Hallo Strobus,
eine Hausdurchsuchung ist ein schwerer staatlicher Eingriff in die Grundrechte (Stichwort Unverletzlichkeit der Wohnung), ohne dringenden Anfangsverdacht darf ein Richter dies nicht anordnen.
Das Vorhandensein einer CD-R im Auto reicht dafür IMHO nicht aus; dann müsste die Polizei auch noch zweifelsfrei wissen, dass das zugehörige Original einen wirksamen Kopierschutz besitzt und die CD-R dahingehend prüfen, dass es sich nicht um eine Analogkopie (=keine Umgehung des Kopierschutzes) handelt.
Oder andere Umstände müssen den Verdacht nahelegen, dass es sich um illegale Kopien handeln dürfte (bspw. die oben schon erwähnten x00 Stück gut gemachter Kopien im Auto, die aussehen als sollten sie auf dem nächsten Flohmarkt verhökert werden).
Deswegen vermute ich, dass es sich bei der von dir erwähnten Geschichte eher um ein Ammenmärchen handeln dürfte und so ist wohl dann auch Egomanics "bitte nicht verbreiten" zu verstehen.
Mit internetten Grüßen
Gerald Vogt
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