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Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 11. Mai 2015, 15:35
von CarlTheodor
Weyoun hat geschrieben:CarlTheodor hat geschrieben:Meine ich auch: Müssen tun die gemeinsam veranlagten 3/5-Steuerklässler und alle die, die neben dem Angestelltendasein noch irgendwas nebenher laufen haben.
Und diejenigen, die auf der (mittlerweile elektronischen) Steuerkarte einen monatlichen Pauschbetrag haben eintragen lassen (interessant für alle Pendler mit hohen Fahrleistungen und Zweitwohnungen). Sie bekommen ihre Steuerrückzahlung ja quasi vornweg und da guckt das Finanzamt auch ganz genau, ob sich von einem zum anderen Jahr nichts geändert hat. Somit sind diese Arbeitnehmer steuererklärungspflichtig.
Das kannte ich noch nicht. Das ist aber dann auch legitim, oder ?
Gruß CT
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 11. Mai 2015, 16:06
von Weyoun
Was meinst du mit legitim?
Bei mir (seit über 3 Jahren ändert sich quasi nichts an der Lebenssitutation) hätte ich mittlerweile auch die Wahl, mir mehrere hundert € monatlich von der Steuer freistellen zu lassen (also dieser Betrag mehr Netto im Monat), dafür aber pünktlich zum 31.05. (mit Steuerberater am 31.12.) die Erklärung abgeben zu müssen, oder eben auf diesen Zwang zu verzichten und mir das Geld als einen großen Batzen über den Steuerjahresausgleich zurückzuholen.
Aktuell läuft es bei mir noch nach Version 2 (gibt ja eh zur Zeit keine Zinsen, also entgeht mir auch nichts).
Bei stark schwankendem Einkommen oder häufigen Jobwechseln geht das natürlich nicht. Es wird glaube ich geprüft, ob die letzten 3 Jahre vergleichbar waren.
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 11. Mai 2015, 16:08
von CarlTheodor
Weyoun hat geschrieben:Was meinst du mit legitim?
Ich finde es legitim, eine Steuererklärung abgeben zu müssen, wenn ich mir den Freibetrag fürs Pendeln quasi im Vorgriff schon hole. Dann ist es richtig, dass der Staat auch kontrollieren will, ob Du wirklich gependelt bist. Ausgangspunkt war ja die Klage darüber, trotz Null-Erstattung eine Erklärung abgeben zu müssen ...
Gruß CT
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 11. Mai 2015, 17:27
von Weyoun
Ach, so meintest du das. Na dann ist ja alles geklärt.
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 11. Mai 2015, 17:34
von SaulG
Wenn auf eine 5-seitige Klageschrift nach zwei Fristverlängerungen eine 15-seitige Erwiderung der Gegenseite kommt....
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 11. Mai 2015, 17:35
von mk_stgt
von versicherungen (hier meine vermieterrechtsschutz) eine klare antwort zu bekommen ist ja nicht so einfach
da musste echt zig mal nachfragen, was genau bezahlt wird und was nicht (in einem rechtsstreit). so werden prämien aufgrund anwaltskosten auch in die höhe getrieben
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 11. Mai 2015, 17:42
von Marcel123
SaulG hat geschrieben:Wenn auf eine 5-seitige Klageschrift nach zwei Fristverlängerungen eine 15-seitige Erwiderung der Gegenseite kommt....
Da geht einem der Lesestoff nicht so schnell aus, bestimmt auch sehr schön zu lesen.
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 11. Mai 2015, 17:43
von SaulG
Ja, besonders wenn man der Lüge und Unterschlagung von Informationen bezichtigt wird...
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 11. Mai 2015, 17:48
von Marcel123
SaulG hat geschrieben:Ja, besonders wenn man der Lüge und Unterschlagung von Informationen bezichtigt wird...
Dirk, was machst du auch für Sachen...
Klar da gibt es schöneres als sowas, aber was willst du machen.....
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 11. Mai 2015, 18:04
von g.vogt
Weyoun hat geschrieben:...oder eben auf diesen Zwang zu verzichten und mir das Geld als einen großen Batzen über den Steuerjahresausgleich zurückzuholen.
Aktuell läuft es bei mir noch nach Version 2 (gibt ja eh zur Zeit keine Zinsen, also entgeht mir auch nichts).
Wie schon gesagt: Ab April des zweitfolgenden Jahres gibts pro danach abgelaufenem Monat 0,5% Zinsen, aufs Jahr gerechnet also 6%. Musst dann nur die Verjährungsfrist im Auge behalten (4 Jahre), sonst ist der "Kapitalstamm" auch weg