Das kannte ich noch nicht. Das ist aber dann auch legitim, oder ?Weyoun hat geschrieben:Und diejenigen, die auf der (mittlerweile elektronischen) Steuerkarte einen monatlichen Pauschbetrag haben eintragen lassen (interessant für alle Pendler mit hohen Fahrleistungen und Zweitwohnungen). Sie bekommen ihre Steuerrückzahlung ja quasi vornweg und da guckt das Finanzamt auch ganz genau, ob sich von einem zum anderen Jahr nichts geändert hat. Somit sind diese Arbeitnehmer steuererklärungspflichtig.CarlTheodor hat geschrieben:Meine ich auch: Müssen tun die gemeinsam veranlagten 3/5-Steuerklässler und alle die, die neben dem Angestelltendasein noch irgendwas nebenher laufen haben.
Gruß CT