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Unser Auto Stammtisch ;-)
>... bla bla... bin mir keiner Schuld bewusst, und mir wäre auch nicht aufgefallem geblitzt zu werden, wobei ich zu
> dieser Zeit sowieso nicht unterwegs war. Könnten Sie mir denn bitte mal das Foto zusenden ?
Da bin ich momentan nicht auf dem Laufenden. Im Bayern interessiert es niemanden, was du reinschreibt. Du bekommst das Bußgeld trotzdem verpasst und musst dann Rechtmittel einlegen. Also ist's egal. And're Länder, and're Sitten!
Falls du vorhast wirklich dagegen anzugehen -> ohne Anwalt meistens keine Chance.
Viel Glück
Stefan
> dieser Zeit sowieso nicht unterwegs war. Könnten Sie mir denn bitte mal das Foto zusenden ?
Da bin ich momentan nicht auf dem Laufenden. Im Bayern interessiert es niemanden, was du reinschreibt. Du bekommst das Bußgeld trotzdem verpasst und musst dann Rechtmittel einlegen. Also ist's egal. And're Länder, and're Sitten!
Falls du vorhast wirklich dagegen anzugehen -> ohne Anwalt meistens keine Chance.
Viel Glück
Stefan
- Malcolm
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Ich hab in ner Reportage gesehen dass man Einsicht in das Eichprotokoll des verwendeten Gerätes zur Geschwindigkeitsbestimmung verlangen darf, sprich:
Anzweifeln dass Du zu schnell warst, nachweisen lassen dass mit dem Gerät auch alles in Ordnung war.
Angeblich (Quelle: Fernsehen.... naja....) sollen etwa 30% der Geräte länger als zwei Jahre nicht geeicht worden sein. Dann sind sie nicht mehr zulässig und Du kommst so davon. Versuchen könnte man es ja.....
Anzweifeln dass Du zu schnell warst, nachweisen lassen dass mit dem Gerät auch alles in Ordnung war.
Angeblich (Quelle: Fernsehen.... naja....) sollen etwa 30% der Geräte länger als zwei Jahre nicht geeicht worden sein. Dann sind sie nicht mehr zulässig und Du kommst so davon. Versuchen könnte man es ja.....
Viele schöne Sachen
- Blap
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Schreib Du hättest das Auto kurz vorher verkauft. Am nächsten Tag hätte der Käufer das Auto zurückgegeben. Darüber hast Du dich so sehr geärgert, dass Du den Kaufvertrag zerissen hast. Daher sind leider keine Angaben zur Person des Fahrers möglich.
Man sollte dies noch ein wenig ausschmücken, und ruhig einen leicht verschrobenen Schreibstil anwenden. Beim erstenmal geht sowas durch, wenn es öfter passiert, gibt es ein Fahrtenbuch als Auflage.
Da es aber nicht um ein Fahrverbot geht, würde ich lieber zahlen und fertig.
Man sollte dies noch ein wenig ausschmücken, und ruhig einen leicht verschrobenen Schreibstil anwenden. Beim erstenmal geht sowas durch, wenn es öfter passiert, gibt es ein Fahrtenbuch als Auflage.
Da es aber nicht um ein Fahrverbot geht, würde ich lieber zahlen und fertig.
Ich bin zwar ein Radikaler, aber mehr noch bin ich ein Lüstling! (Lady Snowblood 2: Love Song of Vengeance)
Hi Al,
Auf dieser Seite kann man sich recht gut informieren, was zu tun und zu lassen ist.
Gruß
Ekkehart
Auf dieser Seite kann man sich recht gut informieren, was zu tun und zu lassen ist.
Gruß
Ekkehart
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- Semi
- Beiträge: 196
- Registriert: Di 27. Apr 2004, 05:32
Das stimmt zum Glück nicht. Wenn man sich nicht an die Verkehrsregeln halten will, sollte man auch dafür zahlen, finde ich. Wenn ich mich mal kurz einmischen darf.mralbundy hat geschrieben:Und mehr als 26 km/h hat man eigentlich öfteres drauf (außerorts) , besonders an Überland Kreuzungen wo 70 ist, fährt doch kein Mensch langsamer als 90
Kann ich ja verstehen. Wirklich !pr hat geschrieben: genau so denke ich auch!! Ich find es zum Ko.... immer nach irgendwelchen Ausreden zu suchen und anderseits auf Rechte zu pochen.
Gruss
pr
Aber dann sollen die doch auch bitte an Schulen / Kindergärten messen, und nicht mitten auf einer 4 spurigen Schnellstraße, die mehrere Kilometer schurstracks geradeaus geht, und die an diesem Tag Auto-leer war.
p.S.
Danke an ekkehart für den Tipp
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- Semi
- Beiträge: 107
- Registriert: Mo 15. Dez 2003, 17:07
- Wohnort: Erlensee
Naja, ich bin gerade (noch bis März) in eben dieser Situation - Es ist ein gar nicht mal so schlechtes Regulativ, keinen "Freibrief" bis 40km/h Überschreitung zu haben. Die 26km/h reichen immer noch locker, um im Verkehr mitzuschwimmen und dabei Angst vor Bußgeldern haben zu müssen. Da dein Tacho eh vorgeht, kannst du wahrscheinlich 30 über erlaubt fahren, ohne dass was passiert. Und fährst du auf der Landstraße 110, wenn 70 erlaubt ist?mralbundy hat geschrieben:
Auch wenn man sich nicht gerade über die 75 Euro freut, so wäre das nicht das eigentliche Problem.
Es geht mir vielmehr um folgendes:
wenn ich in innerhalb 12 Monate ab Wirksamkeit des Bußgeldbescheides nochmal mit mehr als 26 km/h erwischt werde, ist die Pappe für nen Monat weg. ( im Normalfall erst ab 41 )
Und mehr als 26 km/h hat man eigentlich öfteres drauf (außerorts) , besonders an Überland Kreuzungen wo 70 ist, fährt doch kein Mensch langsamer als 90 ...
Einfach zahlen und aufmerksamer fahren, langsamer ist man sowieso maximal ein-zwei Minuten.
Gruß, Daniel