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Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: So 10. Mai 2015, 18:57
von g.vogt
Weyoun hat geschrieben:Aktuell bekommt man NULL Zinsen. Im Gegenteil: Für deutsche Staatsanleihen muss man sogar 0,2 % pro Jahr zahlen. Also hat auch das Finanzamt nichts davon, wenn es zu viel Geld zurückhält (gibt ja nix dafür).
Bei der aktuellen Zinslage sollte man, so man es sich leisten kann und mit einer Erstattung rechnet, die Steuererklärung so weit wie möglich hinauszögern. 15 Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres beginnt die Verzinsung - mit 6% pro Jahr! Ist jetzt nicht sooo viel, da man ja 15 Monate gar nix kriegt, aber immerhin mehr als die 0,0x% bei der Sparkasse.
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: So 10. Mai 2015, 19:26
von Weyoun
Das geht aber nur für diejenigen mit der freiwilligen Steuererklärung. Wer gezwungen ist, jährlich zum 31.05. (oder mit Steuerberater bis 31.12) die Erklärung abzugeben (also alle, die einen Steuerfreitag haben eintragen lassen sowie alle Verheirateten mir Steuerklasse 3 & 5), kann die Verzugstaktik gerne mal probieren. Ich würde es nicht tun...
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: So 10. Mai 2015, 19:46
von Marcel123
Weyoun hat geschrieben:Aktuell bekommt man NULL Zinsen. Im Gegenteil: Für deutsche Staatsanleihen muss man sogar 0,2 % pro Jahr zahlen. Also hat auch das Finanzamt nichts davon, wenn es zu viel Geld zurückhält (gibt ja nix dafür).
Das wusste ich nicht.....
Hätte mir das aber gut vorstellen können.
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: So 10. Mai 2015, 22:17
von JensII
g.vogt hat geschrieben:JensII hat geschrieben:
Macht eigentlich ja auch Sinn, da ich NIX abzusetzen habe, und dementsprechend der Pauschebtrag von 1000€ angesetzt wird!
Der wird vom jedem seriösen Arbeitgeber bei der Berechnung der Lohnsteuer auch schon berücksichtigt.
Danke für die Erklärung! Genau diese Info hatte ich vermutet aber nix gefunden!
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: So 10. Mai 2015, 23:02
von g.vogt
Der Sinn dieses Arbeitnehmerpauschbetrages ist doch, dass nicht jeder Pfennigfuchser wegen 3 Bleistiften ne Steuererklärung macht. Würde der Pauschbetrag bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt müsste ja doch jeder Arbeitnehmer ne Steuererklärung machen.
https://www.google.de/url?sa=t&source=w ... kHt1c5DLuA
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 11. Mai 2015, 07:03
von mk_stgt
entbindet die meisten aber nicht, trotzdem eine steuererklärung abgeben zu müssen
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 11. Mai 2015, 10:37
von g.vogt
mk_stgt hat geschrieben:entbindet die meisten aber nicht, trotzdem eine steuererklärung abgeben zu müssen
Ich glaube, es ist eher andersrum: Die meisten müssen nicht.
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 11. Mai 2015, 10:52
von CarlTheodor
g.vogt hat geschrieben:Ich glaube, es ist eher andersrum: Die meisten müssen nicht.
Meine ich auch: Müssen tun die gemeinsam veranlagten 3/5-Steuerklässler und alle die, die neben dem Angestelltendasein noch irgendwas nebenher laufen haben. Alle anderen nicht, glaube ich. Allerdings macht es trotz Berücksichtigung der Aufwandspauschale durch den Arbeitgeber oft Sinn - beispielsweise kann man ja Spenden für gemeinnützige Zwecke absetzen etc. etc. ...
Gruß CT
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 11. Mai 2015, 11:05
von mk_stgt
mein geld hab ich ja schon
also von daher ...
aber versteh den ärger schon, würd mir da nicht anders gehen
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 11. Mai 2015, 13:23
von Weyoun
CarlTheodor hat geschrieben:Meine ich auch: Müssen tun die gemeinsam veranlagten 3/5-Steuerklässler und alle die, die neben dem Angestelltendasein noch irgendwas nebenher laufen haben.
Und diejenigen, die auf der (mittlerweile elektronischen) Steuerkarte einen monatlichen Pauschbetrag haben eintragen lassen (interessant für alle Pendler mit hohen Fahrleistungen und Zweitwohnungen). Sie bekommen ihre Steuerrückzahlung ja quasi vornweg und da guckt das Finanzamt auch ganz genau, ob sich von einem zum anderen Jahr nichts geändert hat. Somit sind diese Arbeitnehmer steuererklärungspflichtig.