Ist das deutsche Gesetz so unterschiedlich zum österreichischen?Koala hat geschrieben:man muß zwischen Eigentümer und Besitzer unterscheiden, d.h. der Verleiher ist die ganze Zeit der Eigentümer, wenn er einen Film verliehen hat, jedoch nicht mehr der Besitzer, denn das ist (bis zur Rückgabe) der Kunde.
Bei uns heißt es im ABGB:
Es gibt aber rechtmäßige und unrechtmäßige Besitzer (unser Gesetz spricht von redlich und unredlich).§ 309. Wer eine Sache in seiner Macht oder Gewahrsame hat, heißt ihr Inhaber.
Hat der Inhaber einer Sache den Willen, sie als die seinige zu behalten, so ist er ihr Besitzer.
Derjenige, der eine Leih-DVD wieder zurückbringt, ist ein Inhaber. Wenn er die DVD nicht mehr zurück bringt, ist er (unredlicher) Besitzer. Jemand, der eine DVD kauft, ist ihr Eigentümer oder redlicher Besitzer.
Und ist es nicht so, dass eine Leih-DVD ausdrücklich nicht den Besitzer wechseln darf?!
Ist das Kopieren von DVDs nicht ausschließlich Eigentümern (oder redlichen Besitzern) gestattet?