Mit der Ignoranz ist es wie mit der Hornhaut: Die kommt ganz von selbst bei regelmäßiger Aktivität.
Ich habe mir in einem schwachen Moment die Teilnahme an dem "Sicher bezahlen" Kram aufdrängen lassen und der niederländischen Zentralbank meine Kontoinformationen rübergeschoben. Letztlich ist das ein Käuferschutz wie beim gewerblichen Paypal, nur teurer:Erst DANN gibt die Treuehand dem Verkäufer das Geld frei und umgekeht genauso, der Käufer MUSS den Erhalt der Ware bestätigen, er kann sich das Geld nicht vorzeitig zurückholen.
Man muss das System verstehen und sich strikt danach halten, dann sind Fehler und böse Überraschungen ausgeschlossen
Klingt alles sinnvoll, hätte ich als Käufer auch gerne immer auf meiner Seite.ebay-kleinanzeigen hat geschrieben: Dann greift der Käuferschutz:
Der Artikel wurde nicht versendet.
Der Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab.
Der Artikel ist nicht authentisch, z. B. gefälscht.
Der Artikel ist ein anderer als der beschriebene.
Der Artikel ist nicht vollständig.
Leider sind die "Vorzüge" für den Verkäufer deutlich überschaubarer:
Relevant ist einzig der letzte Punkt, und der lässt sich beliebig aushebeln. Wie soll ich als Verkäufer denn beweisen, dass ein Produkt vor dem Versand noch funktionsfähig/einwandfrei/wie beschrieben war?ebay-kleinanzeigen hat geschrieben:Davor schützt dich der Verkäuferschutz:
Vor der Offenlegung deiner Kontodaten
Vor allen Risiken des Lastschriftverfahrens
Vor Rückbuchungen von Kreditkartenzahlungen
Vor ungerechtfertigten Käuferbeschwerden
Und wer Privatverkäufe über Lastschrift oder Kreditkarten abwickelt, dem ist auch so nicht mehr zu helfen.
Zu den Kosten:
Klar, wer die Wuchergebühr bey ebay gewohnt ist, der hält das für ein Schnäppchen.ebay-kleinanzeigen hat geschrieben:Gebühren für "Sicher bezahlen"
Als Käufer schützt dich "Sicher bezahlen" [...]. Dafür fällt eine geringe Gebühr an. Diese wird dir angezeigt, bevor die Bestellung abgeschlossen wird. Die Käuferschutzgebühr setzt sich zusammen aus
einer geringen Pauschale von 0,35 € sowie
4,5 % des Preises, auf den du dich mit dem Verkäufer geeinigt hast. Beispiel: Du einigst dich mit dem Verkäufer auf 50 Euro – die Gebühr beträgt in diesem Fall günstige 2,60 Euro (0,35 Euro plus 4,5 Prozent von 50 Euro).