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Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.

Verfasst: Mi 10. Dez 2014, 15:34
von Prince666
mk_stgt hat geschrieben:was ist denn das für eine bank?
Möchte ich nicht sagen, ich arbeite für die als Externer :)
Weyoun hat geschrieben:Allerdings sollte das bereits während der Kreditberatung zur Sprache gebracht werden und nicht erst, wenn der Vertrag unterschriftsreif auf dem Schreibtisch liegt.
Ja eben, wäre das vorher gesagt worden, wäre alles okay. Aber die Pistolentaktik fand ich schon erschreckend.

Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.

Verfasst: Mi 10. Dez 2014, 15:36
von mk_stgt
kein thema mit dem namen. und ich bin zufrieden, dass ich nix zahlen muss :D