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Widerruf von Internetgeschäften
Ich kann auch die Verbundenheit mit den ach so armen Online-Händlern und die Kritik an den rücksendenden Kunden auch nicht ganz nachvollziehen.
Hier im Forum wird in der Kaufberatung immer wiederholt: Bestell doch einfach mal bei Nubert, wenn es nicht gefällt kannst dus ja immer noch zurücksenden. Diejenigen, die das tun werden dann aber als Kostenverursacher kritisiert.
Außerdem ist das Preisniveau bei den Online-Händlern, ebenso wie bei Nubert, ohnehin viel niedriger als im Einzelhandel. Dass die Preise noch ein paar Euro nach unten gehen - das wäre ja der einzige Vorteil davon, mehr Wertersatz zu verlangen -, halte ich jetzt nicht für lebensnotwendig. Für ein Widerrufsrecht, bei dem ich nicht jedes Mal Angst haben muss, extra zur Kasse gebeten zu werden, bin ich gerne bereit etwas höhere Preise zu zahlen, auch wenn ich damit einige Wild-Rücksender (die es zweifellos gibt) "mitfinanziere".
Vielleicht unterschätze ich das Problem auch etwas und habe zu optimistische Vorstellungen von den Käufern. Aber ich glaube schon, dass die Mehrheit der Leute versucht, die Ware, die ihnen ja nicht gehört, vernünftig zurückzubringen. Ich selber bemühe mich immer, zurückgeschichte Sachen so einzupacken, dass man sie nicht von originalverpackten unterscheiden kann, was manchmal ein recht aufwändiges Unterfangen ist.
Aber wegen der Anzahl der Rücksendungen: Es gibt auch noch das Problem, dass man bei manchen Produkten aufgrund erheblicher Fertigungstoleranzen und Mängel in der Qualitätskontrolle geradezu gezwungen ist, mehrere Exemplare zu bestellen, bis man ein einwandfreies Gerät erhält. Z.B. bei TFT-Displays: Wenn man einen Monitor will, der keine Pixelfehler, kein hörbares Surren/Brummen und keine Farbverläufe hat, kann es schon mal sein, dass das erst bei der fünften Bestellung desselben (!) Modells der Fall ist. (Von so etwas ist Nubert natürlich derart meilenweit entfernt wie wohl sonst kein anderer Hersteller.)
Hier im Forum wird in der Kaufberatung immer wiederholt: Bestell doch einfach mal bei Nubert, wenn es nicht gefällt kannst dus ja immer noch zurücksenden. Diejenigen, die das tun werden dann aber als Kostenverursacher kritisiert.
Außerdem ist das Preisniveau bei den Online-Händlern, ebenso wie bei Nubert, ohnehin viel niedriger als im Einzelhandel. Dass die Preise noch ein paar Euro nach unten gehen - das wäre ja der einzige Vorteil davon, mehr Wertersatz zu verlangen -, halte ich jetzt nicht für lebensnotwendig. Für ein Widerrufsrecht, bei dem ich nicht jedes Mal Angst haben muss, extra zur Kasse gebeten zu werden, bin ich gerne bereit etwas höhere Preise zu zahlen, auch wenn ich damit einige Wild-Rücksender (die es zweifellos gibt) "mitfinanziere".
Vielleicht unterschätze ich das Problem auch etwas und habe zu optimistische Vorstellungen von den Käufern. Aber ich glaube schon, dass die Mehrheit der Leute versucht, die Ware, die ihnen ja nicht gehört, vernünftig zurückzubringen. Ich selber bemühe mich immer, zurückgeschichte Sachen so einzupacken, dass man sie nicht von originalverpackten unterscheiden kann, was manchmal ein recht aufwändiges Unterfangen ist.
Aber wegen der Anzahl der Rücksendungen: Es gibt auch noch das Problem, dass man bei manchen Produkten aufgrund erheblicher Fertigungstoleranzen und Mängel in der Qualitätskontrolle geradezu gezwungen ist, mehrere Exemplare zu bestellen, bis man ein einwandfreies Gerät erhält. Z.B. bei TFT-Displays: Wenn man einen Monitor will, der keine Pixelfehler, kein hörbares Surren/Brummen und keine Farbverläufe hat, kann es schon mal sein, dass das erst bei der fünften Bestellung desselben (!) Modells der Fall ist. (Von so etwas ist Nubert natürlich derart meilenweit entfernt wie wohl sonst kein anderer Hersteller.)
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Jo, diese Aussage passt dann auch eher. Ich wollte damit sagen: wenn man mal in die Verlegenheit kommen sollte, die Schwergewichte mit UPS selbst zu versenden, weiss man die Versandkosten von Nubert zu schätzen.baron-tigger hat geschrieben:Hin und Retour passt es sicher - aber dann ist meine vorige Aussage ja nicht so falsch.
Selbstverständlich wird Nubert bei den Versandkosten nicht draufzahlen, teuer finde ich dies aber nicht unbedingt für Hin und Retour. Wenn sich die Kosten auf EINEN Weg beziehen würden, hätte ich Dir recht gegeben.
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Gegen hin- und retour hat ja keiner was.
Was mich etwas schockiert - wobei ich es eigentlich besser wissen sollte - ist der Zustand über den im heise.de Artikel berichteten Warenzustand bei Rücksendung. Aber das zeigt mir nur einmal mehr, auf welchem Niveau wir uns in Deutschland mittlerweilen bewegen.
schönen Gruß
Hannes
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Moin.
Tja, man muss sich wohl überlegen, wieviel Detail-Vorschriften man sich wünscht. Ich denke, die derzeitige Regelung ist in Ordnung. Jeder Händler bestimmt ja selbst welche Waren er welchem Kunden verkauft. Das Problem mit der missbrauchten Rückgabe (natürlich meine ich damit wirklich Missbrauchsfälle) ist kein Problem der Gesetzgebung, sondern ein Einstellungsproblem der Menschen.
Wenn ich mich richtig erinnere, hat Nubert doch mal einem Kunden weitere Lieferungen verweigert, weil dieser konfus alles nach Hause kommen ließ und raumakustische Probleme lieber ignorierte.
Schönen Tag,
Björn
Tja, man muss sich wohl überlegen, wieviel Detail-Vorschriften man sich wünscht. Ich denke, die derzeitige Regelung ist in Ordnung. Jeder Händler bestimmt ja selbst welche Waren er welchem Kunden verkauft. Das Problem mit der missbrauchten Rückgabe (natürlich meine ich damit wirklich Missbrauchsfälle) ist kein Problem der Gesetzgebung, sondern ein Einstellungsproblem der Menschen.
Wenn ich mich richtig erinnere, hat Nubert doch mal einem Kunden weitere Lieferungen verweigert, weil dieser konfus alles nach Hause kommen ließ und raumakustische Probleme lieber ignorierte.
Schönen Tag,
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@ Ramses: Tja, und in dem Artikel ist leider nichts geschönt bzw übertrieben...
konkretes Beispiel:
Kd. kauft im Laden einen AV-Receiver, beschliesst am nächsten Tag, das Gerät per Abholung zurückzugeben. In dem Fall ja bereits eine Kulanzentscheidung des Händlers, da nicht per Fernabsatz verkauft.
Gerät kommt beim Händler wieder an, ist über Kopf im Karton (dadurch Styropor zerbröselt), Fernbedienung fehlt, BDA ist zerknittert, dafür sind undefinierbare Siff-Spuren vorne am Gerät. Ist aber nicht so schlimm, da der Kunde vergessen hat seine Bankdaten beizulegen - von daher muss der Händler ja sowieso nochmal mit dem Kd Kontakt aufnehmen...
Also: Nicht nur leider nix verkauft, was nicht schön (aber erträglich) ist, dafür aber massiven Aufwand beim Nacharbeiten.
konkretes Beispiel:
Kd. kauft im Laden einen AV-Receiver, beschliesst am nächsten Tag, das Gerät per Abholung zurückzugeben. In dem Fall ja bereits eine Kulanzentscheidung des Händlers, da nicht per Fernabsatz verkauft.
Gerät kommt beim Händler wieder an, ist über Kopf im Karton (dadurch Styropor zerbröselt), Fernbedienung fehlt, BDA ist zerknittert, dafür sind undefinierbare Siff-Spuren vorne am Gerät. Ist aber nicht so schlimm, da der Kunde vergessen hat seine Bankdaten beizulegen - von daher muss der Händler ja sowieso nochmal mit dem Kd Kontakt aufnehmen...
Also: Nicht nur leider nix verkauft, was nicht schön (aber erträglich) ist, dafür aber massiven Aufwand beim Nacharbeiten.
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Wenn ich schon im Vorfeld weiß, daß ich den Artikel ev wieder zurück gebe, dann lade ich mir die BDA meistens aus dem I-Net runter und bestücke auch die Fernbedienung mit meinen eigenen Batterien.
Ich kann auch hochdeutsch !
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Guten Morgen, zusammen!
Vorab: Wir werden die Entscheidung zur Rückerstattungspflicht der Hinsendekosten hinnehmen und "schlucken" müssen.
(momentan ist es wegen unserer Versandkostenfrei-Aktion sowieso kein Thema)
Sollte ein Jurist unter Ihnen sein, bitte ich darum, ein Missverständnis meinerseits aufzuklären.
Bis jetzt habe ich alle Informationen zur Rechtslage so verstanden:
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Hinsendekosten erstattet werden müssen.
Dazu zitiere ich aus einem Rechtsnewsletter der Kanzlei Becker:
In seinem aktuellen Urteil vom 15.04.2010 stellt der EuGH fest, dass die Richtlinie einer nationalen
Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die
Kosten der Zusendung der Waren auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt. Mit der Richtlinie solle gewährleistet
werden, dass das festgelegte Widerrufsrecht "mehr als ein bloß formales Recht" ist und der Verbraucher solle daher nicht von
der Ausübung des Widerrufsrechts abgehalten werden. Eine Belastung mit den Hinsendekosten liefe der Zielsetzung zuwider,
so die Richter.
Das heißt für mich also: Damit der Verbraucher "völlig frei" von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann,
darf man ihm nicht die Hinsendekosten auferlegen. Soweit so gut.
Weiter aus dem Rechtsnewsletter der Kanzlei Becker:
Deutsche Händler in der EU benachteiligt
Dem Urteil ist zu entnehmen, dass der EuGH das Gleichgewicht gestört sieht, weil dem Verbraucher grundsätzlich nach der
Richtlinie jedenfalls die Rücksendkosten auferlegt werden können. Dumm nur, dass der deutsche Gesetzgeber diese
Auferlegung nur in Ausnahmefällen (40-Euro Klausel) gestattet. Deutsche Händler sind damit gegenüber ihren Kollegen
im EU-Ausland (bis auf Finnland) fast durchweg im Nachteil. Dort hat der Verbraucher regelmäßig die direkten Kosten
der Rücksendung zu tragen oder sie können ihm (z.B. in AGB) auferlegt werden.
Hier setzt es bei mir aus
Der EuGH verpflichtet zur Rückerstattung der Hinsendekosten, akzeptiert aber die Regelung in anderen
europäischen Ländern, dass die Rücksendekosten dem Verbraucher auferlegt werden können!!!????
Kann mir bitte jemand erklären, warum die Hinsendekosten ein "Hemmnis" darstellen, die andernorts
drohenden Rücksendekosten aber kein "Hemmnis für den freien Widerruf" sind ????
Wenn ich weiß, dass ich für die Rücksendekosten einer online bestellten Waschmaschine u. U. 50 Euro
Rücksendekosten tragen muss, ist das doch für mich ein größeres Widerspruchshemmnis, als wenn ich von
vornherein akzeptiere, dass ich für das bequeme Anliefern der Ware bis an meine Haustüre 50 Euro bezahlen
muss egal, ob ich die Maschine behalte oder zurückgebe.
Ich fand die deutsche Regelung absolut fair:
Der Kunde akzeptiert die Hinsendekosten (oder halt nicht, wenn er meint, der Endpreis stimmt dann nicht),
schließlich hätte er ja auch (z.B. Benzin-) Kosten gehabt, wenn er zu einem oder mehreren Geschäften gefahren
wäre, die Ware angeschaut, selber eingeladen und nach Hausegefahren hätte. Viele Diskutanten zum Thema
Versandkosten vergessen wohl schlichtweg, dass ein Einkauf beim Einzelhandel ja auch Zeit, Benzin und
Fahrzeugkosten erzeugt
Ich persönlich sehe das so:
Wenn ich die Möglichkeit habe, von zu Hause aus ein Produkt bestellen zu können, ohne stundenlang in mehreren
Läden danach suchen zu müssen, dann akzeptiere ich eine angemessene Versandkostenbeteiligung.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass Versandkosten nicht nur aus dem PORTO für den Paketdienst bestehen,
sondern auch die Kosten des Versandarbeiters für das Holen der Ware aus dem Lager, das versandfertig machen
(wieder inclusive aller Arbeitszeiten für die Erstellung der Versandpapiere und die Kosten der dazu notwendigen
EDV-Infrastruktur) enthalten.
Deswegen ist die Bezeichnung "Versandkosten-BETEILIGUNG" auch richtiger!
Stelle ich fest, dass mir das Produkt nicht gefällt, wäre ICH PERSÖNLICH bereit, für die Rücksendung einen
angemessenen Obulus zu zahlen. Schließlich bin ich froh, dass ich ein paar Tage Gelegenheit hatte, das Produkt
ausführlich zu begutachten und dann die Möglichkeit habe, ohne Bitten und Betteln und ohne Angabe von Gründen
die Ware wieder "los zu werden".
Das geht beim "normalen" Kaufvertrag in einem Laden nicht!
(außer, das Geschäft lässt es aus reinen Kulanzgründen zu!)
Wenn ich dafür keine Rücksendekosten zu tragen habe, finde ich das hochgradig angenehm,
"schäme" mich aber schon dafür, dass ich der Firma jetzt unnötige Kosten erzeugt habe.
Das war meine PERSÖNLICHE Sicht der Dinge!
Fazit: Mit der EuGH-Entscheidung sind die deutschen Versandhändler klar benachteiligt!
Sie werden die höheren Kosten tragen müssen.
Entweder sie müssen ihre Kalkulation mittelfristig anpassen oder sie müssen aufpassen,
dass ihnen dies keine "roten Zahlen" beschert.
wirtschaften und nicht einfach sagt: "Ist mir doch egal, ob die klar kommen, oder nicht - Hauptsache, ich habe
meine Schnäppchen gemacht".
Im Übrigen ist UNSERER MEINUNG nach das erste Ziel eines Unternehmens, alle KOSTEN zu decken und
Arbeitsplätze zu erhalten. Wenn nach Deckung aller Kosten am Schluss noch ein Gewinn rauskommt,
ist das nicht "verwerflich", sondern schön, weil das Unternehmen dan "wachsen und gesunden" kann,
Reserven für schlechtere Zeiten bilden oder Banken-unabhängiger werden kann! Erfolg und Gewinn
sind nicht generell verwerflich!
In 99% der Fälle "...wurde der Schaden nicht von mir (dem Kunden) verursacht ".
Beim Streit mit einem Kunden verliert fast immer der Händler!
Und wenn er gewinnt, "verliert" er den Kunden für immer!
und wissen, was man imHandel "Beratungsdiebstahl" nennt.
Dennoch muss man in dieser Zeit damit leben. Wenn man es nicht schafft, den Kunden mit den
Argumenten Ortsnähe, Nach-dem-Kauf-Beratung und Service zu überzeugen, wirds halt schwierig.
Und damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir beklagen uns nicht und "jammern" auch nicht.
Zum Glück begeistern unsere Produkte einen ganz hohen Prozentsatz der Käufer.
Natürlich "schmerzt" jede Rückgabe. (Besonders Herrn Nubert)
Schlimm ist es, wenn wir überzeugt sind, dass nicht die Klangqualität unserer Boxen,
sondern ungünstige Aufstellung oder Raumakustikprobleme die Ursache für die Rückgabe waren.
Aber wie gesagt: Insgesamt passt es schon.
man nicht für die 44 unserer Versandkostenbeteiligung verschicken! Und schon gar nicht dafür
auch noch zurückholen!
Vorab: Wir werden die Entscheidung zur Rückerstattungspflicht der Hinsendekosten hinnehmen und "schlucken" müssen.
(momentan ist es wegen unserer Versandkostenfrei-Aktion sowieso kein Thema)
Sollte ein Jurist unter Ihnen sein, bitte ich darum, ein Missverständnis meinerseits aufzuklären.
Bis jetzt habe ich alle Informationen zur Rechtslage so verstanden:
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Hinsendekosten erstattet werden müssen.
Dazu zitiere ich aus einem Rechtsnewsletter der Kanzlei Becker:
In seinem aktuellen Urteil vom 15.04.2010 stellt der EuGH fest, dass die Richtlinie einer nationalen
Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die
Kosten der Zusendung der Waren auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt. Mit der Richtlinie solle gewährleistet
werden, dass das festgelegte Widerrufsrecht "mehr als ein bloß formales Recht" ist und der Verbraucher solle daher nicht von
der Ausübung des Widerrufsrechts abgehalten werden. Eine Belastung mit den Hinsendekosten liefe der Zielsetzung zuwider,
so die Richter.
Das heißt für mich also: Damit der Verbraucher "völlig frei" von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann,
darf man ihm nicht die Hinsendekosten auferlegen. Soweit so gut.
Weiter aus dem Rechtsnewsletter der Kanzlei Becker:
Deutsche Händler in der EU benachteiligt
Dem Urteil ist zu entnehmen, dass der EuGH das Gleichgewicht gestört sieht, weil dem Verbraucher grundsätzlich nach der
Richtlinie jedenfalls die Rücksendkosten auferlegt werden können. Dumm nur, dass der deutsche Gesetzgeber diese
Auferlegung nur in Ausnahmefällen (40-Euro Klausel) gestattet. Deutsche Händler sind damit gegenüber ihren Kollegen
im EU-Ausland (bis auf Finnland) fast durchweg im Nachteil. Dort hat der Verbraucher regelmäßig die direkten Kosten
der Rücksendung zu tragen oder sie können ihm (z.B. in AGB) auferlegt werden.
Hier setzt es bei mir aus
Der EuGH verpflichtet zur Rückerstattung der Hinsendekosten, akzeptiert aber die Regelung in anderen
europäischen Ländern, dass die Rücksendekosten dem Verbraucher auferlegt werden können!!!????
Kann mir bitte jemand erklären, warum die Hinsendekosten ein "Hemmnis" darstellen, die andernorts
drohenden Rücksendekosten aber kein "Hemmnis für den freien Widerruf" sind ????
Wenn ich weiß, dass ich für die Rücksendekosten einer online bestellten Waschmaschine u. U. 50 Euro
Rücksendekosten tragen muss, ist das doch für mich ein größeres Widerspruchshemmnis, als wenn ich von
vornherein akzeptiere, dass ich für das bequeme Anliefern der Ware bis an meine Haustüre 50 Euro bezahlen
muss egal, ob ich die Maschine behalte oder zurückgebe.
Ich fand die deutsche Regelung absolut fair:
Der Kunde akzeptiert die Hinsendekosten (oder halt nicht, wenn er meint, der Endpreis stimmt dann nicht),
schließlich hätte er ja auch (z.B. Benzin-) Kosten gehabt, wenn er zu einem oder mehreren Geschäften gefahren
wäre, die Ware angeschaut, selber eingeladen und nach Hausegefahren hätte. Viele Diskutanten zum Thema
Versandkosten vergessen wohl schlichtweg, dass ein Einkauf beim Einzelhandel ja auch Zeit, Benzin und
Fahrzeugkosten erzeugt
Ich persönlich sehe das so:
Wenn ich die Möglichkeit habe, von zu Hause aus ein Produkt bestellen zu können, ohne stundenlang in mehreren
Läden danach suchen zu müssen, dann akzeptiere ich eine angemessene Versandkostenbeteiligung.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass Versandkosten nicht nur aus dem PORTO für den Paketdienst bestehen,
sondern auch die Kosten des Versandarbeiters für das Holen der Ware aus dem Lager, das versandfertig machen
(wieder inclusive aller Arbeitszeiten für die Erstellung der Versandpapiere und die Kosten der dazu notwendigen
EDV-Infrastruktur) enthalten.
Deswegen ist die Bezeichnung "Versandkosten-BETEILIGUNG" auch richtiger!
Stelle ich fest, dass mir das Produkt nicht gefällt, wäre ICH PERSÖNLICH bereit, für die Rücksendung einen
angemessenen Obulus zu zahlen. Schließlich bin ich froh, dass ich ein paar Tage Gelegenheit hatte, das Produkt
ausführlich zu begutachten und dann die Möglichkeit habe, ohne Bitten und Betteln und ohne Angabe von Gründen
die Ware wieder "los zu werden".
Das geht beim "normalen" Kaufvertrag in einem Laden nicht!
(außer, das Geschäft lässt es aus reinen Kulanzgründen zu!)
Wenn ich dafür keine Rücksendekosten zu tragen habe, finde ich das hochgradig angenehm,
"schäme" mich aber schon dafür, dass ich der Firma jetzt unnötige Kosten erzeugt habe.
Das war meine PERSÖNLICHE Sicht der Dinge!
Fazit: Mit der EuGH-Entscheidung sind die deutschen Versandhändler klar benachteiligt!
Sie werden die höheren Kosten tragen müssen.
Entweder sie müssen ihre Kalkulation mittelfristig anpassen oder sie müssen aufpassen,
dass ihnen dies keine "roten Zahlen" beschert.
Ich finde es gut, wenn sich ein Kunde auch Gedanken macht, ob es einem Unternehmen gelingt, erfolgreich zubaron-tigger hat geschrieben:Sorry - aber die Loyalität, die manche hier für ein auf Gewinnerzielungsabsicht
usgerichtetes Unternehmen aufbringen finde ich schon bewundernswert...
wirtschaften und nicht einfach sagt: "Ist mir doch egal, ob die klar kommen, oder nicht - Hauptsache, ich habe
meine Schnäppchen gemacht".
Im Übrigen ist UNSERER MEINUNG nach das erste Ziel eines Unternehmens, alle KOSTEN zu decken und
Arbeitsplätze zu erhalten. Wenn nach Deckung aller Kosten am Schluss noch ein Gewinn rauskommt,
ist das nicht "verwerflich", sondern schön, weil das Unternehmen dan "wachsen und gesunden" kann,
Reserven für schlechtere Zeiten bilden oder Banken-unabhängiger werden kann! Erfolg und Gewinn
sind nicht generell verwerflich!
Glauben Sie mir, ein "Versandgeschäft" verursacht auch Kosten (siehe oben)baron-tigger hat geschrieben: Diese Regelung wurde doch nicht nur aus Gründen des Konsumentenschutzes
eingeführt, sondern auch um einen Ausgleich für den Vorteil zu schaffen, daß Onlineanbieter kein
Ladengeschäft (welches entsprechende Kosten verursacht) betreiben müssen....
Aus 35 Jahren Handelserfahrung wissen wir:baron-tigger hat geschrieben: Kann daher überhaupt kein Mitleid mit Versendern haben wenn der eine oder
andere Artikel zurück kommt. Und wenn der Zustand zu schlecht ist lässt steht es dem Händler ja zu einen
Wertersatz einzufordern (nur eben nicht pauschal)...
In 99% der Fälle "...wurde der Schaden nicht von mir (dem Kunden) verursacht ".
Beim Streit mit einem Kunden verliert fast immer der Händler!
Und wenn er gewinnt, "verliert" er den Kunden für immer!
Diese Argumentation können wir bestens verstehen, schließlich betreiben wir selbst zwei UE-Fachmärktebaron-tigger hat geschrieben: Habe selber neben dem Studium im Einzelhandel gearbeitet und erlebt
wie viele Kunden sich erst beraten lassen und dann im Internet kaufen um einige 100 zu sparen.
Wo bleibt da die Fairness? ...
und wissen, was man imHandel "Beratungsdiebstahl" nennt.
Dennoch muss man in dieser Zeit damit leben. Wenn man es nicht schafft, den Kunden mit den
Argumenten Ortsnähe, Nach-dem-Kauf-Beratung und Service zu überzeugen, wirds halt schwierig.
Richtig.baron-tigger hat geschrieben: Gerade auch bei Nubert ist mEn das Rückgaberecht Teil des Geschäftsmodelles...
Und damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir beklagen uns nicht und "jammern" auch nicht.
Zum Glück begeistern unsere Produkte einen ganz hohen Prozentsatz der Käufer.
Natürlich "schmerzt" jede Rückgabe. (Besonders Herrn Nubert)
Schlimm ist es, wenn wir überzeugt sind, dass nicht die Klangqualität unserer Boxen,
sondern ungünstige Aufstellung oder Raumakustikprobleme die Ursache für die Rückgabe waren.
Aber wie gesagt: Insgesamt passt es schon.
ich verweise auf meine Ausführungen oben. Große Standboxen oder ein mittleres oder gar großes Surroundset kannbaron-tigger hat geschrieben: Aufgrund der hohen Versandkosten sind ja selbst die Rücksendekosten einkalkuliert.
man nicht für die 44 unserer Versandkostenbeteiligung verschicken! Und schon gar nicht dafür
auch noch zurückholen!
Hallo Herr Spiegler,
von Versandkosten im Falle eines Wiederrufs eine gute Sache ist, da man einiges an Geld sparen kann.
Genauer betrachtet, bezahlen aber diejenigen diese Kosten, welche das Produkt behalten/kaufen!
Und hier komme ich schwer ins grübeln
Warum soll ich die Kosten für etwas tragen, dass mit mir persönlich rein gar nichts zu tun hat?
Wenn ich etwas in einem Ladengeschäft kaufe, dann bezalt mir das Geschäft die Kosten
der Rückbringung wie Zeit, Parkhausgebühren, Sprit, PKW-Abnutzung usw. auch nicht...
Im Gegenteil - ich sollte mich eigentlich eher darüber freuen, dass der Händler vor Ort mir die Rückgabe überhaupt ermöglicht!
Das war nun nicht speziell auf Ihre Produkte bezogen, betrifft ja alle Versandartikel.
Ist eine Gesetzesänderung geplant, die eine Regelung ähnlich der der meisten anderen EU-Länder ermöglicht?
Einerseits könnte man als Endverbraucher der Ansicht sein, dass die generelle BefreiungR.Spiegler hat geschrieben:Deutsche Händler in der EU benachteiligt
Dem Urteil ist zu entnehmen, dass der EuGH das Gleichgewicht gestört sieht, weil dem Verbraucher grundsätzlich nach der
Richtlinie jedenfalls die Rücksendkosten auferlegt werden können. Dumm nur, dass der deutsche Gesetzgeber diese
Auferlegung nur in Ausnahmefällen (40-Euro Klausel) gestattet. Deutsche Händler sind damit gegenüber ihren Kollegen
im EU-Ausland (bis auf Finnland) fast durchweg im Nachteil. Dort hat der Verbraucher regelmäßig die direkten Kosten
der Rücksendung zu tragen oder sie können ihm (z.B. in AGB) auferlegt werden.
Hier setzt es bei mir aus
von Versandkosten im Falle eines Wiederrufs eine gute Sache ist, da man einiges an Geld sparen kann.
Genauer betrachtet, bezahlen aber diejenigen diese Kosten, welche das Produkt behalten/kaufen!
Und hier komme ich schwer ins grübeln
Warum soll ich die Kosten für etwas tragen, dass mit mir persönlich rein gar nichts zu tun hat?
Wenn ich etwas in einem Ladengeschäft kaufe, dann bezalt mir das Geschäft die Kosten
der Rückbringung wie Zeit, Parkhausgebühren, Sprit, PKW-Abnutzung usw. auch nicht...
Im Gegenteil - ich sollte mich eigentlich eher darüber freuen, dass der Händler vor Ort mir die Rückgabe überhaupt ermöglicht!
Das war nun nicht speziell auf Ihre Produkte bezogen, betrifft ja alle Versandartikel.
Ist eine Gesetzesänderung geplant, die eine Regelung ähnlich der der meisten anderen EU-Länder ermöglicht?
Viele Grüße
Thomas
Das Unausweichliche als solches zu leben, ist die einzig wahre Herausforderung im Leben!
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Thomas
Das Unausweichliche als solches zu leben, ist die einzig wahre Herausforderung im Leben!
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- R.Spiegler
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