ja, genau damit hab die Jungs und Maedels mich auch "gekriegt" (trotzdem kein Grund zu heiraten ) ...mein fall war/ist übrigens recht ähnlich und basiert in erster linie auf
Zitat:
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät Gebühren zu zahlen; darüber hinaus genutzte Geräte, wie z.B. Autoradio oder Rundfunkgeräte im privaten Zimmer müssen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften allerdings getrennt angemeldet werden (VG Karlsruhe NJW 1998, 2693)
mit anderen worten: man meldet ganz normal GEZ für das haus an und soll trotzdem noch doppelt bezahlen...
Ahnungslos bzw. im Bewusstsein die GEZ-Gebuehren schoen bezahlt zu haben, bekommt man dann nochmals eins "druebergewischt".
Als durchaus intensiver Radiohoerer und (bislang) DAB-Verfechter, frage ich mich allerdings immer mehr, was mit dem Geld eigentlich passiert ...
Gruss
Burkhardt