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Verfasst: Di 8. Nov 2005, 13:34
von Frank Klemm
Gerade in einem Forum gefunden:
In Sachen Unrechtsbewußtsein herrscht Parität ...

... zwischen Sony bzw. [DER Musikindustrie]

und

12jährigen Schulkindern, die CDs tauschen.

Nur mit dem Unterschied, daß die Eltern der 12-jährigen im "Konfliktfall" ihren Bausparvertrag kündigen dürfen.

Wie sieht das eigentlich aus, wenn für die (nicht volljährigen) Kinder eine
Privathaftpflicht abgeschlossen wurde?

Verfasst: Di 8. Nov 2005, 19:30
von Koala
Frank Klemm hat geschrieben:Wie sieht das eigentlich aus, wenn für die (nicht volljährigen) Kinder eine
Privathaftpflicht abgeschlossen wurde?
Nach § 152 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) haftet der Versicherer nicht, wenn
§ 152 VVG hat geschrieben:[...] der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat.
Ferner sind Vermögensschäden (um solche handelt es sich ja bei Verletzungen von Urheberrechten), denen keine Personen- oder Sachschäden vorangegangen sind, nur in bestimmten Fällen versichert. Zuguterletzt gilt nach deutschem Versicherungsrecht, daß Ordnungs- und Bußgelder sowie Geldstrafen nicht ersetzt werden dürfen.

greetings, Keita

Verfasst: Mi 9. Nov 2005, 01:12
von BlueDanube
Was würden wir nur ohne Keita machen? :D

....endlose Recherche im Internet... :roll:

Verfasst: Mi 9. Nov 2005, 23:19
von Frank Klemm
Koala hat geschrieben:
Frank Klemm hat geschrieben:Wie sieht das eigentlich aus, wenn für die (nicht volljährigen) Kinder eine
Privathaftpflicht abgeschlossen wurde?
Nach § 152 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) haftet der Versicherer nicht, wenn
§ 152 VVG hat geschrieben:[...] der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat.
Ferner sind Vermögensschäden (um solche handelt es sich ja bei Verletzungen von Urheberrechten), denen keine Personen- oder Sachschäden vorangegangen sind, nur in bestimmten Fällen versichert. Zuguterletzt gilt nach deutschem Versicherungsrecht, daß Ordnungs- und Bußgelder sowie Geldstrafen nicht ersetzt werden dürfen.
Die Fragen beziehen sich vielelicht nicht exakt auf diesen Fall, aber

* Wer wird eigentlich verurteilt, wenn z.B. der 13jährige Sohn Urheberrechtsverletzungen durchführt, die Eltern oder das Kind?
* Gibt es irgendeine Möglichkeit, sich dagegen zu versichern bzw. den Abmahnern etwas wirkungsvolleres entgegenzusetzen als das, was eine normale Familie entgegensetzen kann?
* Wie sieht es aus betreffs der Zuordnung zwischen Computern und juristischen Personen? Das ist und wird in Zukunft immer weniger eine 1:1-Abbildung sein? Bei Fahrzeugen wird ja auch zwischen Halter und Führer unterschieden, bei Computern ist es aber noch wesentlich komplexer und wird spätestens bei Distributed Computing / Distributed Storage teilweise gar nicht mehr
zuordbar?
* Wie sieht es bei Schäden aus, die von Computer A an Computer B entstanden sind, die durch Fehler in Programmen von C entstanden sind?

Das sind noch die einfachen Fragen. Die komplizierteren sind dann nur noch mathematisch formulierbar. Wenn es mal Quantencomputer geben sollte, dann können noch Fragen auftauchen,
die selbst philosophisch nicht mehr erklärbar sind.

Verfasst: Do 10. Nov 2005, 00:15
von Koala
Frank Klemm hat geschrieben:* Wer wird eigentlich verurteilt, wenn z.B. der 13jährige Sohn Urheberrechtsverletzungen durchführt, die Eltern oder das Kind?
Strafrechtlich niemand, da Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr strafunmündig sind. Zivilrechtlich hingegen sind die Eltern regreßpflichtig.
* Gibt es irgendeine Möglichkeit, sich dagegen zu versichern bzw. den Abmahnern etwas wirkungsvolleres entgegenzusetzen als das, was eine normale Familie entgegensetzen kann?
Ich fürchte es gibt kein Mittel, um derartigen Forderungen wirkungsvoll zu begegnen, das ganze dürfte schlicht und ergreifend als allgemeines Lebensrisiko eingestuft werden. Der einzig sinnvolle Weg dürfte sein die Kinder dahingehend zu erziehen, daß sie ihr Tun richtig einordnen können.
* Wie sieht es aus betreffs der Zuordnung zwischen Computern und juristischen Personen? Das ist und wird in Zukunft immer weniger eine 1:1-Abbildung sein? Bei Fahrzeugen wird ja auch zwischen Halter und Führer unterschieden, bei Computern ist es aber noch wesentlich komplexer und wird spätestens bei Distributed Computing / Distributed Storage teilweise gar nicht mehr zuordbar?
Eine interessante Frage, die ja auch im Zusammenhang mit anonymisierenden Proxies eine große Rolle gespielt hat und die AFAIK nicht beantwortet wurde. Bei Fahrzeughaltern, die den Führer des Fahrzeugs nicht preisgeben wollen, gibt es ja die Möglichkeit das Führen eines Fahrtenbuchs aufzuerlegen, was bei Computern natürlich völlig abwägig wäre...
* Wie sieht es bei Schäden aus, die von Computer A an Computer B entstanden sind, die durch Fehler in Programmen von C entstanden sind?
Der Besitzer/Betreiber von A kann vom Besitzer/Betreiber von B in Regreß genommen werden, A hat jedoch gegenüber C, sofern C keine groben Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können, schlechte(re) Karten...

Auf viele Fragen gibt es keine oder nur widersprüchliche Antworten, die Rechtsprechung tut sich scheinbar mit dieser Materie recht schwer, da die Gesetzgebung vieles nicht berücksichtigt und aufgrund von Analogien, die nur scheinbar greifen, bestehende Gesetze auf die neuen Gegebenheiten adaptiert hat. Für die Novelle des Urheberrechts sind ja Änderungen/Ergänzungen im Gespräch, die zumindest für den 13jährigen, der für private Zwecke Urheberrechte verletzt, keine Sanktionen vorsehen.

greetings, Keita

Verfasst: Do 10. Nov 2005, 01:38
von Frank Klemm
Koala hat geschrieben:
* Wie sieht es aus betreffs der Zuordnung zwischen Computern und juristischen Personen? Das ist und wird in Zukunft immer weniger eine 1:1-Abbildung sein? Bei Fahrzeugen wird ja auch zwischen Halter und Führer unterschieden, bei Computern ist es aber noch wesentlich komplexer und wird spätestens bei Distributed Computing / Distributed Storage teilweise gar nicht mehr zuordbar?
Eine interessante Frage, die ja auch im Zusammenhang mit anonymisierenden Proxies eine große Rolle gespielt hat und die AFAIK nicht beantwortet wurde. Bei Fahrzeughaltern, die den Führer des Fahrzeugs nicht preisgeben wollen, gibt es ja die Möglichkeit das Führen eines Fahrtenbuchs aufzuerlegen, was bei Computern natürlich völlig abwägig wäre...
Das setzt aber wieder ein 1:1 Mapping beim HID-Mapping voraus. Das ist bei X11
generell nicht gegeben. Bei Windows XP ist das auch schon aufgebrochen.

Alles geht in die Richtung fortschreitender Virtualisierung.
Vielleicht schon beim nächsten Windows merkt gar nicht mehr, ob man gerade auf
die Festplatte oder auf eine eMule-Datei in Australien zugreift, wo Dateien zwischengespeichert
werden. Datei von A wird durch den Zugriff von B, C und D auf der Platte von E
zwischengespeichert, weil dies topologisch optimal ist. Der weiß gar nichts davon.

Verfasst: Do 10. Nov 2005, 20:34
von Koala
Frank Klemm hat geschrieben:Das setzt aber wieder ein 1:1 Mapping beim HID-Mapping voraus. Das ist bei X11
generell nicht gegeben. Bei Windows XP ist das auch schon aufgebrochen.
Die Rechtsprechung ist ja bekanntermaßen einfallsreich, und bestimmt kommt ein Richter auf die Idee, daß analog zum Fahrtenbuch detailliertes Logging eine mögliche Auflage wäre. Spätestens bei dynamisch zugewiesenen Ressourcen aus einem Pool wird er sich was anderes einfallen lassen (müssen)...
Vielleicht schon beim nächsten Windows merkt gar nicht mehr, ob man gerade auf
die Festplatte oder auf eine eMule-Datei in Australien zugreift, wo Dateien zwischengespeichert
werden. Datei von A wird durch den Zugriff von B, C und D auf der Platte von E
zwischengespeichert, weil dies topologisch optimal ist. Der weiß gar nichts davon.
A ist mittelbarer Täter nach § 25 I StGB
B, C und D sind je nach Handlung Mittäter nach § 25 II StGB oder Teilnehmer nach §§ 26 und 27
E ist lediglich ein Werkzeug von A, somit nicht zu belangen

Zivilrechtlich kann das ganze aber durchaus anders aussehen, wenn E Pech hat, kann er in Regreß genommen werden.

greetings, Keita

Verfasst: Mi 16. Nov 2005, 19:06
von Frank Klemm

Verfasst: Mi 16. Nov 2005, 22:09
von modo801
wieder mal ein kleines Update:

fettes Eigentor

ein Paradebeispiel für negative Policity :)

Verfasst: Mi 16. Nov 2005, 22:15
von Koala
Und hier das "offizielle" Statement aus SONY BMGs Blog: "Information on XCP Content Protection".

greetings, Keita