Martin,Weyoun hat geschrieben:Über die Immunität entscheidet erst einmal der Immunitätsausschuss im Bundestag (ob es denn zu einer Abstimmung im Parlament dazu kommt oder nicht) und dann ggf. der Bundestag mit der einfachen Mehrheit.joe.i.m hat geschrieben:Nun bleibt auf dem Teppich, das wäre auch so unrühmlich geworden, ein Bundespräsident behält auch nach ausscheiden aus dem Amt die Immunität. Von daher ist es unrelevant ob im Amt oder im Ruhestand.Gruß joe
Damit wäre die Immunität in sekundenschnelle aufgehoben.
Wäre er vor Weihnachten zurückgetreten, gäbe es zwar die gleichen Ermittlungen, aber die Parlamentarier hätten nicht so einen großen Druck gehabt wie heute, ihm die Immunität zu entziehen und hätten diese wahrscheinlich unangetastet gelassen. Somit hat sich Wulff einen Bärendienst erwiesen, das aussitzen zu wollen, denn nun geht kein Weg an einer Ermittlung vorbei. Er wird natürlich nicht verurteilt (vermutlich wird es eine außergerichtliche Einigung geben...), aber politisch ist er dennoch tot.
LG,
Martin
Dir ist schon klar, das genau das selbe auch nach Rücktritt gelaufen wäre??
Um Ermitteln zu können muß die Imunität aufgehoben werden. Ob im Ruhestand oder im Amt.
Vorher gibt es keine Ermittlungen.
Was es gibt sind sich verdichtende Hinweise, die hinreichende Verdachtsmomente erfüllen. Daraufhin kann aber nur Ermittelt werden, wenn die Immunität aufgehoben worden ist. Nicht Vorher.
Einzige Ausnahme ist ein Ertappen auf frischer Tat oder in innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Tat.
Also nochmal: Reihenfolge ist erst Imunität aufheben, dann Ermittlungen nicht umgekehrt.
Gruß joe