Kompliment - wenn Du nicht gerade als Verwaltungs- oder Verfassungsrechtler praktizierst, dann hast Du Dein Wissen aus dem Studium deutlich besser konserviert als ich.Genussmensch hat geschrieben:Wir haben beim Rundfunkbeitrag eine Besonderheit, ... Nur ändert das nichts an der Beitragspflichtigkeit. Die kann nur über den beschriebenen gerichtlichen Weg geklärt werden.
Viele Grüße
Genussmensch
Gruß CT