Verfasst: Mi 7. Dez 2005, 17:33
Also gut. Dann schlachte ich doch Nachbars Schafe, und trinke deren Blut.
LOL!
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Boxen, Tontechnik und Klangphilosophie
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Mag sein, aber die schaffen es zumindest, dass es nicht gar so danach schmeckt.Homernoid hat geschrieben:Landliebe ist genauso Chemie. Ihr seid schon wie Frauen geworden, die auch alles glauben, was man ihnen sagt....
Fakt ist. Produkte mit dem Namen wie "Landliebe" sollen Natur / Bio vermitteln und eben nicht die Chemie und chemische Zusätze. Chemie wird sicher oft zu unrecht verurteilt, doch genau solche Markennamen suggerieren dem Käufer was völlig falsches. Leider sehen und bemerken vor allem Frauen (und da zumeist Mütter) dieses nicht und denken, alles was so heisst ist top und supergesund....Amperlite hat geschrieben:Mag sein, aber die schaffen es zumindest, dass es nicht gar so danach schmeckt.Homernoid hat geschrieben:Landliebe ist genauso Chemie. Ihr seid schon wie Frauen geworden, die auch alles glauben, was man ihnen sagt....
Anm: Leider ist der Begriff "Chemie" landläufig äußerst negativ behaftet (wie man hier ja auch merkt).
Die positiven Aspekte und Errungenschaften werden meist unter den Teppich gekehrt.
Kann ich nur unterstreichen !!!burki hat geschrieben: Wenn man versucht, als kleine Firma (und ich weiss wovon ich rede) Fuss zu fassen, sich etwas Kapital zu besorgen oder es gar wagen mag, jemanden einzustellen, gibts nur Absagen, Auflagen, Kosten ...
Egal was "der Staat" so macht, er hat es total verpennt, um was es eigentlich in unserer Gesellschaft überhaupt geht.
Die Innovation und auch die Arbeitsplätze kommen fast nie von der grossen Holding sondern primär von den kleinen Klitschen und denen werden fast nur Steine in den Weg gelegt.
greetings, KeitaArt. 14 II GG hat geschrieben:Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Art. 14 II GG hat geschrieben:Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Es is immernoch ein "soll" und kein "muss" *gg*Bei der Ausgestaltung eigentumsrelevanter Normen ist der Gesetzgeber daher verpflichtet, einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen der grundsätzlich gewährleisteten Privatnützigkeit des Eigentums und der Sozialpflichtigkeit des Eigentums herzustellen. Die Sozialpflichtigkeit begründet jedoch keine individuelle Verpflichtung des einzelnen Eigentümers.