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Rund ums Auto

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joe.i.m
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von joe.i.m »

StefanB hat geschrieben:Hatten wir hier nicht einen recht aktiven Teilnehmer, der glaubhaft angab, dass er Prüfingenieur ist und der mehrfach erwähnte, dass der TÜV gerätetechnisch garnicht in der Lage ist festzustellen, ob upgedated wurde ?

Also auf Bestätigung durch Papier angewiesen ( wäre ) ?

....

Stefan
Dem kann man nicht abhelfen? Wenn nicht muß halt Papier reichen. Den Rest sollte man doch dann am Meßergebnis sehen? Oder kann der TÜV da nix relevantes messen?

Gruß joe
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aaof
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von aaof »

Die Abgasuntersuchung würde mein Golf auch ohne der Software ja grundsätzlich bestehen. Die Normen in Deutschland sind ja bei weitem nicht so streng wie in den USA. Kein Grund das Auto stillzulegen.

Das einzige und eigentlich kuriose: ich hinterziehe theoretisch Steuern, da mein tatsächlicher Schadstoffaustausch höher ist, als wie der Berechnung zu Grunde liegt.
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joe.i.m
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von joe.i.m »

Dann sollten die Prüfnormen angepaßt werden. Oder?

Gruß joe
Edit: Ja ich weiß ich bin da ein unverbesserlicher Optimist. :sweat: :mrgreen:
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aaof
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von aaof »

Gern kann das angepasst werden und es wäre nur recht, wenn ich entsprechend etwas mehr Steuern bezahlen müsste. Damit hab ich kein Problem.

Was mir ehrlich gesagt mehr Sorgen macht, wie es mit der Leistung nach der Entfernung der Software aussieht. Angeblich soll das spürbar sein. Ich hab mir aber extra eine stärkere Motorisierung gewählt, wenn die Leistung untere dem Update tatsächlich leiden sollte, geht das Auto nächstes Jahr zurück. Ich hab mit VW eine feste Ablösesumme vereinbart, mal sehen was das wirklich wert ist. Das Auto ist definitiv weniger wert, das Diesel-Problem soll den Wert ja bis zu 3000tsd. Euro mindern.

Ob das unter höherer Gewalt fällt? Ob sich die Händler da irgendwie rauswinden werden? Ich bleibe gespannt.
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von David 09 »

Die Auswirkungen des softwareupdates können die nach Auskunft meines tüv-Menschen nicht messen, da dafür, also für den realen fahrbetrieb, keine Gerätschaften vorhanden sind.
Folglich müsste sich der tüv die Durchführung des softwareupdates ähnlich einer abe für nen anderen Auspuff oder sonst was bei tüv-Erteilung vorzeigen lassen...Da fällt denen schon noch irgendwas ein... :evil:

Gruß
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David 09
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von David 09 »

@aaof
Du kriegst bei VW schon vor Durchführung des Updates ein Schreiben von vw vorgelegt, dass weder der Verbrauch noch die Leistung durch das update verschlechtert werden.
Willst du auf Nr. Sichergehen, musste VOR dem update auf eigene Kosten auf den prüfstand zur verbrauchs- und Leistungsmessung, um gerichtsverwertbar belegbar ggf. Einen Unterschied zu dokumentieren.
Nur alleine die "subjektive empfindung", der "zieht nicht mehr richtig" oder "die endgeschwindigkeit ist geringer", der "Verbrauch ist um 1Liter höher", lässt vw (und jeden richter) nur müde schmunzeln und tritt dir in den Hintern.
Und noch einmal: Vw gibt keine Garantie oder Gewährleistung für im raume stehende Spätschäden durch das softwareupdate! Und das aus gutem grund: der geschädigte wäre im Schadensfall in der beweispflicht, dass der oder die Schäden auf das softwareupdate zurückzuführen sind...Und das ist so gut wie unmöglich... :evil:
Wie du es machst, ist und bleibt der vw-Kunde der angeschis*ene, der eigentliche "verbrecher" lacht sich über seinen dämlichen Kunden kringelig...

Gruß
Zuletzt geändert von David 09 am So 5. Feb 2017, 12:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von rockyou »

Mein Dienstwagen mit 170 PS TDI 4motion DSG hat evtl. eine leicht veränderte Leistungsentfaltung, fährt aber in der Spitze genau so schnell wie vorher. Nur der Verbrauch ist m.M.n. um ca. 5% gestiegen, das ist aber nur eine Vermutung. Da jetzt Winter ist, brauch er ja sowieso eine Kleinigkeit mehr.
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von Weyoun »

StefanB hat geschrieben:Hatten wir hier nicht einen recht aktiven Teilnehmer, der glaubhaft angab, dass er Prüfingenieur ist und der mehrfach erwähnte, dass der TÜV gerätetechnisch garnicht in der Lage ist festzustellen, ob upgedated wurde ?

Also auf Bestätigung durch Papier angewiesen ( wäre ) ?

Ich hab da sowas im Hinterkopf, meine das hier im Thread schon mal gelesen zu haben.
Ich erinnere mich an selbiges. :wink:

@rockyou
Mein gleichmotorisierter Superb 2 verbraucht aus zwei Gründen weniger Sprit im Winter:
1) 205-er Reifen versus 225-er Reifen
2) Im Winter fahre ich auf der Autobahn etwas langsamer als im Sommer

Bei bei gleichen Reifen und gleicher Fahrweise verbraucht man im Winter aber tatsächlich etwas mehr Sprit aufgrund höherer Luftfeuchtigkeit (schlechterer Wirkungsgrad durch mehr Wasser im Einspritzgemich) und durch die tieferen Temperaturen (der Motor braucht länger zum Aufwärmen).
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NuGuido79
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von NuGuido79 »

Bei der Hauptuntersuchung kommt bei Fahrzeugen ab EZ 04/2006 der HU-Adapter zum Einsatz. Sicherheits- und Umweltrelevante Systeme müssen nach §29 StVZO geprüft werden auf Ausführung, Funktion und Wirkung. Der HU-Adapter wird an die OBD Dose angeschlossen und fragt die Steuergeräte ab, anhand der Vorgaben der FSD welche mitteilt, welche Systeme im Fahrzeug verbaut sein müssen. Dabei wird z.B. vorgegeben ob bei einem Fahrzeug ein ESP verbaut sein muss und das jeweilige Steuergerät abgefragt. Anhand einer hinterlegten Prüfanleitung wird dann das System untersucht. Gleiches gilt für Airbags, elektrische Lenkung, elektrische Parkbremse, Lichttechnik usw.

Die Prüfung der Umweltverträglichkeit heißt ja nicht mehr banal Abgasuntersuchung wie früher, sondern Untersuchung-Motormanagement-Abgasverhalten (UMA).
Diese wird mit der jeweiligen AU-Software nach geltenden Leitfaden durchgeführt. Dabei werden die Readinesscodes abgefragt, also der Status der Überwachung der Motorelektronik aller abgasrelevanten Systeme. Sind Codes (a. teilweise) nicht gesetzt muss eine Endrohrmessung erfolgen.
Der Ablauf ist ja streng vorgegeben.

Technisch ist das sicher kein Problem den Stand der Motorsoftware abgzugleichen aber meistens scheitert es daran, dass die Fahrzeughersteller die Türen zuschlagen. Man möchte ja nichts Preis geben und in einer Statistik landen. Es gibt teilweise sehr junge Fahrzeuge bei denen der HU Adapter nicht alles auslesen darf oder der Hersteller Beispielsweise keine Bezugsbremskräfte freigibt.

Es ist ein ewiger Kampf zwischen dem was wir prüfen müssen und was wir prüfen können.
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von David 09 »

...Und was sagt der tüv-Experte dazu, dass mit der Installation der "neuen" Software im fahrbetrieb die co2-Werte im vergleich zu der typengenehmigung der "schummelsoftware" sich drastisch erhöhen, also seinerseits auf anderer Ebene die Umwelt schädigt.. :?:
Ich dachte, eine solche nachträgliche Veränderung im motormanagement führt zum erlöschen der betriebserlaubnis :roll: :oops: :? :mrgreen:
Vielleicht bin ich auch zu einfach strukturiert, die Logik darin zu verstehen... :mrgreen: gehöre ja auch nur der Schwarmintelligenz an und nicht zu den Eliten des intellektuellen überbaus dieses gesellschaftssystems... :twisted:

Gruß
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