Meist hilft da ein Blick in die AGB, die man mit dem Aufgeben des Pakets akzeptiert hat.
Das sollte IMHO auch helfen, wenn der (Privat-)Versender die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt hat.
Und dabei ist die Faustregel, die ich mir vor Jahren mal gemerkt habe: das Paket muss so verpackt sein, dass der Sturz aus 1 m Höhe auf eine Ecke zu keiner Beschädigung führt.