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Verfasst: So 12. Jun 2005, 21:32
von Homernoid
Ich glaube, das ging nur, wenn ich den Artikel gar nicht erhalten habe. Dann kann ich von ebay Geld zurückholen. Das sind nicht nur die Gebühren, sondern ein Teil des Kaufbetrages. Dazu muss man wohl aber erstmal 4 Wochen oder so warten...

Verfasst: So 12. Jun 2005, 21:35
von Dueren
Homernoid hat geschrieben:Ich glaube, das ging nur, wenn ich den Artikel gar nicht erhalten habe. Dann kann ich von ebay Geld zurückholen. Das sind nicht nur die Gebühren, sondern ein Teil des Kaufbetrages. Dazu muss man wohl aber erstmal 4 Wochen oder so warten...
Ja, die Fristen sind unendlich lang. 4 Woche bevor man einen ANTRAG stellen kann.
Dann fangen die per automatisierter Prozesse an den "Geschäftspartner" anzuschreiben und
bis man mal sein Geld zurück hat - ewig.

Na ja, finde Ebay ist trotzdem eine klasse Sache.
Kaufe dort sehr gerne.

Verfasst: So 12. Jun 2005, 21:37
von Homernoid
Vor allem, Verkaufen macht mehr Spass. :lol:

Verfasst: So 12. Jun 2005, 21:44
von Dueren
Homernoid hat geschrieben:Vor allem, Verkaufen macht mehr Spass. :lol:
Find ich gar nicht. Ist sehr aufwendig (Erstellen der Auktion/Schriftverkehr nach Auktionsende/Verpacken/Versenden) und bringt in der Regel sehr wenig Geld.
Darum kann man ja dort so billig einkaufen - weil der Verkäufer sehr wenig dafür bekommt.

Gut ist es für hochwertige Teile, die defekt sind - da bekommt man so gar nichts mehr udn bei Ebay immerhin noch etwas.

Verfasst: Mo 13. Jun 2005, 02:00
von derSimon
ich würde mir am besten schriftl. geben lassen, dass das paket nicht angekommen ist.
frag doch mal bei der post, was man da machen kann. wenn du es als "paket" verschickt hast, ist es ja mit bis zu 500 euro versichert, dann solltest du das wiederbekommen (ich hoffe, du hast den durchschlagzettel noch).
ansonsten gibt es vieleicht eine art nachforschungsauftrag? kostet mögl.-weise geld, sollte am besten der empfänger bezahlen/in auftrag geben, damit du da nicht noch mehr geld reinsteckst.
wie teuer war es denn? link?
gruß, simon.

Verfasst: Mo 13. Jun 2005, 06:20
von Koala
derSimon hat geschrieben:ansonsten gibt es vieleicht eine art nachforschungsauftrag? kostet mögl.-weise geld, sollte am besten der empfänger bezahlen/in auftrag geben, damit du da nicht noch mehr geld reinsteckst.
Dummerweise ist bofrost03 in der Pflicht nachzuweisen, daß dem Empfänger die Sendung auch tatsächlich zugegangen ist, aus der Sicht des Empfängers gibt es zunächst gar keine Veranlassung dem Verbleib der Sendung nachzugehen (wenn der Verkäufer unlautere Absichten verfolgt schon gar nicht...).
Sollte die Sendung als Paket aufgegeben worden sein, wird die Zustellung durch DHL bzw. deren Partnern protokolliert, bei Briefsendungen kann man sich entweder an die Filiale oder an die Rufnummer 01805 290690 wenden.

greetings, Keita

Verfasst: Mo 13. Jun 2005, 23:25
von AndiTimer
Hallo,

stecke jetzt die Woche über in Karlsruhe (Schulung) und bin nun im Hotel per Wlan im Forum gelandet :wink:

Laut Post konnte das Paket nicht zugestellt werden, da niemand zuhause war und das liegt nun bei der Post rum. Nun frage ich mich warum der das nicht abholt. Es wird dort 7 Tage aufbewahrt und geht dann an mich zurück. Ich vermute ja mal Absicht dahinter bzw. die Masche das Paket nicht anzunehmen und somit nicht umtauschen zu müssen. Ich hoffe ich täusche mich und der holt das Teil doch noch ab, da wir gestern noch Mails ausgetauscht haben.

Klar das so jemand eine schlechte Beurteilung bekommt und ich mich bei ebay beschwere :!: Wird mir eine Lehre sein, da fahre ich lieber auf ne DVD Börse und kann mir die Teile gleich ansehen und spare mir den Ärger :roll:

Merci und schönen Gruß aus Karlsruhe
Bo.

Verfasst: Di 14. Jun 2005, 10:48
von Master J
FwvG hat geschrieben:
Master J hat geschrieben:Ich frage doch besser nochmal meinen Banker. ;)

Stimmt, da waren bestimmt Voraussetzungen von Nöten.

Gruss
Jochen
Ja mach das bitte.

Dieser Irrtum geistert durch soviele Threads in Foren das ich jedesmal 200 Puls bekomme :)
Sodele.

Rückbuchung einer Überweisung geht zwar rechtlich, aber nicht "mal eben auf der Bank".

Einzüge kann man dagegen bis 6 Wochen nach Quartalsende zurückholen.

Gruss
Jochen

Verfasst: Di 14. Jun 2005, 11:03
von Caisa
Rückbuchung einer Überweisung geht zwar rechtlich, aber nicht "mal eben auf der Bank".
Hallo Master J, könntest du das evtl etwas genauer ausführen?

Verfasst: Di 14. Jun 2005, 11:10
von Christof