträgern - also Kanzlern, Ministern, Staatssekretären o.ä. - auch jetzt schon unzulässig ist, Nebentätigkeiten auszuüben. Erlaubt ist es bei Abgeordneten.
Hier beginnt meine Unsicherheit.
Verbiete ich Nebentätigkeiten ganz, folgen daraus reine Berufspolitiker, die gar keine Nähe mehr zum realen Leben haben. Denn kein Anwalt - bin selbst einer, deshalb kann ich das Beispiel einschätzen - wird sich für wenig mehr als das Gehalt eines Berufsanfängers in Wirtschaftskanzleien in den Bundestag setzen, wenn er dafür seinen Mandantenstamm und die Beteiligung an einer Sozietät vollständig aufgeben müsste. Dieses Risiko kann man eigentlich nicht eingehen, weil man ja auch wieder rausgewählt werden kann. Wir würden als Nicht-Berufspolitiker nur noch Lehrer und sonstige Beamte haben, weil die die Möglichkeit zur Beurlaubung haben.
Insofern ist ein Verbot der Nebentätigkeiten wohl keine Alternative. Besser finde ich es, wenn man das transparent machen würde - der Politiker also angeben muss, von wem er wieviel für welche Tätigkeiten bekommen hat. Allerdings: Beim Anwalt wird's da wieder problematisch: Wir unterliegen einer Schweigepflicht, d.h. dürfen also Mandatsangelegenheiten gar nicht öffentlich machen. Dazu zählt auch die Tatsache, für einen bestimmten Mandanten gearbeitet zu haben (es sei denn, der ist ausdrücklich einverstanden). Dann stellt sich die Frage, ob das im Falle der Tätigkeit für eine Sozietät (die wenigsten sind Einzelanwälte) auch die Sozietät erfasst - muss man dann alle Mandanten mit Summe des Honorars angeben, die von der Sozietät beraten wurden? Kaum durchführbar.
Im Ergebnis komme ich zu keiner optimalen Lösung, was mir die derzeitige Praxis, bei der die Art der Tätigkeit und bestimmte Verdienstspannen angegeben werden müssen, gar nicht so schlecht erscheint.
Gruß CT