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Verfasst: Di 14. Jun 2005, 11:19
von Master J
Caisa hat geschrieben:Rückbuchung einer Überweisung geht zwar rechtlich, aber nicht "mal eben auf der Bank".
Hallo Master J, könntest du das evtl etwas genauer ausführen?
Du kannst vor Gericht ziehen und wirst gewinnen.
So verstehe ich das zumindest.
Christof hat geschrieben:Aussage der Sparkasse:
Ein solche habe ich auch zitiert.
Gruss
Jochen
Verfasst: Di 14. Jun 2005, 11:20
von Caisa
Hi, evtl gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Banken?!
Verfasst: Di 14. Jun 2005, 11:29
von Master J
Keine Ahnung.
Am Besten, Bo fragt bei
seiner Bank nach.
Gruss
Jochen
Verfasst: Di 14. Jun 2005, 11:53
von Homernoid
Düren hat geschrieben:Homernoid hat geschrieben:Vor allem, Verkaufen macht mehr Spass.
Find ich gar nicht. Ist sehr aufwendig (Erstellen der Auktion/Schriftverkehr nach Auktionsende/Verpacken/Versenden) und bringt in der Regel sehr wenig Geld.
Darum kann man ja dort so billig einkaufen - weil der Verkäufer sehr wenig dafür bekommt.
Gut ist es für hochwertige Teile, die defekt sind - da bekommt man so gar nichts mehr udn bei Ebay immerhin noch etwas.
Also was ich alles schon weggeschmissen hätte.
Aber was immer komisch ist.
Kauft man was, wird es immer extrem teuer. Verkauft man was, bekommt man nicht das,
was man sich erhofft hat. Da scheint der Wurm drinnen zu sein.
Verfasst: Di 14. Jun 2005, 11:55
von Homernoid
Master J hat geschrieben:FwvG hat geschrieben:Master J hat geschrieben:Ich frage doch besser nochmal meinen Banker.
Stimmt, da waren bestimmt Voraussetzungen von Nöten.
Gruss
Jochen
Ja mach das bitte.
Dieser Irrtum geistert durch soviele Threads in Foren das ich jedesmal 200 Puls bekomme
Sodele.
Rückbuchung einer Überweisung geht zwar rechtlich, aber nicht "mal eben auf der Bank".
Einzüge kann man dagegen bis 6 Wochen nach Quartalsende zurückholen.
Gruss
Jochen
Auch das ist verkehrt. Die Banken legen sich das so aus, wie sie es gerne hätten. Die 6 Wochen sind einfach ne Zahl...
Verfasst: Di 14. Jun 2005, 12:09
von Ronin
Nix da Auslegungssache...
Eine Lastschrift kann innerhalb von 6 Wochen nach Belastung auf dem Konto zurückgegeben werden. Allerdings auch nur, wenn die Lastschrift im sogenannten "Einzugsermächtigungsverfahren" abgebucht wurde. Beim "Abbuchungsverfahren" ist eine Rückgabe überhaupt nicht möglich.
Der Unterschied ist folgender: Bei der Einzugsermächtigung liegt dem Zahlungsempfänger eine Einverständniserklärung vor, daß er Gelder von seinen Schuldner abbuchen darf. Beim Abbuchungsauftrag muß der Schuldner seiner Bank eine schriftliche Einverständniserklärung geben (sozusagen eine Art Garantie), daß sein Gläubiger XY Zahlungen abbuchen darf. Der Regelfall einer Lastschrift ist eine Einzugsermächtigung.
Eine Überweisung kann überhaupt nicht zurückgerufen werden, sobald das Geld dem Empfänger gutgeschrieben wurde. Da muß der Empfänger schon von sich aus den Betrag wieder zurücküberweisen. Im Ernstfall muß der Betrogene also den Zahlungsempfänger auf "ungerechtfertigte Bereicherung" verklagen, falls dieser das Geld nicht wieder rausrückt.
Verfasst: Di 14. Jun 2005, 12:14
von Homernoid
Soweit ich weiss ist die Dauer unbegrenzt. Die Banken stellen aber ihre eigenen "Regeln" auf. Und da kommt dann sowas wie 6 Wochen raus.
Wusste ich es doch.
Hier gibt es ein Fallbeispiel dazu
Die 6 Wochen sind einfach ne Zahl...
http://www.teltarif.de/forum/s11790/53-1.html
Verfasst: Di 14. Jun 2005, 12:20
von Ronin
Ups, neue Rechtssprechung ? War mir nicht bekannt.
Na gut, dann ziehe ich meine Behauptung zurück, euer Ehren, und behaupte das Gegenteil.
Verfasst: Di 14. Jun 2005, 12:21
von Homernoid
Nix, neue Rechtssprechung. Solche Regelungen gibt es schon länger. Doch wissen es viele Leute nicht.
Verfasst: Di 14. Jun 2005, 14:10
von Dueren
Das Rechtssystem ist halt so unübersichtlich, das man oft ins Spekulieren kommt.
Passt doch irgendwie......