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Verfasst: Mi 14. Apr 2010, 12:35
von Paffi
Ich weiß auch nicht, was mit dem los ist 8O
Ich habe sogar extra nochmal nachgefragt, weil ich seine Aussage nicht sofort als falsch hinstellen wollte und er geht mich hier gleich an oO
weil ich mir aber eben nicht sicher war und dein Posting nicht von vornherein als falsch deklarieren wollte, habe ich sicherheitshalbe nochmals nachgefragt.
Und darüber zu urteilen, ob ich das "Thema verfehlt habe" braucht er sich wirklich nicht anzumaßen. Schließlich werden Garantie und Gewährleistung oft genug verwechselt und wenn man das nicht sofort aufklärt, verbreitet sich das immer weiter. (Schließlich lesen hier ja auch viele passive Leute mit...)

(Und die Nummer mit der Rechtschreibung... So gehts immer los, wenn die sachliche Ebene verlassen wird. Und da hört es für mich persönlich einfach auf! Ganz davon abgesehen, dass seine Rechtschreibung nicht wirklich fehlerfrei ist.)

Verfasst: Mi 14. Apr 2010, 12:46
von hifibert
Fischers Fritze fischt frische Fische. :lol:
Genau wie hier die Kritik an der Rechtschreibung, so ist auch die Aussage, welche genaustens auf die Bedeutung von "Garantie" und "Gewährleistung" hinweist, fehl am Platz. Wenn es von Bedeutung wäre und Einfluss auf die Reparatur hätte, würde ich dies unterstreichen. Aber in diesem Fall liest es sich wie Klugsch..sserei. Macht hier doch nicht die Welle, wenn ich meine Meinung äussere. Ich bin voll gelassen und möchte hier auch niemandem etwas müsst Ihr wissen. Bin lieb und möchte lediglich darauf hinweisen, dass ich es überflüssig fand. Kein Grund sich angegriffen zu fühlen Ihr zarten Seelen :wink:
Also haltet die Ohren steif und seid nicht bös auf Berti
Mfg

Verfasst: Mi 14. Apr 2010, 13:02
von hifibert
Schließlich werden Garantie und Gewährleistung oft genug verwechselt und wenn man das nicht sofort aufklärt, verbreitet sich das immer weiter. (Schließlich lesen hier ja auch viele passive Leute mit...)
Du hast ja Recht, und ich hätte mich wohl präzise ausdrücken müssen, damit es hier keinen den Kopf verdreht

Damit jeder, auch passive Mitleser jetzt nicht in totale Verwirrung verfällt und jeder sein Grundwissen erweitern kann, hier ein Auszug der Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung
1. Gewährleistung:

Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (bei Kaufverträgen §§ 459 ff. BGB a.F. - §§ 434 ff. BGB n.F.) bzw. Werkunternehmers (bei Werkverträgen §§ 633 ff. BGB a.F. und n.F.) für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen.



Wegen Sach- und Rechtsmängel kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber Wandelung (= Rückgängigmachung des Kaufvertrags) oder Minderung (= Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Beim Werkvertragsrecht hat der Werkunternehmer im Normalfall noch ein Nachbesserungsrecht (= Beseitigung eines Mangels an einer Sache).



In bestimmten Fällen kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung (vgl. §§ 463, 635 BGB a.F.) verlangen.



2. Garantie/Garantievertrag:

Unter einem „Garantievertrag“ versteht der Jurist nach den alten Regelungen bis zum 31.12.2001 eine vertragliche Vereinbarung, wonach der „Garantieversprechende“ sich verpflichtet, für den Eintritt oder Nichteintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr für einen bestimmten eintretenden Schaden zu übernehmen.

Der Garantievertrag ist gesetzlich nicht geregelt, er darf aber nicht mit der Gewährleistung verwechselt werden!

In der Praxis kann ein „Garantieversprechen“ auch eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung darstellen. Hierdurch verpflichtet sich der Garantiegeber zur Einstehung für einen bestimmten Erfolg (z.B. Fehlerfreiheit eines Produkts). Häufig geben Hersteller von Produkten ein solches Versprechen ab, wenn sie über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinaus einstehen wollen.



3. Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Wie oben schon erwähnt, handelt es sich bei der Gewährleistung um eine gesetzliche Verpflichtung und bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Leistung. Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben (vgl. oben unter Punkt 1).

Dies ist bei der Garantie anders. Eine Garantie kann über und unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Häufig liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen (Bsp.: Der Verkäufer bezahlt im Garantiefall nur die Ersatzteile oder den Reparaturlohn, den „Rest“ muss der Käufer selbst tragen.).

Weiterhin kann in den Garantiebedingungen ausgeschlossen werden, dass diese auf einen Dritten übergeht ,z.B. beim Verkauf des Gegenstandes.



4. zwei Jahre Gewährleistung seit 01.01.2002:

Nach der Schuldrechtsreform hat man bei nunmehr seit 01.01.2002 2 Jahre Gewährleistung (vgl. hierzu § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F.). Vgl. Sie auch hierzu die Ausführungen unter Schuldrechtsmodernisierungsgesetz!!

5. regelmäßige Gewährleistung im europäischen Vergleich: (gesetzliche Regelung bei beweglichen Gegenständen - Stand: 01.01.2002)
So, das soll's jetzt gewesen sein von mir zu diesem Thema 8)

Verfasst: Mi 14. Apr 2010, 18:58
von Nubox481fan
doppelt

Verfasst: Mi 14. Apr 2010, 20:08
von Nubox481fan
DaveT hat geschrieben:
dnitsche hat geschrieben:Wieso Kulanz hast Du keine Belege mehr? Das Teil hat doch noch Garantie.
Wieso? Gibt Marantz 2 oder mehr Jahre Garantie?
Wenn nicht ist es Gewährleistung.
Ist doch Jacke wie Hose Hauptsache das Ding wird repariert oder ausgetauscht. Er hat das Ding im Dezember 2008 gekauft also hat er bis Dezember 2010 Gewährleistung.

Den Unterschied kenne ich übrigens sehr gut hab im Geschäft sogar mal ne Schulung darüber gegeben. War mir nur zu müsig Gewährleistung zu schreiben weil die meisten den Unterschied eh nicht kennen.

BTW. Gibt auch ne Marantz Garantie.
Quelle. www.marantz.com
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