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Re: Über`s Ohr gehauen ???

Verfasst: Sa 16. Feb 2013, 14:07
von joe.i.m
Chris 1990 hat geschrieben:Er hat sie über den Markt bestellen lassen und hat dem lieferanten das geld gegeben .Kam per Deutsche Post.
Der Markt/ Angestellte hat sie übers Internet bestellt auf wessen Namen? Ein normaler Internetshop?
Oder der Markt hat was bestellt, und hat er mit dem Markt ein Kaufvertrag gemacht?

Gruß joe

Re: Über`s Ohr gehauen ???

Verfasst: Sa 16. Feb 2013, 14:08
von palefin
Chris 1990 hat geschrieben:
palefin hat geschrieben:liest sich schon sehr "kurios"... 8O
Die Geschichte oder mein Text ?
nat. die Geschichte....
8O

was ich mich aber frage...
Der muss doch bei S... gesehen haben, was der Verkäufer zur Bestellung aufgeschrieben hat... Und eigentlich müsste er auch was unterschrieben haben bei so einer Bestellung. Daher ... das wird immer kurioser.

Re: Über`s Ohr gehauen ???

Verfasst: Sa 16. Feb 2013, 14:10
von rudijopp
Moin Moin,

Fragen:
1. Rechnungsstellung durch den Saturn-Markt ?
2. Rechnungsdatum ?

Wenn 1. JA und 2. noch innerhalb der letzten 14 Tage (max. 1 Monat), dann sofort zum Markt und Rückgabe/Erstattung :!:
(schliesslich räumen die einem dieses "Recht" ein, es sei denn das wurde schriftlich ausgeschlossen)

Gruß vom Rudi

Re: Über`s Ohr gehauen ???

Verfasst: Sa 16. Feb 2013, 14:18
von g.vogt
Liest sich wie die Geschichten mit den Lautsprechern direkt vom Laster, aber nicht wie das Geschäftsgebaren eines großen Hifi-Marktes.

Re: Über`s Ohr gehauen ???

Verfasst: Sa 16. Feb 2013, 14:27
von horch!
g.vogt hat geschrieben:Liest sich wie die Geschichten mit den Lautsprechern direkt vom Laster, aber nicht wie das Geschäftsgebaren eines großen Hifi-Marktes.
Die Frage ist, inwieweit die an der Sache beteiligt waren. Vielleicht war's ja tatsächlich mehr eine Gefälligkeit und das eigentliche Geschäft hat jemand anderes gemacht....

Wie auch immer - die Sache wäre so ungeheuerlich, ich denke da muss man vorsichtig sein ... ich hoffe, wir erfahren, wie das aus geht.

Re: Über`s Ohr gehauen ???

Verfasst: Sa 16. Feb 2013, 15:07
von aaof
Chris 1990 hat geschrieben:Er hat Rechtsschutz.

Na und? Die hatte ich auch 5 lange Jahre bei der Allianz. Das Ding ist so überflüssig wie ein Loch im Knie. Schaue dir den Vertrag genau an und schaue mal ab welchem Streitwert die anfängt, überhaupt zu greifen. Meine fing ab 2000 Euro Streitwert überhaupt erst an! Wobei sich die Versicherungen vorbehalten, überhaupt einen Anwalt zu aktivieren. Denn eigentlich verbirgt sich hinter solchen Versicherungen nur erstmal das Recht auf Beratung. Wobei ich nichtmal ne Tele-Nr. hatte, wo ich überhaupt hätte anrufen können. :mrgreen:

Der nette Allianz-Vertreter gabt sogar zähneknirschend zu, als ich ihm die Versicherung nach 5 Jahren (Mindestlaufzeit) um die Ohren gehauen habe, dass diese eigentlich völlig überflüssig für mich als stinknormale Privatperson und viel zu teuer ist. Als er dann mit dem Thema Verkehrsrechtschutz kam, habe ich ihm meine gelbe ADAC Karte unter die Nase gehalten, dann wurde er ganz leise.

Sry für OT. :) Aber das ist alles nur Abzocke! Ich habe jedenfalls an die 2000 Euro damit in den Sand gesetzt. Das passiert mir nie wieder.


Gruß


aaof

Re: Über`s Ohr gehauen ???

Verfasst: Sa 16. Feb 2013, 16:14
von dimitri
@aaof: Das zweite Mal in diesem Thread, dass es Grund zum Lachen gibt.

Re: Über`s Ohr gehauen ???

Verfasst: Sa 16. Feb 2013, 16:37
von Rank
Chris 1990 hat geschrieben:Hallo zusammen,
Ein sehr guter Freund von mir wollte sich neue Standlautsprecher kaufen und ging zu einem Bekannten
"Planeten" Elektromark (Orange/Blau).
Er wollte welche der Firma B**g und Ol****n.
Dort sagte man ihm, das sie diese nicht führen aber man könne sie ihm übers Internet besorgen für ca 700 das Paar.
Da er leider gar keine Ahnung in dem bereich hat, bekam er Ls von Beng, im guten glauben sie seien die hochwertigen B**g und OL****n.
Es handelt sich um die Beng LB 4707 die es für ca. 70 euro im Netz gibt.
Was kann er nun machen ?
...
Als er mir erzählte die würden 700 kosten habe ich zunächst gedacht er wollte mich ver...
Als ich das aber ansprach und ihm die preise im Internet zeigte erstarrten seine Augen, die Kinnlade fiel runter und das Unterputzkabel am Hals kam raus .
Also scheint er wirklich diese Summe gezahlt zu haben . ( rechnung sehe ich heute noch )
...
In diesem Fall scheint wohl alles schief gelaufen sein, was überhaupt schief laufen kann.

Normalerweise ...

... kauft man keine Lautsprecher ohne diese zumindest ungefähr zu kennen.
... bekommt man doch bei einer Bestellung eine Kopie?
... steht auf dieser Kopie die genaue Artikelbezeichnung
... bekommt man auch Bang und Olufsen Lautsprecher geliefert, wenn man Bang und Olufsen Lautsprecher bestellt hat.
... bemerkt man es doch sofort, wenn die Ware nicht mit der Bestellung übereinstimmt (spätestens, wenn der Artikel völlig anders aussieht).
...
Nuja, viele offene Fragen halt.


Wenn der Fall wirklich so abgelaufen ist wie geschildert, dann sofort zurück bringen!

Wenn der gelieferte Artikel nicht mit der Bestellung übereinstimmt, dann hat man auf alle Fälle uneingeschränktes Rückgaberecht !!!

Selbst wenn es keine schriftliche Bestellung gab - auch bei einer mündlichen Bestellung darf der Verkäufer nicht ohne Rücksprache einfach ein anderes Produkt liefern - und ist somit zur Rücknahme verpflichtet.

Ein klein wenig problematisch wird's höchstens dann, wenn bereits bei der Bestellung sehr ungenaue Angaben gemacht wurden - nach dem Motto "Ich hatte gerne die Lautsprecher von "Bang und ... was-weiß-ich-wie-die-genau-heißen ... Beng nochirgendwas halt".

Einfach die Dinger zurückbringen - wenn der Verkäufer nicht darauf eingehen will, dann würde ich vor allen anwesenden Kunden lautstark und unmissverständlich klar machen, dass sowas Betrug ist und in diesem Laden völlig unseriöse Verkaufspraktiken stattfinden.
Wenn man laut genug seine Unzufriedenheit verkündet, erhält man nicht nur die volle Aufmerksamkeit des Verkäufers, sondern auch die Aufmerksamkeit aller anwesenden Kunden - das wirkt fast immer!

Unbedingt auch darauf bestehen, dass der Abteilungsleiter geholt wird - wenn dieser dann eintrifft, sofort dessen Vorgesetzten verlangen ...
... das zieht man dann (falls nötig) konsequent durch, bis man letztendlich den Marktleiter zu Gesicht bekommt (wenn keine Rückgabe gewährt wird notfalls auch mit Anzeige und Presse drohen).






Gruß
Rank

Re: Über`s Ohr gehauen ???

Verfasst: Sa 16. Feb 2013, 16:43
von HHO
Wie hören sich die guten Schätzchen von Beng eigentlich an?
Gibt´s Unterschiede zu Bang?
Darüber wurde ja noch nicht viel geschrieben.

Zum Saturn gehe ich nur, wenn der zufällig meinen Weg kreuzt. 8)

Re: Über`s Ohr gehauen ???

Verfasst: Sa 16. Feb 2013, 16:49
von König Ralf I
Hallo,

da ich in erster Linie Prügel bekomme wenn ich User dazu auffordere sich selbst ein wenig mit der Materie zu beschäftigen und einzulesen , hält sich mein Mitleid in Grenzen.
Da hat jemand Lehrgeld bezahlt und macht es das nächste mal eben besser.
Ist den Usern denen man alles vorkauen muß leider kein abschreckendes Beispiel , da sie über den Beitrag sowieso nicht stolpern.
Lesen ist ja so anstrengend...

Grüße
Ralf