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Experten für Mietrecht anwesend?

Hier dreht es sich um (fast) alles...
Homernoid

Beitrag von Homernoid »

Maaaah.
Muss ich halt selber was raussuchen. :D

http://www.welt.de/wirtschaft/article11 ... ieren.html
Homernoid

Beitrag von Homernoid »

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FelixB
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Beitrag von FelixB »

"Mit dem jetzigen Urteil hat der Mietsenat des BGH seine Rechtsprechung fortgeschrieben, wonach Schönheitsreparaturpflichten nicht nach starren Fristen verlangt werden können, sondern nur entsprechend dem tatsächlichen Renovierungsbedarf."

Wenn jetzt aber nach gut 5 Jahren dieser Renovierungsbedarf besteht, dann kommen wir auch mit dem neuen Urteil nicht darum herum...
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Homernoid

Beitrag von Homernoid »

Na ja. Bin kein Experte, wie verlangt wurde. :D
Ansonsten halt googlen und schauen, was man alles so (nicht) machen muss.
maxa
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Beitrag von maxa »

FelixB hat geschrieben:"Mit dem jetzigen Urteil hat der Mietsenat des BGH seine Rechtsprechung fortgeschrieben, wonach Schönheitsreparaturpflichten nicht nach starren Fristen verlangt werden können, sondern nur entsprechend dem tatsächlichen Renovierungsbedarf."

Wenn jetzt aber nach gut 5 Jahren dieser Renovierungsbedarf besteht, dann kommen wir auch mit dem neuen Urteil nicht darum herum...
Wahrscheinlich doch. Ich kenne zwar deine Renovierungsklausel nicht, aber falls diese Renovierungen nicht vom Zustand der Wohnung abhängig macht, ist sie komplett unwirksam. Eine Renovierung seitens des Mieters ist also rechtlich nicht vereinbart und du kannst einfach ausziehen. Aber das hängt von der genauen Formulierung im Mietvertrag ab...
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FelixB
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Beitrag von FelixB »

habs mir gerade nochmal in Ruhe durchgelesen. Ich habe die genaue Formulierung im Mietvertrag jetzt leider nicht im Kopf, aber so langsam glaube ich, dass ich da doch rauskomme... und meine Frau kann ich auch nicht anrufen, weil sie gerade nicht zu Hause ist... ich bin mir aber ziemlich sicher, dass da was von "spätestens jedoch bei Auszug" steht - und somit wäre die Klausel unwirksam! (wenn ich das Urteil richtig verstanden habe)
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FelixB
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Beitrag von FelixB »

hm... jetzt bin ich doch ein wenig verwirrt... der Mietvertrag ist da ein wenig widersprüchlich:

§7 Schönheitsreperaturen:
2. Der Mieter hat spätestens bei Ende des MIetverhältnisses alle bis dahin je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Schönheitsreparaturen auszuführen,...

§15 Rückgabe der Mietsache
1. Bei Ende des Mietvertrags hat der MIeter die Mietsache vollständig geräumt sowie renoviert und weiß gestrichen zurückzugeben.


Das widerspricht sich doch total... Also entweder ich soll auf jeden Fall renovieren - dann wäre diese Klausel ungültig. Oder ich soll nur soweit renovieren, wie es der Zustand erfordert - dann müsste ich aber auch nicht alle Wände weiß streichen...

ich such doch mal ein Juristenforum auf...
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Beitrag von Homernoid »

Warum liest Du nicht einfach meine Links? DA steht doch alles drinnen. Ggf. noch an den Mieterbund oder so wenden und nachfragen, ansonsten schriftlich Widerspruch einlegen und eben auf den Entscheid hinweisen.

btw. Deine Sachen sind doch unterschiedlich. Schönheitsrep. kann auch Austausch der defekten Dusche beinhalten oder sowas in der Art halt. Hat nix mit Renovieren zu tun.
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FelixB
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Beitrag von FelixB »

Ich habe deine Links gelesen und bin doch deswegen jetzt völlig verwirrt... Was zu den Schönheitsreparaturen gehört, ist da auch definiert, das habe ich hier nur nicht dazugeschrieben. Streichen der Wände, der Böden etc...

Laut dem Urteil ist eine feste Klausel, wie hier in §15, unwirksam. Eine Klausel, wie in §7 jedoch - die sich ausdrücklich auf den aktuellen Zustand der Wohnung bezieht - wäre nach meinem Verständnis des Urteils gültig.
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Beitrag von Homernoid »

"Schönheitsrep." sind wie gesagt Duschkopf austauschen, Armaturen am Bad erneuern usw. usf. Normalerweise steht im Vertrag drinnen, was damit gemeint ist, ebenso die Höhe, als wie teuer es max. sein darf. Parkett abschleifen gehört sicherlich nicht mit dazu. ;)
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