Frank Klemm hat geschrieben:* Wer wird eigentlich verurteilt, wenn z.B. der 13jährige Sohn Urheberrechtsverletzungen durchführt, die Eltern oder das Kind?
Strafrechtlich niemand, da Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr strafunmündig sind. Zivilrechtlich hingegen sind die Eltern regreßpflichtig.
* Gibt es irgendeine Möglichkeit, sich dagegen zu versichern bzw. den Abmahnern etwas wirkungsvolleres entgegenzusetzen als das, was eine normale Familie entgegensetzen kann?
Ich fürchte es gibt kein Mittel, um derartigen Forderungen wirkungsvoll zu begegnen, das ganze dürfte schlicht und ergreifend als allgemeines Lebensrisiko eingestuft werden. Der einzig sinnvolle Weg dürfte sein die Kinder dahingehend zu erziehen, daß sie ihr Tun richtig einordnen können.
* Wie sieht es aus betreffs der Zuordnung zwischen Computern und juristischen Personen? Das ist und wird in Zukunft immer weniger eine 1:1-Abbildung sein? Bei Fahrzeugen wird ja auch zwischen Halter und Führer unterschieden, bei Computern ist es aber noch wesentlich komplexer und wird spätestens bei Distributed Computing / Distributed Storage teilweise gar nicht mehr zuordbar?
Eine interessante Frage, die ja auch im Zusammenhang mit anonymisierenden Proxies eine große Rolle gespielt hat und die AFAIK nicht beantwortet wurde. Bei Fahrzeughaltern, die den Führer des Fahrzeugs nicht preisgeben wollen, gibt es ja die Möglichkeit das Führen eines Fahrtenbuchs aufzuerlegen, was bei Computern natürlich völlig abwägig wäre...
* Wie sieht es bei Schäden aus, die von Computer A an Computer B entstanden sind, die durch Fehler in Programmen von C entstanden sind?
Der Besitzer/Betreiber von A kann vom Besitzer/Betreiber von B in Regreß genommen werden, A hat jedoch gegenüber C, sofern C keine groben Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können, schlechte(re) Karten...
Auf viele Fragen gibt es keine oder nur widersprüchliche Antworten, die Rechtsprechung tut sich scheinbar mit dieser Materie recht schwer, da die Gesetzgebung vieles nicht berücksichtigt und aufgrund von Analogien, die nur scheinbar greifen, bestehende Gesetze auf die neuen Gegebenheiten adaptiert hat. Für die Novelle des Urheberrechts sind ja Änderungen/Ergänzungen im Gespräch, die zumindest für den 13jährigen, der für private Zwecke Urheberrechte verletzt, keine Sanktionen vorsehen.
greetings, Keita