Hallo Carsten,
in Bezug auf das künftige Verhältnis zu Deinen Nachbarn scheint mir dieser Satz
SLK320 hat geschrieben:... habe ich erfahren, daß vor mir schon heftigste Streitereien stattgefunden haben, diese aber nie zu einem Gerichtstermin geführt haben! Weil die Käufer der Wohnungen mit dem Preisnachlaß, dem sie zugestimmt haben, gleichzeitig eine höhere Geräuschbelästigung in kauf genommen haben!
von
gaaanz großer Bedeutung zu sein
Für Deine Nachbarn ist der Sachmangel damit ein für allemal abgegolten. Den Satz kannst Du Dir gleich 7mal ausdrucken und bei Bedarf den nörgelnden Miteigentümern unter die Nase reiben!
Ansonsten muss natürlich jeder selber wissen, ein wie dickes Fell er sich zulegen kann und will. Ich wäre nicht der Typ, der im Dauerstress mit seinen Nachbarn leben möchte. Daher wäre für mich eine Rückabwicklung des Kaufvertrages vermutlich der erste Lösungsansatz, andernfalls Kaufpreisminderung und Schadenersatz mit anschließendem Weiterverkauf. Ich kann allerdings verstehen, wenn ihr aus den geschilderten Gründen davor zurückschreckt - man ist halt gedanklich schon richtig fest verankert in der eigenen, neuen Wohnung.
Kikl hat geschrieben:Meiner Meinung nach handelt es sich - sofern im Kaufvertrag nichts darüber vereinbart ist - bei der mangelhaften Schalldämmung im Haus um einen Sachmangel. Der Käufer hat dann mehrere Möglichkeiten. Der Käufer kann "Nacherfüllung" verlangen; d.h. der Verkäufer muss den Mangel beheben. Es wird eine Schalldämmung im Haus auf Kosten des Verkäufers installiert. Es gibt die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten; d.h. der Kaufpreis wird zurückerstattet und der Verkäufer erhält die Wohnung zurück. Der Kaufpreis kann gemindert werden. Der Verkäufer muss dann einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten. Schließlich kann der Käufer vom Verkäufer Schadensersatz und den Ersatz von Aufwendungen verlangen.
Genau so ist es. Jedenfalls was die Theorie anbelangt. Im konkreten Einzelfall schrumpfen die Möglichkeiten dann oft ernüchternd auf ein gerade noch akzeptables Minimum, dem man zähneknirschend zustimmt.
Ich nehme an, dass die
Nacherfüllung, also die Mängelbeseitigung durch den ursprünglichen Verkäufer/Bauträger, bei Bekanntwerden des Mangels bereits erwogen wurde und wegen unverhältnismäßig hoher Aufwände verworfen werden musste. Leute, stellt euch das nicht so einfach vor: wenn so ein Mangel nachträglich beseitigt oder auch nur annähernd effektiv gemindert werden soll, dann bedeutet das u.U. eine längere Unbewohnbarkeit jeder einzelnen Wohnung. (Wenn nicht gar ein Abriss und Neubau billiger käme. Es gibt halt Baumängel, die sind nicht behebbar...
) Konkreteres kann ich dazu nicht sagen, weil die Beschaffenheit des Mangels nicht näher spezifiziert wurde.
Bei der
Rückabwicklung des Kaufes käme es darauf an darzustellen, wie gravierend für Dich beim Kauf die Kenntnis über den vorhanden Baumangel gewesen wäre, ob sie also kaufentscheidend gewesen wäre. Hier muss neben dem
Baumangel (Kikl schrieb: Sachmangel im Sinne von § 434 BGB) zweifellos auch ein
vertraglicher Mangel geltend gemacht werden, was juristisch strikt zu trennen ist, aber gerne miteinander vermengt wird.
SLK320 hat geschrieben:Mein Anwalt hat mir empfohlen gegen den Verkäufer vorzugehen und einen Vergleich anzustreben!
Einen
Vergleich wird der Anwalt aufgrund seiner Erfahrungen empfohlen haben, und nicht, weil er andere Alternativen vielleicht nicht erwogen hätte. Da der Verkäufer Dir offensichtlich vorsätzlich und mutwillig kaufentscheidende oder -beeinflussende Informationen vorenthalten hat, schätze ich die Erfolgschancen für eine außergerichtlichen Vergleich eher gering ein. Ist aber natürlich der erste Schritt. Wie Kikl schon schrieb, solltest Du Dir bald über die Grenzen Deiner Kompromissfähigkeit und -bereitschaft klar werden und diese konsequent vertreten und verfolgen.
SLK320 hat geschrieben:Und Ausziehen oder mit hohem Verlust zu verkaufen (...) wäre eh nicht möglich wie mir meine Bank heute mitgeteilt hat, da man einen Finanzierungsvertrag über 10 Jahre abgeschlossen hat, würden hier Konventionalzinsen fällig werden die nicht ohne sind!
Das wäre
ein Argument für Schadenersatz, aber kein Hinderungsgrund für einen Rücktritt. Weitere Punkte sammeln.
SLK320 hat geschrieben:Und was soll erst werden wenn unser Familienwunsch in Erfüllung geht? So zwei Kinder sollten es noch werden, muß ich diese dann auch fesseln und knebeln?
Nö. Deinen Kindern kaufst Du natürlich beizeiten ein Paar nuBöxle.
Es wird ein langer, steiniger Weg...
Dafür viel Kraft, Nerven und schließlich den Erfolg wünscht Dir
Kaddel