Seite 1771 von 2141
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Do 19. Aug 2021, 12:52
von Weyoun
In meinem Portemonnaie steckt die Vortiva-Notfallkarte. Zudem ist in meinem Smartphone bzgl. Notfallkontakten alles eingetragen (dazu braucht man keine PIN). Von der "Kühlschrankdose" höre ich heute echt zum ersten Mal.
Ich hoffe, dass die digitale Krankenakte auf der Versichertenkarte bald flächendeckend eingeführt ist (derzeit gibt es leider nur wenige Pilotregionen mit noch weniger Pilotärzten).
Bzgl. Blutgruppe bin ich vor einiger Zeit mal fast umgefallen: Egal, was du als Patient sagst, sie machen im Krankenhaus erstmal einen Blutgruppentest, bevor sie dir eine mögliche Infusion geben. Da frage ich mich dann aber, wozu ich meinen Blutspenderausweise vom DRK immer dabei habe, in dem die Blutgruppe steht.
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Do 19. Aug 2021, 14:47
von Othmar
Guten Tag.
BRAVO!
Die Notfalldose im Kühlschrank ist eine wirklich coole Idee!
meint Euer
Othmar
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Do 19. Aug 2021, 14:49
von David 09
…ach was ich noch vergaß, zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht gehört auch ein aktueller Medikamentenplan beigelegt, vergessen auch viele…
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Do 19. Aug 2021, 15:05
von Weyoun
Der ist zum Glück bei mir leer. Meinem Vater werde ich das aber mal sagen. Danke für den Hinweis!
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Do 19. Aug 2021, 15:11
von David 09
Die Erfahrung habe ich mit meiner Mutter gemacht, bei deren Einlieferung ins Krankenhaus nach Medikamenten gefragt wurde…seitdem liegt eine Kopie der aktuellen Medikation neben der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht immer in der Notfalltasche, die im Schrank griffbereit steht…
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: So 22. Aug 2021, 21:24
von robsen
David 09 hat geschrieben: ↑Do 19. Aug 2021, 14:49
…ach was ich noch vergaß, zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht gehört auch ein aktueller Medikamentenplan beigelegt, vergessen auch viele…
Medikamentenplan - wichtig.
Vorerkrankungen - wichtig.
Vollmacht - wichtig.
Nothandy - wichtig.
Patientenverfügung - würde ich nicht herausgeben sondern immer den Arzt bei der aktuell anstehenden Maßnahme vorab um Zustimmung fragen lassen und damit die Auslegung der Verfügung nicht dem Krankenhaus überlassen.
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: So 22. Aug 2021, 21:29
von robsen
aaof hat geschrieben: ↑Mi 18. Aug 2021, 21:49
Das aufwecken dauert relativ lang und wird ganz behutsam vorgenommen.
Das wird schon.
Pro-aktiv kann man sich jetzt schon um einen (Intensiv-) Rehaplatz kümmern - von dem ich denke, dass er bald notwendig werden wird.
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 23. Aug 2021, 09:59
von Weyoun
robsen hat geschrieben: ↑So 22. Aug 2021, 21:24
Patientenverfügung - würde ich nicht herausgeben sondern immer den Arzt bei der aktuell anstehenden Maßnahme vorab um Zustimmung fragen lassen und damit die Auslegung der Verfügung nicht dem Krankenhaus überlassen.
Wenn sie vernünftig ausformuliert ist, gibt es eigentlich keinen Interpretationsspielraum. Beim Ausformulieren kann man sich Hilfe suchen (z.B. Vortiva oder auch andere Vereine mit angeschlossener Notar-Kanzlei). Wir sehen es als Vorteil an, wenn die Angehörigen eben nicht im Krankenhaus die bitterbösen Fragen gestellt bekommen, sondern bereits vorab alles geklärt ist. Böse wird es nur, wenn man die Notfallkarte nicht findet, oder der Unfall im Ausland passiert und niemand mitgereist ist. Aber 100 prozentige Absicherung gibt es nun mal nicht.
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 23. Aug 2021, 10:30
von Retze1966
Weyoun hat geschrieben: ↑Mo 23. Aug 2021, 09:59
Wenn sie vernünftig ausformuliert ist, gibt es eigentlich keinen Interpretationsspielraum. Beim Ausformulieren kann man sich Hilfe suchen (z.B. Vortiva oder auch andere Vereine mit angeschlossener Notar-Kanzlei). Wir sehen es als Vorteil an, wenn die Angehörigen eben nicht im Krankenhaus die bitterbösen Fragen gestellt bekommen, sondern bereits vorab alles geklärt ist........
Leider ist es so, dass auch von Notaren und Gesundheitsämtern verwendeten Patientenverfügungen aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung oder schlicht durch Gerichtsurteile schnell überholt sein können. Eine vielleicht heute noch den rechtlichen Maßgaben entsprechende Formulierung kann nach solch einem Gerichtsurteil schnell hinfällig sein. Früher hat man vielleicht geschrieben, dass man nicht beatmet werden möchte, dazu muss man aber wissen welche Beatmungsformen es überhaupt gibt (Maske, Schlauch durch die Nase, Tubus, Luftröhrenschnitt usw. - die Aufzählung ist möglicherweise nicht vollständig oder laienhaft). Wir haben das in der Familie auch erst erfahren, als der Fall eingetreten ist. Die mehr als 10 Jahre alte Generalvollmacht - vom Notar beglaubigt - war im Hinblich auf die Patientenverfügung lückenhaft. Bei einem Fachvortrag des Leiters der Intensivmedizin an unserem Klinikum haben wir hierzu viel gelernt. Der dringende Ratschlag hier war, dass man sich im Hinblick auf die Patientenverfügung immer von dem Arzt seines Vertrauens beraten lassen soll, auch wenn das vielleicht mit einer Aufwandsentschädigung einher geht. Der kann einem die einzelnen Formulieren im Detail genau erklären und man unterschreibt dann nichts, was man im Ernstfall 'so' gar nicht wollte. Die Patientenverfügung muss auch nicht von einem Notar beglaubigt sein, eigentlich reicht sogar eine mündlich geäußerte Willenserklärung, hier hapert es aber oft an der Beweisführung. Schriftlich ist also immer sicherer. Dann muss man aber noch zusätzlich unterscheiden zwischen Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht, das ist dann wieder eine zusätzliche Geschichte.
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mo 23. Aug 2021, 10:37
von Weyoun
Retze1966 hat geschrieben: ↑Mo 23. Aug 2021, 10:30
Leider ist es so, dass auch von Notaren und Gesundheitsämtern verwendeten Patientenverfügungen aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung oder schlicht durch Gerichtsurteile schnell überholt sein können.
Das stimmt natürlich. Aus genau diesem Grund bietet Vortiva einmal im Jahr ein kostenloses "Update" an (dafür zahlt man dann halt am Ende auch eine Jahresgebühr), um zum einen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auf mögliche neue Lebensumstände hin anzupassen und zum anderen, um rechtliche Anpassungen vorzunehmen, die wichtig sind. Ich habe erst kürzlich wieder Post von Ihnen bekommen mit der Möglichkeit von Änderungen.