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Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Mi 27. Mär 2013, 22:37
von K.Cee
Danke für die Links, werde ich mir mal zu Gemüte führen in Ruhe und über Ostern :-)

@kdr: Werde ich machen, danke für den Tipp. Bin da eben schon ziemlich penibel.

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Mi 27. Mär 2013, 22:38
von palefin
ich sagte ja, dass das Thema schon behandelt wurde und auch kontrovers diskutiert wurde...

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Mi 27. Mär 2013, 22:46
von kdr
...mir ging das vor etwa 10 jahren ebenso bei einem Direktversender überhaupt was zu bestellen , dann hab ichs einfach mal getan und bin seitdem begeisterter und zufriedener Kunde bei der NSF.

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Do 28. Mär 2013, 00:19
von Christian K.
K.Cee hat geschrieben:Nennt mich paranoid, aber der Gedanke, dass einer vor mir diese Lautsprecher hat "bluten" lassen, bzw. erst gar nicht eingespielt hat, gefällt mir gar nicht.
Wenn ein Lautsprecher schon einmal bei einem Kunden gewesen sein sollte, prüft Nubert diesen. Und wenn dieser Lautsprecher dann als "neu" eingestuft wird, dann ist er es auch. Hier mal ein Wort zum Thema einspielen von der NSF: http://www.nubert-forum.de/nuforum/viewtopic.php?t=40
Ich habe mich auch schon immer gefragt, was man an einem Lautsprecher oder an Elektronik "einspielen" sollte. Das ist schließlich kein Kfz-Motor von vor 25 Jahren...

Kleines Gedankenspiel: Du bekommst zwei Paar Lautsprecher. Auf dem einen klebt der Aufkleber "Retoureware", auf dem anderen klebt "Neuware". Welcher wird wohl besser klingen? Treiben wir das Gedankenspiel mal weiter: Eigentlich waren beide Paare Fabrikneu... (Genau wie im verlinkten Thread beschieben ;) )

Wenn es physikalisch keinen Unterschied macht, dann ist da auch kein Unterschied. Das ist ja bei vielem so. So lange man es nicht weiß, merkt man es nicht, weil es gar keinen Unterschied gibt. Alles andere ist Einbildung. Dinge, die einem tatsächlichen Verschleiß ausgeliefert sind, haben meist einen Betriebsstundenzähler oder Kilometerzähler. Geplante Obsoleszenz wirst du bei Nubert nicht finden. Im Normalen Betrieb halten die Lautsprecher länger, als du brauchst, um was neues zu wollen ;)

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Do 28. Mär 2013, 06:56
von mcBrandy
NuGuido79 hat geschrieben:Ich glaube Rückläufer mit geringen Gebrauchspuren gehen als II Wahl raus, also im Schnäppchen Bereich. Die anderen welche ohne Mängel sind werden geprüft und als neu verkauft so das man als Kunde nicht erkennt das es sich um einen Rückläufer handelt.
Es gehen alle Rückläufer in die 2. Wahl. Es gibt hier keine Ausnahme, ob Gebrauchsspuren vorhanden sind oder nicht.

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Do 28. Mär 2013, 07:04
von Wete
mcBrandy hat geschrieben:Es gehen alle Rückläufer in die 2. Wahl. Es gibt hier keine Ausnahme, ob Gebrauchsspuren vorhanden sind oder nicht.
Hast Du da ne Quellenangabe?

Gruß!
Wete

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Do 28. Mär 2013, 07:10
von mcBrandy
Das hat mal der Hr. Spiegler vor etlichen Jahren mal hier gepostet. Ich glaub nimmer, das ich es finde. Ist schon sehr lange her. Es kann sich aber wieder was geändert haben. Aber das kann nur der Hr. Spiegler bzw. Hr. Bühler beantworten.

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Do 28. Mär 2013, 07:12
von Wete
Da die Frage immer wieder auftaucht, sollte man es in irgendwelche FAQ packen.

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Do 28. Mär 2013, 08:12
von joe.i.m
Kann man machen, aber dann auf die nubert Hauptseite. Da wäre es dann wohl besser augehoben. Nicht jeder potenziele Käufer wird sich auch ausgiebeig mit dem Forum befassen.

Ansonsten ist das eh Ansichtssache. Bei pragmatischer Herangehensweise würde und habe ich es schon genauso gemacht wie Klaus, und bisher keine schlechte Erfahrung gemacht. Ich denke daher, es ist ein reines Kopfproblem.
Wer es nicht mag, dürfte aber in der heutigen Zeit schwer durch die Welt kommen, da das Problem ja bei allen über das Internet gekauften Waren so besteht.

Gruß joe

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Do 28. Mär 2013, 08:35
von horch!
Wenn ich Nubert wäre, würde ich mich da nicht festlegen lassen! Wer mit einwandfreier, ggfs mehrfach überprüfter Ware nicht zufrieden ist, sondern auf garantierter Jungfräulichkeit besteht, der ist bei Nubert m.E. falsch. Prinzipbedingt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit der Möglichkeit, zuhause zu testen, zusammenpasst.

Vielleicht sollte Nubert gegen Aufpreis garantiert fabrikneue Ware anbieten - dann aber ohne Rückgabemöglichkeit.