Fachkundige und individuelle Beratung ist für uns selbstverständlich - rufen Sie uns an!
Sie erreichen unsere Hotline werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr unter der 07171 8712 0 (Samstags: 10:00 bis 12:00 Uhr). Außerhalb Deutschlands wählen Sie +49 7171 87120. Im Dialog finden wir die optimale Klanglösung für Sie und klären etwaige Fragen oder Schwierigkeiten. Das nuForum ist seit dem 19. Juli 2023 im read-only-Modus: Das Ende einer Ära: Das nuForum schließt
Sie erreichen unsere Hotline werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr unter der 07171 8712 0 (Samstags: 10:00 bis 12:00 Uhr). Außerhalb Deutschlands wählen Sie +49 7171 87120. Im Dialog finden wir die optimale Klanglösung für Sie und klären etwaige Fragen oder Schwierigkeiten. Das nuForum ist seit dem 19. Juli 2023 im read-only-Modus: Das Ende einer Ära: Das nuForum schließt
Der Thread um richtig Dampf abzulassen!
- Weyoun
- Veteran
- Beiträge: 30581
- Registriert: Di 22. Sep 2009, 20:35
- Hat sich bedankt: 1430 Mal
- Danksagung erhalten: 924 Mal
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
In meinem Portemonnaie steckt die Vortiva-Notfallkarte. Zudem ist in meinem Smartphone bzgl. Notfallkontakten alles eingetragen (dazu braucht man keine PIN). Von der "Kühlschrankdose" höre ich heute echt zum ersten Mal.
Ich hoffe, dass die digitale Krankenakte auf der Versichertenkarte bald flächendeckend eingeführt ist (derzeit gibt es leider nur wenige Pilotregionen mit noch weniger Pilotärzten).
Bzgl. Blutgruppe bin ich vor einiger Zeit mal fast umgefallen: Egal, was du als Patient sagst, sie machen im Krankenhaus erstmal einen Blutgruppentest, bevor sie dir eine mögliche Infusion geben. Da frage ich mich dann aber, wozu ich meinen Blutspenderausweise vom DRK immer dabei habe, in dem die Blutgruppe steht.
Ich hoffe, dass die digitale Krankenakte auf der Versichertenkarte bald flächendeckend eingeführt ist (derzeit gibt es leider nur wenige Pilotregionen mit noch weniger Pilotärzten).
Bzgl. Blutgruppe bin ich vor einiger Zeit mal fast umgefallen: Egal, was du als Patient sagst, sie machen im Krankenhaus erstmal einen Blutgruppentest, bevor sie dir eine mögliche Infusion geben. Da frage ich mich dann aber, wozu ich meinen Blutspenderausweise vom DRK immer dabei habe, in dem die Blutgruppe steht.
- Othmar
- Star
- Beiträge: 1294
- Registriert: Mi 25. Sep 2013, 14:25
- Hat sich bedankt: 30 Mal
- Danksagung erhalten: 24 Mal
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Guten Tag.
BRAVO!
Die Notfalldose im Kühlschrank ist eine wirklich coole Idee!
meint Euer
Othmar
BRAVO!
Die Notfalldose im Kühlschrank ist eine wirklich coole Idee!
meint Euer
Othmar
Bestehend
NuPro A-100, NuCable mit Sub AW-600 an PC
NuJubilee 40 mit Sub AW-350 an Sony-Minidisc-Anlage, ebenfalls mit NuCable angeschlossen.
NuPro A-100, NuCable mit Sub AW-600 an PC
NuJubilee 40 mit Sub AW-350 an Sony-Minidisc-Anlage, ebenfalls mit NuCable angeschlossen.
-
- Star
- Beiträge: 8400
- Registriert: Fr 21. Sep 2012, 14:54
- Hat sich bedankt: 840 Mal
- Danksagung erhalten: 422 Mal
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
…ach was ich noch vergaß, zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht gehört auch ein aktueller Medikamentenplan beigelegt, vergessen auch viele…
RiF nuForum 18.07.2023
-
- Star
- Beiträge: 8400
- Registriert: Fr 21. Sep 2012, 14:54
- Hat sich bedankt: 840 Mal
- Danksagung erhalten: 422 Mal
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Die Erfahrung habe ich mit meiner Mutter gemacht, bei deren Einlieferung ins Krankenhaus nach Medikamenten gefragt wurde…seitdem liegt eine Kopie der aktuellen Medikation neben der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht immer in der Notfalltasche, die im Schrank griffbereit steht…
RiF nuForum 18.07.2023
-
- Star
- Beiträge: 1589
- Registriert: Mi 30. Dez 2009, 11:38
- Hat sich bedankt: 33 Mal
- Danksagung erhalten: 62 Mal
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Medikamentenplan - wichtig.
Vorerkrankungen - wichtig.
Vollmacht - wichtig.
Nothandy - wichtig.
Patientenverfügung - würde ich nicht herausgeben sondern immer den Arzt bei der aktuell anstehenden Maßnahme vorab um Zustimmung fragen lassen und damit die Auslegung der Verfügung nicht dem Krankenhaus überlassen.
Zuletzt geändert von robsen am So 22. Aug 2021, 21:30, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Star
- Beiträge: 1589
- Registriert: Mi 30. Dez 2009, 11:38
- Hat sich bedankt: 33 Mal
- Danksagung erhalten: 62 Mal
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Das wird schon.
Pro-aktiv kann man sich jetzt schon um einen (Intensiv-) Rehaplatz kümmern - von dem ich denke, dass er bald notwendig werden wird.
- Weyoun
- Veteran
- Beiträge: 30581
- Registriert: Di 22. Sep 2009, 20:35
- Hat sich bedankt: 1430 Mal
- Danksagung erhalten: 924 Mal
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Wenn sie vernünftig ausformuliert ist, gibt es eigentlich keinen Interpretationsspielraum. Beim Ausformulieren kann man sich Hilfe suchen (z.B. Vortiva oder auch andere Vereine mit angeschlossener Notar-Kanzlei). Wir sehen es als Vorteil an, wenn die Angehörigen eben nicht im Krankenhaus die bitterbösen Fragen gestellt bekommen, sondern bereits vorab alles geklärt ist. Böse wird es nur, wenn man die Notfallkarte nicht findet, oder der Unfall im Ausland passiert und niemand mitgereist ist. Aber 100 prozentige Absicherung gibt es nun mal nicht.
- Retze1966
- Profi
- Beiträge: 352
- Registriert: So 28. Feb 2016, 08:41
- Hat sich bedankt: 62 Mal
- Danksagung erhalten: 34 Mal
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Leider ist es so, dass auch von Notaren und Gesundheitsämtern verwendeten Patientenverfügungen aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung oder schlicht durch Gerichtsurteile schnell überholt sein können. Eine vielleicht heute noch den rechtlichen Maßgaben entsprechende Formulierung kann nach solch einem Gerichtsurteil schnell hinfällig sein. Früher hat man vielleicht geschrieben, dass man nicht beatmet werden möchte, dazu muss man aber wissen welche Beatmungsformen es überhaupt gibt (Maske, Schlauch durch die Nase, Tubus, Luftröhrenschnitt usw. - die Aufzählung ist möglicherweise nicht vollständig oder laienhaft). Wir haben das in der Familie auch erst erfahren, als der Fall eingetreten ist. Die mehr als 10 Jahre alte Generalvollmacht - vom Notar beglaubigt - war im Hinblich auf die Patientenverfügung lückenhaft. Bei einem Fachvortrag des Leiters der Intensivmedizin an unserem Klinikum haben wir hierzu viel gelernt. Der dringende Ratschlag hier war, dass man sich im Hinblick auf die Patientenverfügung immer von dem Arzt seines Vertrauens beraten lassen soll, auch wenn das vielleicht mit einer Aufwandsentschädigung einher geht. Der kann einem die einzelnen Formulieren im Detail genau erklären und man unterschreibt dann nichts, was man im Ernstfall 'so' gar nicht wollte. Die Patientenverfügung muss auch nicht von einem Notar beglaubigt sein, eigentlich reicht sogar eine mündlich geäußerte Willenserklärung, hier hapert es aber oft an der Beweisführung. Schriftlich ist also immer sicherer. Dann muss man aber noch zusätzlich unterscheiden zwischen Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht, das ist dann wieder eine zusätzliche Geschichte.Weyoun hat geschrieben: ↑Mo 23. Aug 2021, 09:59 Wenn sie vernünftig ausformuliert ist, gibt es eigentlich keinen Interpretationsspielraum. Beim Ausformulieren kann man sich Hilfe suchen (z.B. Vortiva oder auch andere Vereine mit angeschlossener Notar-Kanzlei). Wir sehen es als Vorteil an, wenn die Angehörigen eben nicht im Krankenhaus die bitterbösen Fragen gestellt bekommen, sondern bereits vorab alles geklärt ist........
2 x NuVero 110 - 1 x NuVero 70 - 6 x NuVero 50 - 1 x NuVero AW-12 - Antimode -
AVC-X 8500H - Panasonic DP-UB9004 - FireTV Cube - LG OLED 77G29
AVC-X 8500H - Panasonic DP-UB9004 - FireTV Cube - LG OLED 77G29
- Weyoun
- Veteran
- Beiträge: 30581
- Registriert: Di 22. Sep 2009, 20:35
- Hat sich bedankt: 1430 Mal
- Danksagung erhalten: 924 Mal
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Das stimmt natürlich. Aus genau diesem Grund bietet Vortiva einmal im Jahr ein kostenloses "Update" an (dafür zahlt man dann halt am Ende auch eine Jahresgebühr), um zum einen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auf mögliche neue Lebensumstände hin anzupassen und zum anderen, um rechtliche Anpassungen vorzunehmen, die wichtig sind. Ich habe erst kürzlich wieder Post von Ihnen bekommen mit der Möglichkeit von Änderungen.