Hallo
Verpackung: So schwer ist das nicht....
http://www.dhl.de/de/paket/geschaeftsku ... weise.html
IMHO wird da nichts unmögliches verlangt, und wenn der Gabelstaplerfahrer seine Stapelgabel in den Karton rammt, dann ist das nicht durch das Verpackungsmaterial zu verhinden...
Munter bleiben: Jan Henning
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Paketdienste und Zerstörung
- Jan Henning
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Re: Paketdienste und Zerstörung
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Re: Paketdienste und Zerstörung
Genau die gleiche Erfahrung habe ich, wie schon beschrieben, bei DHL auch gemacht. Heisst im Endeffekt, dass man als Privatverkäufer- und Versender praktisch keine Chance hat, die Ware so zu verpacken, dass Transportschäden anerkannt und erstattet werden.Monstafant hat geschrieben:"Gut verpackt" ist immer Definitionssache. Auch in meinem Fall war ich zunächst der Ansicht, der Verkäufer habe eine ordentliche Verpackungsarbeit geleistet. Doch auf die Reklamation bei Hermes hieß es, dass im Grunde alleine die Originalverpackung (und auch dann nur, wenn sie für den Versand und nicht nur für den Ladenverkauf vorgesehen ist) als "gut verpackt" durchgeht. Alles andere: Schlecht verpackt.
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Re: Paketdienste und Zerstörung
Genau. Außer: Das Paket ist äußerlich beschädigt und man kann das dem Zusteller gegenüber gleich darstellen.jottlieb hat geschrieben:Heisst im Endeffekt, dass man als Privatverkäufer- und Versender praktisch keine Chance hat, die Ware so zu verpacken, dass Transportschäden anerkannt und erstattet werden.
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Re: Paketdienste und Zerstörung
Vor dem Versand ein paar sauber dokumentierte Fotos und dazu eine Rechtsschutzversicherung und schon werden sich die Logistiker (nach anfänglichem Querstellen) rasch besinnen, dass ihrer Plicht, nämlich der Erstattung bei Transportschäden, nachkommen müssen.
Ist wie überall, wenn es um freiwilliges Zahlen geht (vor allem bei Versicherungen): Erst abwiegeln und spätestens nach dem zweiten Widerspruch (der dann vom Anwalt geschickt wurde), geht es dann auf einmal...
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