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Verfasst: Mo 3. Nov 2003, 07:13
von WeSiSteMa
Amperlite hat geschrieben:Auf so komplizierte Dinge wie Phasendrehungen will ich garnicht erst eingehen....
so kompliziert fände ich eine multiplikation mit cos phi gar nicht :wink:.
ich bin einfach von einem reinen ohmschen widerstand ausgegangen da ich annehme, dass induktivitäten/kapazitäten den widerstand nur erhöhen können.
bevor wir hier weiter halb- (viertel-)wissen verbreiten: eventuell könnte sich ja frank nochmal melden.

werner.

Verfasst: Mo 3. Nov 2003, 16:50
von seikosan
@HeckMc

...da die Fragen mit dem Rückgaberecht immer wieder auftauchen, hier mal ein paar relevante Links:

http://www.versandhandelsrecht.de und da der Link auf "9 Fehler",
http://www.fernabsatz-gesetz.de und
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/index.html

Der letzte Link bezieht sich direkt auf das Bürgerliche Gesetzbuch und da sind im "Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse" im "Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen" in "Titel 5 Rücktritt; Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen" unter "Untertitel 2 Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen" die Regelungen zum Widerruf dargestellt (erläutert wäre zu viel bei dem Juristendeutsch).
Wichtig ist, dass "der Widerruf [...] keine Begründung enthalten [muss] und [...] in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären [ist]; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung."
Nach BGB §356 kann das Widerrufsrecht durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Wichtig ist auch BGB §357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe: da steht unter anderem, dass "dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden" dürfen und dass zwar der Verbraucher "für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten" hat, aber "wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist" gilt dies nicht.
Außerdem gibt es noch ein sog. AGB-Gesetz, wo z.B. in §3 Überraschende Klauseln steht: "Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil."
Nur Bestellen und dann den unausgepackten Karton bewundern ist bestimmt nicht im Sinne des Gesetzgebers. Also, Testen erlaubt aber nicht Beschädigen (eh klar).
Was man nicht zurückgeben darf, steht übrigens in BGB §312d Abs. 4.
So, und bevor ich mich vor lauter Juristerei in die Bretagne bringe, muss ich dazu noch sagen, dass ich nur 1 Semester Recht hatte. D.h. ich werde von einem Juristen meine Formulierungen um die Ohren gehauen bekommen und in einigen Dingen vermutlich korrigiert werden, die ich gar nicht erfassen kann oder übersehe (da gibt es soviele Querverweise...), aber im Großen und Ganzen wird er mir, so denke ich, Recht geben. Also: ich übernehme keine Haftung für meine Aussagen, aber im Wesentlichen habe ich eh aus dem BGB zitiert, sollte also stimmen.

Gruß
Seikosan

Re: Wozu Watt?

Verfasst: Sa 23. Jul 2005, 20:09
von Spot
PhyshBourne hat geschrieben:Moin, moin !

Je länger ich mich mit der ganzen Sache beschäftige, desto mehr frage ich mich, wozu Wattzahlen überhaupt gut sind.
Wenn es um Laststabiliät, dicke Netzteile usw. geht, die wichtig sind, weil ja selbst bei mittleren Lautstärken nur wenige Watt erfoderlich sind, wozu braucht man dann Watt-starke Amps?

GrEeTz

Phish
ENDLICH SAGT MAL EINER WAS!!!!

Ich weiß auch nicht warum man die Watt-Zahlen bei Lautsprechern angeben soll, Eine bekannte Lautsprecher-Selbstbau Zeitung (HobbyHifi - unbedingt zu empfehlen !) gibt diese bei ihren Konstruktionen erst garnicht an !!!

Viel wichtiger wäre es den Wirkungsgrad, den max. Schalldruck bis der LS verzerrt, das Impedanzminimun und die Impedanz anzugeben !!!

:!: :!: :!: :!: Unbedingt anschauen: www.hifiaktiv.de unter ,,Diverses" alle Artikel (unbedingt: Realistische Betrachtungen) und unter ,,Sachthemen" min. Wisssenwertes zu Lautsprechern, Verstärkern und Raumakustik!) :!: :!: :!: :!:

Verfasst: Sa 23. Jul 2005, 20:53
von K.Reisach
Viel wichtiger wäre es den Wirkungsgrad, den max. Schalldruck bis der LS verzerrt, das Impedanzminimun und die Impedanz anzugeben !!!

1. ist bei Nubert angegeben
2. Wann verzerrt der LS gehörmässig? Bei sauber konstruirten Basschassis sind nochnichteinmal 20% unbedingt hörbar.
3. max. 20% unter Angabe, also im Falle Nubert vollkommen richtig.
4. ist bei Nubert angegeben.

Verfasst: Mo 25. Jul 2005, 08:21
von mcBrandy
Hi

Ich persönlich kaufe nichts wegen der Watt-Zahl. Wat(t) soll der Scheiß. :wink: Man soll sich die Komponenten kaufen, die einem optisch, klanglich und technisch (Austattung) gefallen. Es gibt immer wieder Leute, die auf die Wattangaben reinfallen. PMPO läßt grüßen. ;-)

Und hier im Forum geht es weder um Watt noch Leistung, sondern eher um den Klang und technischen Aufbau der Komponenten.

@Joschka
Du kommst hier ins Forum und suchst dir nur die Threads mit Watt aus. Mal ne Frage: Was machst du eigentlich beruflich oder hobbymäßig, weil dich das so stört?

Gruss
Christian

Verfasst: Mo 25. Jul 2005, 08:27
von TheRock
Hallo,

na ja, wenns um Wattzahlen geht, dürften 95% der Konsumenten wohl einen riesen Bogen um z.b. Röhrenverstärker machen. Oder...12000,- Euros für einen Accuphase A 60 pure Class A mit "nur" 60 Watt, das geht aber nicht...

TR