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Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 11:46
von ThomasB
Die Unterschiede in den Chassischargen sind groß. Bei den Preisen werden die Chassis nicht von Hand ausgemessen und selektiert. Nichtmal bei der 14.

Dass deine linke anders klingt als die Rechte ist völlig normal, das sind aber eher wirklich geringe Unterschiede die meist durch unsymmetrische Räume und Ohren nicht herauszuhören sind.

Ich hätte keine Bedenken eine neue 4 daneben zu stellen.

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 11:53
von palefin
"Ich hätte keine Bedenken eine neue 4 daneben zu stellen."

Ich auch nicht. Meine 3. ist auch "anders alt".

Aber zum Schaden: Wer soll den Gehäuseschaden reparieren? Keiner, geht nicht. Also neues Gehäuse.
Und wer soll die Innereien tauschen? Zu welchen Preis?

Bezweifle, dass das alles preiswerter wird als eine neue Box.

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 11:55
von kdr
Zeitwert :?: :?: :?: , in meinen Versicherungs unterlagen steht was von Neuwert !

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 11:56
von CarlTheodor
palefin hat geschrieben:Aber zum Schaden: Wer soll den Gehäuseschaden reparieren? Keiner, geht nicht. Also neues Gehäuse. Und wer soll die Innereien tauschen? Zu welchen Preis?
Weitere Alternative: Man lässt sich von Nubert die Box durchchecken und das Klangsegel ersetzen, lebt - sofern die Innereien unversehrt sind - mit den optischen Macken und lässt sich diese von dem Unternehmen monetär abgelten ...

Gruß CT

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 11:59
von Weyoun
CarlTheodor hat geschrieben:Bei so Fällen gibt es zudem immer einen Abzug dafür, dass ein gebrauchtes Teil gegen ein neues Teil getauscht wird. Wenn Totalschaden, dann sieht die Formel so aus, dass er den Zeitwert der gebrauchten Box ersetzt bekommt. Wenn die Box repariert werden kann, bekommt er die Reparaturkosten plus evtl. ein Zuckerle für den Wertverlust (analog Unfallwagen). Sind die Reparaturkosten höher als der Zeitwert der Box, haben wir einen wirtschaftlichen Totalschaden, dann gibt's wieder den Zeitwert ersetzt.
Dagegen würde ich mich aber ganz deutlich zur Wehr setzen! Wie ich schon weiter oben im Thread schrieb, basiert das Verkaufsprinzip bei Nubert auf dem Direktvertrieb. Eine NuVero 4, die vor 4 Jahren 570 € kostete, ist heute für eben denselbsen Preis käuflich zu erwerben. Das Thema Zeitwert ist dann gegeben, wenn man z.B. einen AV-Receiver vor drei Jahren für 2.000 € gekauft hat und man heute einen Nachfolger mit gleichen Features bereits für 1.200 € zu kaufen bekommt. Dann ist logisch, dass man nicht den vollen Rechnungsbetrag, sondern nur den Wiederbeschaffungswert erstattet bekommt. Aber bei "Luxus-Lautsprechern", wozu man die Vero-Serie durchaus zählen kann, funktioniert das so nicht. Schließlich ist es unmöglich, z.B. für 300 € (angenommener Restwert) eine gleichwertige NuVero 4 zu bekommen (selbst die Gebrauchtpreise im im NuMarkt und auf ebay sind deutlich höher.

Grüße, Martin

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 11:59
von kdr
...die Klangsegel werden mit hohem Druck eingepresst in eine Nut , das Segel bekommt man da wohl nicht mehr raus.

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 12:06
von CarlTheodor
Weyoun hat geschrieben:Dann ist logisch, dass man nicht den vollen Rechnungsbetrag, sondern nur den Wiederbeschaffungswert erstattet bekommt. Aber bei "Luxus-Lautsprechern", wozu man die Vero-Serie durchaus zählen kann, funktioniert das so nicht. Schließlich ist es unmöglich, z.B. für 300 € (angenommener Restwert) eine gleichwertige NuVero 4 zu bekommen (selbst die Gebrauchtpreise im im NuMarkt und auf ebay sind deutlich höher.
Dass ist dann eher die Frage, wie hoch der Wiederbeschaffungswert ist. Wenn ich für 300 EUR keine gebrauchte NV4 bekomme, dann ist der Wiederbeschaffungswert (=Zeitwert) halt höher ... Einen ungeschmälerten Neupreis zu bekommen, halte ich aber für nicht ganz realistisch.
kdr hat geschrieben:...die Klangsegel werden mit hohem Druck eingepresst in eine Nut , das Segel bekommt man da wohl nicht mehr raus.
Wieder was gelernt. Hab ja nicht so feine Boxen ...

Gruß CT

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 12:11
von Weyoun
CarlTheodor hat geschrieben:Dass ist dann eher die Frage, wie hoch der Wiederbeschaffungswert ist. Wenn ich für 300 EUR keine gebrauchte NV4 bekomme, dann ist der Wiederbeschaffungswert (=Zeitwert) halt höher ... Einen ungeschmälerten Neupreis zu bekommen, halte ich aber für nicht ganz realistisch. CT
Das heißt, die Versicherung kann einen zwingen, sich mit gebrauchten Lautsprechern abzugeben, selbst wenn die zerstörten noch ganz neu waren? Und ein Richter (falls es vor Gericht landen sollte) würde das genauso sehen?

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 12:21
von CarlTheodor
Weyoun hat geschrieben:Das heißt, die Versicherung kann einen zwingen, sich mit gebrauchten Lautsprechern abzugeben, selbst wenn die zerstörten noch ganz neu waren? Und ein Richter (falls es vor Gericht landen sollte) würde das genauso sehen?
Nein, das natürlich nicht. Die Frage ist immer: Was muss ich aufwenden, um einen dem zerstörten Gegenstand vergleichbaren Gegenstand zu erwerben (deshalb auch: "Wiederbeschaffungswert").

Waren die zerstörten Lautsprecher neu oder fast neu (ich meine mich zu erinnern, dass die Grenze bei den häufig gerichtlich entschiedenen Autofällen irgendwo bei ca. einem Jahr liegt), gibt's auch Neuware (bzw. das Geld dafür) als Ersatz. Handelt es sich aber um etwas ältere gebrauchte, muss man sich bei (wirtschaftlichem) Totalschaden den höheren Wert der als Ersatz gekauften Neuware anrechnen lassen.

Wobei bei den NVs die Bewertung zugegebenermaßen schwierig ist. Es gibt keinen großen Gebrauchtmarkt. Auf dem kleinen Gebrauchtmarkt werden nur Paare gehandelt. Die Frage des unterschiedlichen Klangs alter und neuer NVs ist ungeklärt. Kann schon sein, dass man dann am Ende beim Preis einer neuen NV4 landet. Ich würde das nur nicht als sicheren Ausgang eines Rechtsstreites voraussetzen.

Gruß CT

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 12:36
von palefin
Die Wege der Justiz sind sowieso nicht voraussehbar. Wenn man gute Rechtsschutzversicherung hat, kann man sich trauen. Aber oft hat man Selbstbehalt. Das bleibt eine Abwägung...

Mal gespannt, wie das ausgeht. :?