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Verfasst: Di 29. Jun 2010, 11:02
von Bibo
Ob eine Klage dir da was bringt wage ich echt zu bezweifeln! Verkauf war doch bestimmt als Privat deklariert mit dem üblichen Zusatz: Keine Garantie, keine Rücknahme usw. oder?

Der Verkäufer wird behaupten, dass bei ihm alles in Ordnung war! Wohl beim Versand beschädigt oder von dir selbst beim Anschliessen!

Dann steht Aussage gegen Aussage und was sinnvolles wird bei dem eher geringen ( fürs Gericht, nicht für dich) Streitwert eh nicht rauskommen und ich möchte nicht wissen, wie lange sich sowas hinzieht!

Versuch einfach, ob es mit dem Tausch gegen einen neuen Hochtöner nicht erledigt ist!

Ich würde mich über so etwas auch ziemlich ärgern, aber nachher ärgert man sich bestimmt noch mehr und bringen wird es bestimmt nichts!

Gruß Bibo

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 11:10
von Paffi
wenn der Mangel arglistig verschwiegen war, ist es egal ob er von Privat gekauft hat. Und ob der Fehler beim Transport entstanden sein könnte, lässt sich auch überprüfen. Allerdings stimmt es wohl, dass der Aufwand dafür im Gegensatz zum Nutzen zu niedrig ist. Trotzdem rüttelt so ein Brief vom Anwalt die Menschen oft wach und sie werden auf einmal tätig, es muss ja nicht bis zum Gericht laufen.

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 11:20
von Bibo
Und genau die arglistige Verschweigung wird sehr schwer nachzuweisen sein! Gutacher, dann wird alles noch teurer!

Versuchen kann man es natürlich, aber das Stillschweigen des Verkäufers bedeutet schon nichts Gutes, scheint jemand zu sein, der das aussitzt! Sein Geld hat er ja schon!

Gruß Bibo

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 11:24
von Paffi
Und genau die arglistige Verschweigung wird sehr schwer nachzuweisen sein! Gutacher, dann wird alles noch teurer!
Genau das habe ich ja auch gesagt. Jedoch wirkt eben, wie schon gesagt, ein einfacher Brief vom Anwalt oft schon Wunder. Man muss ja nicht bis zur letzten Instanz gehen.

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 15:23
von David5
Der einfache Brief vom Anwalt hat ebend nichts bewirkt. -keine Reaktion-

Das es ein Privatkauf war ist egal. Der Artikel weicht von der Beschreibung ab und der Verkäufer hat wahrscheinlich davon gewusst. Das ist Betrug.

Mein Anwalt hat gesagt, dass Arglist nachgewießen werden muss. Die Karten stehen gut für mich, denn ich hatte beim Auspacken und Inbetriebnahme Zeugen dabei. Aber ein Gutachter wird von nöten sein.

Wenn es ein transportschaden ist, ist es auch nicht mein Problem sondern der Verkäufer ist für den transport zuständig.

Wenn der Hochtöner mit Musik nur sehr schwer zu zerstören ist, will ich nicht wissen was mit dem Lautsprecher gemacht wurde. Ich will den jetzt nicht reparieren und behalten. Ich will mein Geld wieder und einen anderen cs 65, einen der "NORMAL" behandelt wurde.


Ich danke für alle Ratschläge und Bemühungen.

MfG David

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 16:34
von Shakesnake
nachdem Nubert 5 Jahre Garantie gibt würde ich mich mal an die Hotline wenden
ob eine zufriedenstellende lösung gefunden werden kann.

Vielleicht einschicken und sie kontrollieren die ganze box?!

Gruß Stefan

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 16:44
von Master J
David5 hat geschrieben:Ich will mein Geld wieder und einen anderen cs 65, einen der "NORMAL" behandelt wurde.
Silbergrau genehm?

Hätte ich noch einen im Keller stehen. ;)

Rest bitte per PN.

Gruss
Jochen

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 19:45
von David5
Danke für das Angebot. Ein Freund von mir hat auch einen übrig und den werde ich dann sicher nehmen.