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Verfasst: Do 26. Jan 2006, 09:27
von kaine
also ein dem UPS-Gutachten steht wirklich drin, dass es sich " um Einwegverpackung handelt, wenn nichts
anderes vereinbart wurde". Rücksprache mit Herr Bühler hat ergeben, dass Nubert bei einem Schadensfall (Rückversand) einen Gutachter beauftragt, der die Kartons auf Mängel kontrolliert. Allerdings wird dies auch gemacht, wenn es einen Schadensfall bei der Erstlieferung gab. Ich als Kunde gehe davon aus, dass ich die Kartons mindestens zweimal verwenden kann, da wie gesagt ja auch bei einem Garantiefall oder auch bei einem Widerruf innerhalb 4Wochen die Lautsprecher wieder in der OVP zurückgeschickt werden. Ausserdem sind die Kartons inklusive Styroporteile von Nubert ja wirklich sehr stabil verarbeitet.

Verfasst: Do 26. Jan 2006, 11:29
von stan libuda
Guten Morgen,
@ kaine, was ist den mit den LS passiert, sind diese jetzt unbrauchbar? Für nen kaputten
Karton, ist wohl kein Anwalt nötig. Gibt es Bilder von der Beschädigung. Vielleicht ist ja nix
passiert, und der Preis soll gedrückt werden.....
Gruß Dirk

Verfasst: Do 26. Jan 2006, 11:44
von kaine
Hallo Dirk,

der Käufer hat mir Fotos geschickt, auf denen deutliche Dellen zu sehen sind.
Er hat auch ein Sachverständigengutachten beigefügt, auf dem die Schäden
bestätigt werden. Ich habe dem Kläger damals die Lautsprecher für 1080
Euro verkauft, jetzt möchte er von mir 590 Euro für die Wertminderung. Ich gehe
also davon aus, dass die Lautsprecher wirklich beschädigt wurden, was allerdings
auch kein Wunder ist, weil der Fahrer die Kartons laut Klägeraussage von der LKW-
Rampe geschmissen hat und auch sonst sehr grob damit umgegangen ist. Das hat
sogar seine Nachbarin gesehen, die er als Zeugin angegeben hat.

Verfasst: Do 26. Jan 2006, 11:49
von stan libuda
Na dann muß der Fahrer haftbar gemacht werden. Die Ware kann runterfallen, jedoch nicht
mit grober Absicht.
Viel Glück
Dirk

Verfasst: Do 26. Jan 2006, 11:52
von Ekkehart
Hi,
kaine hat geschrieben:was allerdings
auch kein Wunder ist, weil der Fahrer die Kartons laut Klägeraussage von der LKW-
Rampe geschmissen hat und auch sonst sehr grob damit umgegangen ist. Das hat
sogar seine Nachbarin gesehen, die er als Zeugin angegeben hat.
ich kann nur den Kopf schütteln.
Wenn er sie danach noch kommentarlos annimmt, ist er wirklich schön bl....
Und das ist noch freundlich ausgedrückt!

Aber Dich dann noch dafür verantwortlich machen zu wollen, sogar gleich zu verklagen, ist schon wirklich megadreist!

Mein Gott, wie realitätsfremd sind die Leute eigentlich? :roll:

Gruß
Ekkehart

Verfasst: Do 26. Jan 2006, 11:53
von kaine
die Frage ist dann nur, warum er mich verklagt. Muß mir dann so einen S**** anhören wie
mangelhafte Verpackung, Einwegverpackung usw. Außerdem hat er noch bestritten,
dass die Lautsprecher vor Abschicken nicht mehr in einem einwandfreien Zustand waren,
aber dafür hab ich zum Glück einen Zeugen :wink:

Verfasst: Do 26. Jan 2006, 11:59
von stan libuda
[quote= Außerdem hat er noch bestritten,
dass die Lautsprecher vor Abschicken nicht mehr in einem einwandfreien Zustand waren,
aber dafür hab ich zum Glück einen Zeugen :wink:[/quote]

Na dann ist doch alles Ok, und hast jetzt sogar drei Zeugen.
Gruß Dirk

Verfasst: Do 26. Jan 2006, 12:17
von kaine
Hallo Ekkehart,

sehe ich genauso wie du. Hätte der Kläger gleich beim Fahrer schriftlich
festgehalten, dass die Kartons beschädigt waren, dann hätte er sein
Geld schon längst von GLS bekommen. Wenn es sich um einen "verdeckten"
Schaden handelt, dann zahlen die Transportunternehmen in 90-95% aller
Fälle nichts. Die eigene Blödheit auf mich abzuwälzen ist schon sehr
skrupellos.

Verfasst: Do 26. Jan 2006, 22:40
von Dueren
Das ist einzig und alleine ein Problem des Käufers - soll er doch vor Gericht ziehen.

Verfasst: Do 26. Jan 2006, 22:52
von Atze
kaine hat geschrieben:Hi Michael,

so einfach ist es leider nicht..........der Verkäufer muß für einen korrekte Verpackung sorgen,
und die hab ich ja laut GLS nicht verwendet. Also haben die die Haftung abgelehnt, der Käufer
möchte aber die Hälfte vom Betrag der Lautsprecher (590 Euro). wegen Wertminderung. Übringens
ätte ich auch gerne auf den Anwalt verzichet, ging aber leider nicht mehr, weil er mich schon verklagt hat

:wink:

Wieso eigentlich eine Wertminderung? Ich denke die Speaker sind defekt, dann will ich die auch nicht für die Hälfte kaufen. Oder warum sollte ich für Boxen die nicht gehen noch 590€ bezahlen, mir ist da irgendwie komisch bei.