Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Di 12. Feb 2019, 13:09
als zusteller kannst ja nur verlieren und hast ständig die a-karte in der tasche ....
Boxen, Tontechnik und Klangphilosophie
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Wieso das? Dann müsste es ja mit jedem Brief, der da eingeworfen wird, auch "juristische Probleme" geben.Wie schon geschrieben, das gibt juristische Probleme, wenn der Briefkasten von mehreren Personen genutzt wird (zum Beispiel in einer WG oder einem Mehrgenerationenhaus).
Im Handscanner der Post gibt es eine Zustelloption "Briefkasten", damit dürfen alle Sendungen, die vollständig (Deckel muss geschlossen sein) rein passen, auch in den Briefkasten geworfen werden.Der Briefkasten hat unterschrieben? Er ist allen ernstes eine juristische Person? Hier würde mich mal die Meinung eines Juristen dazu interessieren.
Sowas geht natürlich gar nicht.. da macht der Zusteller sich sogar strafbar(Urkundenfälschung).Bei uns war das Paket auch schon mehrfach in der Blauen Tonne (direkt an der Straße) sowie hinter dem Haus im im Schuppen, letzteres war ganz klar Hausfriedensbruch! Wir haben der Post zudem keine Vollmacht ausgestellt, die Pakete an einer definierten Stelle zu deponieren. Somit war mein Zorn dementsprechend groß, als ich mich beschwerte
"Keine gute Tat bleibt ungestraft !!"Othmar hat geschrieben:Wie heisst das alte Sprichwort:
Nein, denn einen Brief, der nicht versichert ist, muss nicht vom Empfänger gegengezeichnet werden. Beim versicherten Paket dagegen schon. Ausnahmen gibt es nur, wenn man einen "Ablageort" per Vollmacht definiert hat.Adiaturix hat geschrieben:Wieso das? Dann müsste es ja mit jedem Brief, der da eingeworfen wird, auch "juristische Probleme" geben.
Im Falle eines Einschreibens nur das "Einwurfeinschreiben". Alle anderen Einschreiben müssen quittiert werden.Adiaturix hat geschrieben:Selbst Zustellurkunden, die eingeworfen werden dürfen (sind nicht alle), dürfen da rein.
Nicht bei versicherten Paketen, bei denen man ja normalerweise die Annahme verweigern kann, wenn sie äußerlich beschädigt sind. Was macht man, wenn es beschädigt ist, aber der Status "zugestellt" anzeigt wird? Dann hat man als Empfänger die A-Karte.Adiaturix hat geschrieben:Im Handscanner der Post gibt es eine Zustelloption "Briefkasten", damit dürfen alle Sendungen, die vollständig (Deckel muss geschlossen sein) rein passen, auch in den Briefkasten geworfen werden.
Ich will ja gar nicht gegen die gesamte Gilde der Brief-/Paketzusteller zu Felde führen, aber leider gibt es bei uns seit einiger Zeit eine massive Fluktuation an Zustellern (sowohl bei der Briefpost, bei DHL als auch bei Hermes). Bevor sich die Zusteller an die "äußeren Bedingungen" angepasst haben, sind schon wieder neue im Einsatz.Adiaturix hat geschrieben:Sowas geht natürlich gar nicht.. da macht der Zusteller sich sogar strafbar(Urkundenfälschung).
Mfg Mich (Mitarbeiter bei DHL)
Nein eben nicht... nochmal: Pakete, die von der Größe ganz und vollständig in den Briefkasten passen, dürfen vom Zusteller in den Briefkasten geworfen werden... ohne Unterschrift oder Ablagevereinbarung. Natürlich darf es äußerlich nicht beschädigt sein, oder durch das Einwerfen beschädigt werden (Paket in den Briefkasten pressen etc).Ausnahmen gibt es nur, wenn man einen "Ablageort" per Vollmacht definiert hat.
Manchmal ist eine gute Tat gut gemeint, aber schlecht umgesetzt.Othmar hat geschrieben:Übernehme für Nachbarn tue ich nichts mehr, nachdem ich ein paar mal zusammengestaucht wurde, weil ich abends an der Türe mit einem Paket für den Nachbar auf der Matte stand.
Jetzt holen sich die (berufstätigen) Nachbarn ihre Pakete lieber nach Feierabend von der einige Kilometer entfernten Poststelle. als sich von mir servicieren zu lassen.
Wie heisst das alte Sprichwort: Es jedem recht gemacht, ist eine Kunst die keiner schafft...
Ja, das wäre echt nett. Und wenn das Paket dann doch beschädigt im Briefkasten liegen sollte, steht es Aussage gegen Aussage. Das ist für beide Parteien unbefriedigend. In Nürnberg lasse ich mir seit einiger Zeit alles in die DHL-Niederlassung 5 Minuten zu Fuß entfernt liefern, goldener DHL-Karte sei Dank. Ist bzgl. etwaiger Beschädigungen auch sicherer als der Versand zur Packstation.Adiaturix hat geschrieben:Nein eben nicht... nochmal: Pakete, die von der Größe ganz und vollständig in den Briefkasten passen, dürfen vom Zusteller in den Briefkasten geworfen werden... ohne Unterschrift oder Ablagevereinbarung. Natürlich darf es äußerlich nicht beschädigt sein, oder durch das Einwerfen beschädigt werden (Paket in den Briefkasten pressen etc).
Edit: wenn du mir nicht glaubst, schick ich dir nächste Woche ein Foto vom Handscanner Menü.. diese Woche hab ich Urlaub, darum nächste Woche.
Genau da hakt es bei unseren lieben neuen (ausländischen) Briefzustellern:Adiaturix hat geschrieben:Nein eben nicht... nochmal: Pakete, die von der Größe ganz und vollständig in den Briefkasten passen, dürfen vom Zusteller in den Briefkasten geworfen werden... ohne Unterschrift oder Ablagevereinbarung. Natürlich darf es äußerlich nicht beschädigt sein, oder durch das Einwerfen beschädigt werden (Paket in den Briefkasten pressen etc).Ausnahmen gibt es nur, wenn man einen "Ablageort" per Vollmacht definiert hat.
Edit: wenn du mir nicht glaubst, schick ich dir nächste Woche ein Foto vom Handscanner Menü.. diese Woche hab ich Urlaub, darum nächste Woche.