Seite 3 von 7

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Do 28. Mär 2013, 08:45
von lontano
mcBrandy hat geschrieben:Das hat mal der Hr. Spiegler vor etlichen Jahren mal hier gepostet. Ich glaub nimmer, das ich es finde. Ist schon sehr lange her. Es kann sich aber wieder was geändert haben. Aber das kann nur der Hr. Spiegler bzw. Hr. Bühler beantworten.
Rückläufer gehen nicht automatisch in die Zweite Wahl, außer seit diesem Post (2009) hat sich etwas geändert:

http://www.nubert-forum.de/nuforum/view ... 20#p403920

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Do 28. Mär 2013, 08:51
von Sven67
mcBrandy hat geschrieben:Es gehen alle Rückläufer in die 2. Wahl. Es gibt hier keine Ausnahme, ob Gebrauchsspuren vorhanden sind oder nicht.

Das ist falsch! Schon hier im Forum ist es von nubert mehrfach dargestellt, daß einwandfreie Rückläufer durchaus als Neuware veräußert werden.

Ich würde es gut finden, wenn Rückläufer generell mit 10% Abschlag veräußert werden. Da weisst dann jeder woran er ist. Die Kosten hierfür können auf den Verkaufspreis der Neu-Lautsprecher umgelegt werden. Die Auswirkung sollte kaum wahrnehmbar sein. Ähnliches hat auch schon Herr nubert im Forum geschrieben.

Sven

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Do 28. Mär 2013, 10:17
von Christian K.
horch! hat geschrieben:Wenn ich Nubert wäre, würde ich mich da nicht festlegen lassen! Wer mit einwandfreier, ggfs mehrfach überprüfter Ware nicht zufrieden ist, sondern auf garantierter Jungfräulichkeit besteht, der ist bei Nubert m.E. falsch. Prinzipbedingt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit der Möglichkeit, zuhause zu testen, zusammenpasst.

Vielleicht sollte Nubert gegen Aufpreis garantiert fabrikneue Ware anbieten - dann aber ohne Rückgabemöglichkeit.
Wer darauf besteht ist Prinzipbedingt überall falsch, wo er die Waren nicht in der Fabrik vom Fließband nimmt oder eine Manipulation auf dem Weg zum Kunden quasi ausgeschlossen ist.
Ohne Rückgabemöglichkeit geht zumindest beim Fernabsatz schon vom Gesetz her nicht...
Und wie Herr Spiegler schon schrieb: "Die Wahrscheinlichkeit, an eine (doppelt geprüfte!!!) Rückläuferbox zu geraten, ist sowieso äußerst gering."

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Do 28. Mär 2013, 10:19
von mcBrandy
Sven67 hat geschrieben:
mcBrandy hat geschrieben:Es gehen alle Rückläufer in die 2. Wahl. Es gibt hier keine Ausnahme, ob Gebrauchsspuren vorhanden sind oder nicht.

Das ist falsch! Schon hier im Forum ist es von nubert mehrfach dargestellt, daß einwandfreie Rückläufer durchaus als Neuware veräußert werden.
Meine Aussage bezog sich ja auf eine viel ältere Aussage von Hr. Spiegler. Das sich immer was ändert (2009), ist immer mal wieder drin.

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Do 28. Mär 2013, 10:35
von g.vogt
horch! hat geschrieben:...Wer... auf garantierter Jungfräulichkeit besteht, der...
...sollte sich an die entsprechenden Religionen halten :mrgreen:

SCNR

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Do 28. Mär 2013, 10:54
von kdr
Wenn ich nur dran denke wer mein Frühstücks Brötchen schon alles in den Pfoten hatte dann könnte selbst mir der Hunger vergehen. :puke-right:

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Do 28. Mär 2013, 10:55
von g.vogt
kdr hat geschrieben:Wenn ich nur dran denke wer mein Frühstücks Brötchen schon alles in den Pfoten hatte dann könnte selbst mir der Hunger vergehen. :puke-right:
Da gibts doch was von... Nennt sich Immunsystem.

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Do 28. Mär 2013, 13:55
von Butsche
K.Cee hat geschrieben:[...]
Bitte nicht falsch verstehen, aber wenn ich was kaufe, dann möchte ich das auch wirklich "fabrikneu" und nicht gebraucht.

Verschneite Grüsse aus der Schweiz
K. Cee
Wenn du auf Neuware bestehst, dann musst du das vor dem Kauf äußern. Zum Beispiel, in dem du vorher klärst, dass du auf werksversiegelte Neuware in Originalverpackung bestehst. Das Ganze musst du dir vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen, damit du rechtlich abgesichert bist. Ob du dann auch wirklich Neuware erhältst und keine Retourware ohne jeden sichtbaren Mangel, steht wieder auf einem anderen Blatt. Aber deinem "Wohlfühlfaktor" kommt es bestimmt zu Gute! :wink:
Ich persönlich habe schon 2 Mal 2. Wahl Lautsprecher bei Nubert bestellt und konnte weder optische oder technischen Mängel feststellen. :handgestures-thumbupleft:

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Do 28. Mär 2013, 22:33
von R.Spiegler
Guten Abend, "K.Cee"
hallo zusammen!

Das soll jetzt bitte nicht falsch rüberkommen, aber das Thema hatten wir hier doch schon X mal…
Und ich hatte ja auch schon mehrmals ein ehrliches Statement dazu abgegeben.

Der Internethandel ist in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, dem Verbraucher eine Rückgabemöglichkeit anzubieten.
Insofern gibt es in allen Branchen Rückläufer.
Auch bei uns.
Im Gegensatz zum Kleidung-Handel ist unsere Retourenquote relativ gering.
Also gibt es von vornherein nur eine überschaubare Rückläufermenge.

ALLE Rückläufer werden von uns ausgepackt und penibel kontrolliert.
Ich denke, penibler, als unsere Tonmöbelbauer dies in der Endkontrolle nach der Fertigung leisten können!
Deshalb gibt es auch immer wieder 2.Wahl-Käufer, die dann im Gästebuch schreiben: "Hab‘ gar keinen Fehler gefunden…"

Alle Boxen mit geringsten Beschädigungen gehen in den 2.Wahl-Verkauf und werden über den Schnäppchen-Bereich im Webshop angeboten.
Boxen mit etwas größeren Beschädigungen werden in den Ladengeschäften angeboten.
Grob beschädigte Boxen (z.B. Kunde verpackt Boxen für den Rückversand nicht mehr richtig) sind Totalschäden und werden ausgeschlachtet.

Zieht man nun diese drei Mengen ab, verbleibt eine recht kleine Menge "optisch einwandfreier" Rückläufer.
Da die Rückläufer nicht nur optisch, sondern auch technisch penibel geprüft werden, handelt es sich bei diesen Boxen dann um
die "bestgeprüften und makellosesten" Boxen, die man bei uns bekommen kann.
Günther Nubert sagt immer: "Diese Boxen sind doppelt und dreifach geprüft – die würde ICH kaufen!"

Warum sollten wir diese Boxen verramschen?
Gut, sie haben ein paar Stunden "Einspielzeit" hinter sich.
Was ist so schlimm dran?
Auch ich bin der Meinung, dass ein Paar Schuhe, in denen zig Schweißfüße ihre Moleküle abgaben, viel schlimmer ist…
(und die kann ich im Gegensatz zum Hosenbeispiel nicht waschen…)

Zurück zu den Boxen.
Diese supergeprüften Boxen werden neu verpackt, bekommen ggf. neues Zubehör und werden wieder zu Lagerware.

Wir sind der Meinung, dass dies legitim ist und möchten uns deshalb keinen "Betrug" oder ähnliches unterstellen lassen.
Ein Großteil aller retournierten Waren im Internethandel wird aufgearbeitet und wieder verkauft.
Als Kunde möchte man auf der einen Seite das Recht des Retournierens haben.
Also – denke ich – muss man auch damit leben, einen – allerdings einwandfreien – Rückläufer zu erhalten.
Wenn man das nicht akzeptieren kann, muss man im stationären Handel kaufen und akzeptieren,
dass man kein gesetzlich vorgeschriebenes Rückgaberecht hat (sondern auf die Kulanz des Händlers angewiesen ist,
bei Nichtgefallen die Ware zurückzunehmen)

Sollten eines Tages übereifrige Verbraucherschützer oder EU-Politiker die Deklarierung von Rückläufern vorschreiben,
wird man damit umgehen und auf jeden Fall die Preise erhöhen müssen.
Und um auch diese Frage zu beantworten:
Wir sind mit dem Rückläufer-Thema hier, bei diversen nuDays und in den täglichen Gesprächen mit unseren Kunden immer offen
und ehrlich umgegangen. Aber nein, wir wollen dieses Thema nicht "plakativ" auf die Startseite kleben.

FAZIT:
Wenn man die "Gesamtmenge aller Rückläufer" um die "Menge der 2.Wahl Boxen" und dann noch um die
"Menge der B-Ware und Totalschäden" reduziert, ist die Wahrscheinlichkeit, überhaupt einen Rückläufer geliefert zu
bekommen, ziemlich gering!

(Ich bitte um Verständnis, dass wir keine Zahlen nennen werden)

Nochmals:
Wir denken, dass wir mit unserem Verfahren, Rückläufer zu bearbeiten, niemandem eine "schlechtere Ware"
unterjubeln – im Gegenteil.

Natürlich könnten wir Rückläufer (wie es wohl andere Firmen machen) ungeprüft, aber mit Nachlass veräußern.
Das würde die Kosten der Aufarbeitung sparen.
Für die Kunden wären diese Lieferungen aber "Wundertüten" – manchmal sicher ein gutes Schnäppchen,
aber unter Umständen auch Schrott…

Ich hoffe, ich konnte unseren Standpunkt verständlich darstellen.
Nun wünsche ich Ihnen noch einen schönen Abend und frohe Ostern!
Roland Spiegler
(der eigentlich Urlaub hat, aber so ein Thema nicht "laufen lassen" kann) :wink:

Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Verfasst: Do 28. Mär 2013, 22:36
von R.Spiegler
Butsche hat geschrieben:...Ich persönlich habe schon 2 Mal 2. Wahl Lautsprecher bei Nubert bestellt und konnte weder optische oder technischen Mängel feststellen. :handgestures-thumbupleft:
...das meinte ich!
Und nur Rückläufer, die diese "Hürde" noch überspringen, werden wieder normale Lagerware!