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Verfasst: Mi 9. Mai 2007, 14:26
von Socca5
Da kommt nichts, der will nur bange machen und das hat ja funktioniert...
Ausnahme wäre, wenn er dir nachweisen könnte, daß du es ihm wissentlich völlig überteuert verkauft hast und seine Unwissenheit bewußt ausgenutzt hast. Und das zu beweisen ist ja schon ein beinahe unmögliches Unterfangen. Aber selbst in diesem Falle müssten ja viele Hersteller insbesonders High-End Hifi Hersteller ständig vor Gericht stehen....
Eine andere Frage, die du dir selbst stellen kannst, ist die moralische. Ich meine damit, ob es dein Gewissen belastet, da du jetzt weißt, daß du den Fernseher "viel zu teuer" verkauft hast.
Wenn dem so sein sollte, dann kannst du ihm ja etwas nachlassen.
Ich würde es selber allerdings nicht tun, zumal er ja auf die dummdreiste Art daherkommt.
Den Fehler hat er ja gemacht und sich vorher nicht über den "Marktwert" informiert. Nun will er seinen Fehler auf deine Kosten wieder wettmachen.
Bin zwar kein Jurist, habe aber durch Erfahrung festgestellt, daß ich ein gesundes Rechtsgefühl habe und in den Rechtsstreitigkeiten, die ich zu führen hatte immer Recht bekommen habe.
Gruß
Tom
Verfasst: Mi 9. Mai 2007, 14:32
von Mark-Gor
Sorgen brauchst dir nicht zu machen!
"Wucher" und dergleichen trifft hier nicht zu (du hast ja auch niemandes Zwangslage oder dergleichen ausgenutzt).
Ihr habt einen ganz normalen (mündlichen) Kaufvertrag mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen getroffen. Eine Rechtsauskunft kannst du dir definitv sparen. Da wird nichts mehr hinterher kommen.
Die schon angesprochene moralischen Aspekte wurden ja bereits angesprochen. Ich selbst würde mich nicht so gut fühlen, etwas zum 2-fachen Marktwert zu verkaufen, aber das hat nichts mit der rechtlichen Seite zu tun.
Grüsse,
mark-gor
Verfasst: Mi 9. Mai 2007, 14:34
von Tardif
Socca5 hat geschrieben:Da kommt nichts, der will nur bange machen und das hat ja funktioniert...
Ausnahme wäre, wenn er dir nachweisen könnte, daß du es ihm wissentlich völlig überteuert verkauft hast und seine Unwissenheit bewußt ausgenutzt hast. Und das zu beweisen ist ja schon ein beinahe unmögliches Unterfangen. Aber selbst in diesem Falle müssten ja viele Hersteller insbesonders High-End Hifi Hersteller ständig vor Gericht stehen....
Eine andere Frage, die du dir selbst stellen kannst, ist die moralische. Ich meine damit, ob es dein Gewissen belastet, da du jetzt weißt, daß du den Fernseher "viel zu teuer" verkauft hast.
Wenn dem so sein sollte, dann kannst du ihm ja etwas nachlassen.
Ich würde es selber allerdings nicht tun, zumal er ja auf die dummdreiste Art daherkommt.
Den Fehler hat er ja gemacht und sich vorher nicht über den "Marktwert" informiert. Nun will er seinen Fehler auf deine Kosten wieder wettmachen.
Bin zwar kein Jurist, habe aber durch Erfahrung festgestellt, daß ich ein gesundes Rechtsgefühl habe und in den Rechtsstreitigkeiten, die ich zu führen hatte immer Recht bekommen habe.
Gruß
Tom
Hallo Tom,
dann will ich mal hoffen, dass dich dein Gefühl auch diesmal nicht täuscht.
Mein Gewissen, hmmm, ich habe schon einige ebay Verkäufe hinter mir. Über 1000 Stück. Ich habe des öfteren auch Artikel zurückgenommen, aber in diesem Fall würde ich keinen Nachlaß geben.
Wie schon öfter geschrieben, wenn ich weniger wie 900 für den Fernseh bekommen hätte, dann würde er noch immer in meinem Zimmer stehen.
Einzig und allein die Geschichte dass er nun einen defekt hat ist etwas blöd. Ich denke mal, dass ich ihm anbiete etwas zu der Reparatur beizusteuern.
Re: Probleme nach Privatverkauf - bitte um Hilfe
Verfasst: Mi 9. Mai 2007, 14:37
von boddeker
Tardif hat geschrieben:Daraufhin hat der Käufer im Netz gestöbert und herausgefunden, dass der Fernseh für 300-400 bei ebay weggeht.
Ich kann dir zwar leider auch keine Rechtsauskunft erteilen, aber ich frage mich (der Richter wahrscheinlich auch) wieso der gute Mann sich nicht
vor dem Kauf informiert hat, wie der Strassenpreis liegt. ist doch bescheuert, will de TV bei ebay ersteigern und schaut
nachher nochmal rein umfestzustellen das andere weniger dafür bezahlt haben als er?!
Ich vermute der Typ ärgert sich über seine eigene Dummheit ( gerade bei ebay wimmelt es nur so vor Bekloppten ) und versucht auf dem Wege dir Angst einzujagen noch einen Rabatt rauszuholen. An deiner Stelle würde ich mich auf nichts einlassen.
Verfasst: Mi 9. Mai 2007, 14:37
von Tardif
Mark-Gor hat geschrieben:Sorgen brauchst dir nicht zu machen!
"Wucher" und dergleichen trifft hier nicht zu (du hast ja auch niemandes Zwangslage oder dergleichen ausgenutzt).
Ihr habt einen ganz normalen (mündlichen) Kaufvertrag mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen getroffen. Eine Rechtsauskunft kannst du dir definitv sparen. Da wird nichts mehr hinterher kommen.
Die schon angesprochene moralischen Aspekte wurden ja bereits angesprochen. Ich selbst würde mich nicht so gut fühlen, etwas zum 2-fachen Marktwert zu verkaufen, aber das hat nichts mit der rechtlichen Seite zu tun.
Grüsse,
mark-gor
Bis vorhin wusste ich auch gar nicht dass der fernseher so rapide im Preis gefallen ist.
Habe eben mal gegoogelt, leider findet man zu Zeit keinen vergleichbaren.
Ausser in der Schweiz und dort soll er immerhin 4935 Franken kosten. (das wäre Wucher
)
Re: Probleme nach Privatverkauf - bitte um Hilfe
Verfasst: Mi 9. Mai 2007, 14:43
von Homernoid
Tardif hat geschrieben:Hallo,
ich habe i.M. ein kleines Problem.
Vor ein paar Wochen habe ich meinen Rückpro Fernseher bei ebay eingestellt. Zum Sofort Kauf von 1099 Euro.
Daraufhin hat sich bei mir jemand gemeldet, er hatte mir angeboten den Fernseher zum Preis von 900 Euro zu kaufen.
Ich willigte ein, und wir verabredeten ein treffen. Dort überzeugte er sich davon, dass der Fernseh einwandfrei läuft.
Nun, vier Wochen später, rief er auf einmal bei mir an. An dem TV sei ein defekt aufgetreten. Er habe sich erkundigt, dies ist eine typische Krankheit der Toshiba Fernseher. Die Reparatur solle 200 euro kosten. Aber da geht es ihm nicht eigentlich gar nicht drum.
Folgendes Problem:
Der Händler hatte ihn gefragt wieviel er dafür bezahlt habe. 900 Euro sei dieses Modell nicht mehr wert, meinte der Händler. Daraufhin hat der Käufer im Netz gestöbert und herausgefunden, dass der Fernseh für 300-400 bei ebay weggeht.
Nun hat er behauptet, sein Vater wäre Staatsanwalt und würde sich in dieser Sache bestens auskennen. Er wolle 400-500 Euro wiederbekommen, da ich mich nicht richtig verhalten habe und ihm den Fernseh für zu viel Geld verkauft habe.
Aber ich bin doch auch kein Experte. Ich habe mir das Limit von 900 Euro gesetzt, da ich vor zwei Jahren fast 2000 Euro dafür bezahlt habe. Für weniger hätte ich ihn nicht verkauft.
Er behauptet nun das er eine Klage einreichen würde und auch recht bekäme, es würde so ein Gesetz geben.
Kennt sich jemand in dieser Gesetzgebung aus. Oder kann vielleicht jemanden Fragen, der das weiß.
Damit wäre mir echt geholfen. Ich hoffe mal auf einige Antworten.
Ständig soŽn Ärger. Werde mir jetzt erstmal nen Rechtsschutz zulegen.
1. Gesetz Nummer 1 - Leute die "hintenrum" versuchen was auszuhandeln, sind suspekt.
2. Das Gerät war okay bei Übergabe. ER muss IMHO nachweisen, dass das Gerät nach der Übergabe bereits defekt war (Zeugen?)
3. Die "Anwaltsmasche" - rofl und lol
4. Vertrag ist Vertrag - wenn er 900 gelatzt hat, tja Pech halt. Da kann DIR keiner n Strick draus drehen.
Alleine die "Staatsanwaltmasche" sollte Dich eigentlich zum Lachen gebracht haben.
ICH würde einfach stille halten und schauen, was kommt. Es wird zu 99,9999% nix kommen.
Und wenn, dann steht der Kollege auf ganz dünnem Eis und würde vor Gericht 0 durchkommen. Da bin ich mir sicher.
Leider passiert es immer häufiger bei Ebay, dass Noobs und Möchtegernanwälte was kaufen und Dich versuchen zu erpressen. Mir auch passiert mittlerweile 2 mal. Da ich aber nicht doof bin, habe ich denen sachlich die Lage erklärt und dann war Ruhe.
Wie es mit Mängeln (z.B. Serienfehler) ist die der Hersteller zu tragen hat, keine Ahnung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das dem Privatverkäufer anhängen kann. Wage ich zu bezweifeln.
Verfasst: Mi 9. Mai 2007, 14:49
von Homernoid
Bezüglich Wucher
Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Dann müsste der Käufer von DIR unter Zwang oder Druck den Vertrag unterschrieben haben oder nen Vormund haben (wenn er z.B. geistig behindert ist und nicht abwägen kann, WAS er da eigentlich unterschrieben hat).
DAMIT wird er nicht durchkommen, wenn er es versuchen würde.
Verfasst: Mi 9. Mai 2007, 16:13
von Tardif
Ich denke jetzt auch, dass ich eigentlich nichts zu befürchten habe.
Denn er hat mir ja auch den Preis vorgeschlagen.
Aber bei unserer Rechtssprechung in Deutschland würde mich das nicht wundern, wenn er doch Recht hätte!!
Verfasst: Mi 9. Mai 2007, 16:21
von g.vogt
Tardif hat geschrieben:Aber bei unserer Rechtssprechung in Deutschland würde mich das nicht wundern, wenn er doch Recht hätte!!
Ersetze "hätte" durch "bekäme"
So wie du den Sachverhalt hier darstellst wirkt es schon eher so, als ob der Käufer erst den Oberschlauen markiert, indem er am Ebay-Angebot vorbei einen "Schnäppchenpreis" aushandelt und nun im Nachhinein merkt, dass er sich hätte besser informieren sollen. Und dann den Spieß umzudrehen und dir einen Betrug anzudichten, noch mit dem väterlichen Staatsanwalt zu drohen (Armer Papa, wenn es denn stimmen sollte
), das ist schon ziemlich unverschämt. Meine persönliche Meinung, alle Angaben ohne Pistole - äh - Gewehr (oder so
).
Wäre ich in deiner Situation, würde ich mir als Friedensangebot *) vielleicht überlegen, die geschätzten 200 Euro für die Reparatur des kurz nach der Übergabe aufgetretenen Defektes zu übernehmen (ein schriftlicher Beweis über Art und Ursache des Defektes wäre aber schon angezeigt), das dann allerdings schriftlich und mit der ausdrücklichen vereinbarten Abgeltung jedweder weitergehenden Ansprüche.
*)
Gemeint auch im Sinne des eigenen Friedens, so ein angezettelter Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang kann sich Jahre hinziehen, verursacht hübsche Kosten und wenn dann Jahre später irgendein überlasteter Richter einen schlechten Tag hat, dann zahlst du am Ende kräftig drauf und kriegst den inzwischen gänzlich abgeschriebenen TV zurück. Und selbst wenn du am Ende Recht bekämest, bis dahin bliebe dieses doofe Gefühl, es könnte dumm ausgehen irgendwann.
Verfasst: Mi 9. Mai 2007, 16:29
von boddeker
Homernoid hat geschrieben:...wenn er z.B. geistig behindert ist und nicht abwägen kann, WAS er da eigentlich unterschrieben hat).
Na ja, wenn man den TV tatsächlich für die Hälfte kriegen kann, darf man wohl annehmen das der Typ etwas unterbelichtet ist. Also was den Punkt angeht...