Thias hat geschrieben:...alle Furniere (und noch mehr, auch individuell) gegen Aufpreis, 8 Wochen Lieferzeit auf Vorbestellung, kein Umtauschrecht, da Sonderanfertigung...
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Ach, das hatten wir doch hier schon sooooo oft…
Nur eine durchstrukturierte Produktion in größeren Stückzahlen ermöglicht es, in Deutschland noch einen vernünftigen Gehäusepreis zu realisieren.
Unser Tonmöbelproduzent kann keine Einzelpaar- oder Einzelset-Fertigung durchführen.
Entweder man lässt industriell-rationell fertigen oder man muss zum "Schreiner“ gehen.
Das würde aber bedeuten, dass der Schreiner ein Paar nuLine 34 oder 264 „zwei-Stück-weise“ anfertigen müsste,
dafür extra Fräsprogramme eingeben und kundenbezogen eine Kleinstmenge Furnier einkaufen müsste…
Ich schätze mal, ein Paar Gehäuse würde dann zig Arbeitsstunden verschlingen…
Damit reden wir nicht von 50 oder 100 Euronen Aufpreis!!!
Zusätzlich müssten wir dann die Einzelpaare individuell in Gmünd bestücken und versandfertig machen…
Wir hatten dies alles mal in einem Workshop beim nuDay 2009 durchdiskutiert.
Es läuft auf den doppelten bis mehrfachen Preis eines Standard-Boxenpaares heraus!
Thias hat geschrieben:... Im HighEnd ist nun mal preisgünstige Stangenware nicht mehr so gefragt, sondern Individualität.
Ja, wenn‘ s die Boxen nur als „High-End-Schallwandler“ zu entsprechenden Preisen von Kleinserienherstellern gibt.
Aber wenn die „Normalversion“ einer Box die Hälfte oder weniger kostet…
Dann ist’s in der Regel aus mit der Individualität.
(Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel)
Thias hat geschrieben:... 8 Wochen Lieferzeit auf Vorbestellung, kein Umtauschrecht, da Sonderanfertigung....
Gut, das mit den 8 Wochen könnte unter Umständen klappen.
Und dann bestellt ein Individualist ein Paar XYZ Boxen in grün gebeiztem Vogelaugenahorn zum Individualisten-Preis.
Hat die Boxen vorher noch nie gehört, stellt sie zuhause auf und – ist womöglich klanglich nicht zufrieden…
Was dann?
Im Ernst: Glaubt jemand, derjenige behält die Boxen?
Er wird irgendwo einen Staubeinschluss oder ein schräges Vogelauge im Furnierbild finden und mit diesem
„Mängeln“ den Rücktritt vom Kaufvertrag fordern.
Falls wir „kundenunfreundlich“ reagieren sollten, würde ein Anwaltsschreiben sicher helfen, uns daran
zu erinnern, dass man als Händler kaum einen solchen Streit gewinnen kann.
Wir müssten die Vogelaugenahornboxen also zurückholen und könnten nur noch hoffen, diese dann mit Nachlass auf den Normalpreis zu verramschen…
Im Internethandel gibt es meiner Meinung nach das Thema „kein Umtauschrecht“ NICHT.
Also: Ein hoch riskantes Geschäft, für das wir keine praktikable Lösung sehen.
Fazit:
Es geht nicht.
Wir haben uns schon oft darüber den Kopf zerbrochen….
Aber zweifellos: Schön wäre es, könnte man das anbieten….