Guten Morgen, zusammen!
Vorab: Wir werden die Entscheidung zur Rückerstattungspflicht der Hinsendekosten hinnehmen und "schlucken" müssen.
(momentan ist es wegen unserer Versandkostenfrei-Aktion sowieso kein Thema)
Sollte ein Jurist unter Ihnen sein, bitte ich darum, ein Missverständnis meinerseits aufzuklären.
Bis jetzt habe ich alle Informationen zur Rechtslage so verstanden:
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Hinsendekosten erstattet werden müssen.
Dazu zitiere ich aus einem Rechtsnewsletter der Kanzlei Becker:
In seinem aktuellen Urteil vom 15.04.2010 stellt der EuGH fest, dass die Richtlinie einer nationalen
Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die
Kosten der Zusendung der Waren auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt. Mit der Richtlinie solle gewährleistet
werden, dass das festgelegte Widerrufsrecht "mehr als ein bloß formales Recht" ist und der Verbraucher solle daher nicht von
der Ausübung des Widerrufsrechts abgehalten werden. Eine Belastung mit den Hinsendekosten liefe der Zielsetzung zuwider,
so die Richter.
Das heißt für mich also: Damit der Verbraucher "völlig frei" von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann,
darf man ihm nicht die Hinsendekosten auferlegen. Soweit so gut.
Weiter aus dem Rechtsnewsletter der Kanzlei Becker:
Deutsche Händler in der EU benachteiligt
Dem Urteil ist zu entnehmen, dass der EuGH das Gleichgewicht gestört sieht, weil dem Verbraucher grundsätzlich nach der
Richtlinie jedenfalls die Rücksendkosten auferlegt werden können. Dumm nur, dass der deutsche Gesetzgeber diese
Auferlegung nur in Ausnahmefällen (40-Euro Klausel) gestattet. Deutsche Händler sind damit gegenüber ihren Kollegen
im EU-Ausland (bis auf Finnland) fast durchweg im Nachteil. Dort hat der Verbraucher regelmäßig die direkten Kosten
der Rücksendung zu tragen oder sie können ihm (z.B. in AGB) auferlegt werden.
Hier setzt es bei mir aus
Der EuGH verpflichtet zur Rückerstattung der Hinsendekosten, akzeptiert aber die Regelung in anderen
europäischen Ländern, dass die Rücksendekosten dem Verbraucher auferlegt werden können!!!????
Kann mir bitte jemand erklären, warum die Hinsendekosten ein "Hemmnis" darstellen, die andernorts
drohenden Rücksendekosten aber kein "Hemmnis für den freien Widerruf" sind ????
Wenn ich weiß, dass ich für die Rücksendekosten einer online bestellten Waschmaschine u. U. 50 Euro
Rücksendekosten tragen muss, ist das doch für mich ein größeres Widerspruchshemmnis, als wenn ich von
vornherein akzeptiere, dass ich für das bequeme Anliefern der Ware bis an meine Haustüre 50 Euro bezahlen
muss egal, ob ich die Maschine behalte oder zurückgebe.
Ich fand die deutsche Regelung absolut fair:
Der Kunde akzeptiert die Hinsendekosten (oder halt nicht, wenn er meint, der Endpreis stimmt dann nicht),
schließlich hätte er ja auch (z.B. Benzin-) Kosten gehabt, wenn er zu einem oder mehreren Geschäften gefahren
wäre, die Ware angeschaut, selber eingeladen und nach Hausegefahren hätte. Viele Diskutanten zum Thema
Versandkosten vergessen wohl schlichtweg, dass ein Einkauf beim Einzelhandel ja auch Zeit, Benzin und
Fahrzeugkosten erzeugt
Ich persönlich sehe das so:
Wenn ich die Möglichkeit habe, von zu Hause aus ein Produkt bestellen zu können, ohne stundenlang in mehreren
Läden danach suchen zu müssen, dann akzeptiere ich eine angemessene Versandkostenbeteiligung.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass Versandkosten nicht nur aus dem PORTO für den Paketdienst bestehen,
sondern auch die Kosten des Versandarbeiters für das Holen der Ware aus dem Lager, das versandfertig machen
(wieder inclusive aller Arbeitszeiten für die Erstellung der Versandpapiere und die Kosten der dazu notwendigen
EDV-Infrastruktur) enthalten.
Deswegen ist die Bezeichnung "Versandkosten-BETEILIGUNG" auch richtiger!
Stelle ich fest, dass mir das Produkt nicht gefällt, wäre
ICH PERSÖNLICH bereit, für die Rücksendung einen
angemessenen Obulus zu zahlen. Schließlich bin ich froh, dass ich ein paar Tage Gelegenheit hatte, das Produkt
ausführlich zu begutachten und dann die Möglichkeit habe, ohne Bitten und Betteln und ohne Angabe von Gründen
die Ware wieder "los zu werden".
Das geht beim "normalen" Kaufvertrag in einem Laden nicht!
(außer, das Geschäft lässt es aus reinen Kulanzgründen zu!)
Wenn ich dafür keine Rücksendekosten zu tragen habe, finde ich das hochgradig angenehm,
"schäme" mich aber schon dafür, dass ich der Firma jetzt unnötige Kosten erzeugt habe.
Das war meine PERSÖNLICHE Sicht der Dinge!
Fazit: Mit der EuGH-Entscheidung sind die deutschen Versandhändler klar benachteiligt!
Sie werden die höheren Kosten tragen müssen.
Entweder sie müssen ihre Kalkulation mittelfristig anpassen oder sie müssen aufpassen,
dass ihnen dies keine "roten Zahlen" beschert.
baron-tigger hat geschrieben:Sorry - aber die Loyalität, die manche hier für ein auf Gewinnerzielungsabsicht
usgerichtetes Unternehmen aufbringen finde ich schon bewundernswert...
Ich finde es gut, wenn sich ein Kunde auch Gedanken macht, ob es einem Unternehmen gelingt, erfolgreich zu
wirtschaften und nicht einfach sagt: "Ist mir doch egal, ob die klar kommen, oder nicht - Hauptsache, ich habe
meine Schnäppchen gemacht".
Im Übrigen ist UNSERER MEINUNG nach das erste Ziel eines Unternehmens, alle KOSTEN zu decken und
Arbeitsplätze zu erhalten. Wenn nach Deckung aller Kosten am Schluss noch ein Gewinn rauskommt,
ist das nicht "verwerflich", sondern schön, weil das Unternehmen dan "wachsen und gesunden" kann,
Reserven für schlechtere Zeiten bilden oder Banken-unabhängiger werden kann! Erfolg und Gewinn
sind nicht generell verwerflich!
baron-tigger hat geschrieben:
Diese Regelung wurde doch nicht nur aus Gründen des Konsumentenschutzes
eingeführt, sondern auch um einen Ausgleich für den Vorteil zu schaffen, daß Onlineanbieter kein
Ladengeschäft (welches entsprechende Kosten verursacht) betreiben müssen....
Glauben Sie mir, ein "Versandgeschäft" verursacht auch Kosten (siehe oben)
baron-tigger hat geschrieben:
Kann daher überhaupt kein Mitleid mit Versendern haben wenn der eine oder
andere Artikel zurück kommt. Und wenn der Zustand zu schlecht ist lässt steht es dem Händler ja zu einen
Wertersatz einzufordern (nur eben nicht pauschal)...
Aus 35 Jahren Handelserfahrung wissen wir:
In 99% der Fälle "...wurde der Schaden nicht von mir (dem Kunden) verursacht
".
Beim Streit mit einem Kunden verliert fast immer der Händler!
Und wenn er gewinnt, "verliert" er den Kunden für immer!
baron-tigger hat geschrieben:
Habe selber neben dem Studium im Einzelhandel gearbeitet und erlebt
wie viele Kunden sich erst beraten lassen und dann im Internet kaufen um einige 100 zu sparen.
Wo bleibt da die Fairness? ...
Diese Argumentation können wir bestens verstehen, schließlich betreiben wir selbst zwei UE-Fachmärkte
und wissen, was man imHandel "Beratungsdiebstahl" nennt.
Dennoch muss man in dieser Zeit damit leben. Wenn man es nicht schafft, den Kunden mit den
Argumenten Ortsnähe, Nach-dem-Kauf-Beratung und Service zu überzeugen, wirds halt schwierig.
baron-tigger hat geschrieben:
Gerade auch bei Nubert ist mEn das Rückgaberecht Teil des Geschäftsmodelles...
Richtig.
Und damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir beklagen uns nicht und "jammern" auch nicht.
Zum Glück begeistern unsere Produkte einen ganz hohen Prozentsatz der Käufer.
Natürlich "schmerzt" jede Rückgabe. (Besonders Herrn Nubert)
Schlimm ist es, wenn wir überzeugt sind, dass nicht die Klangqualität unserer Boxen,
sondern ungünstige Aufstellung oder Raumakustikprobleme die Ursache für die Rückgabe waren.
Aber wie gesagt: Insgesamt passt es schon.
baron-tigger hat geschrieben: Aufgrund der hohen Versandkosten sind ja selbst die Rücksendekosten einkalkuliert.
ich verweise auf meine Ausführungen oben. Große Standboxen oder ein mittleres oder gar großes Surroundset kann
man nicht für die 44 unserer Versandkostenbeteiligung verschicken! Und schon gar nicht dafür
auch noch zurückholen!